Anzeige

Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Unterhalt Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 Berechnung Unterhalt Grundfragen! von FrankP
Hallo Zusammen!



Ihr müßt Entschuldigen....

ein paar Fragen meinerseits. Verstehe ich trotz Suchen im Forum immer noch nicht! :(



Meine Frau und ich sind seit 4 Wochen getrennt. Wir haben ein zweijähriges Kind.

Ich arbeite Voll, Sie Teilzeit.



1. Von welchem Zeitraum werden die anrechenbaren Nettogehälter berechnet?



2. Ist es von Bedeutung das ich vor einem halben Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen habe, oder geht die Berechnung von dem aktuellen Verdienst aus?



3.Wenn ich jetzt die Lohnsteuerklasse zum 01.01.09 ändern lasse. werde ich durch die Steuerklasse 1 wesentlich weniger Netto haben. Wird dann der Unterhalt Neu berechnet?



4. Wie werden die Raten für ein Auto verrechnet?

Ich zahle im Moment ein Darlehen für ein Auto ab. Das Auto hat im moment meine Frau.

Soweit ich verstanden habe wird die Rate von meinem Netto abgezogen.

Was ist aber mit dem aktuellen Wert des Autos? Das geht ja auch in den Hausrat mit rein. Wie Verhält sich das?



Wäre Dankbar für ein paar Erläuterungen!



Gruß

Frank :rolleyes:


 Berechnung Unterhalt Grundfragen! von Pauline
Hallo, ich versuch mal, Dir Deine Fragen zu beantworten:



FrankP hat geschrieben:

1. Von welchem Zeitraum werden die anrechenbaren Nettogehälter berechnet?




Von dem Moment an, wo die Unterhaltsvereinbarung durch den Rechtsanwalt gemacht wird nach dem aktuellen Stand der jeweiligen Gehaltsabrechnungen.



FrankP hat geschrieben:
2. Ist es von Bedeutung das ich vor einem halben Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen habe, oder geht die Berechnung von dem aktuellen Verdienst aus?




Die aktuelle Berechnung ist doch NACH der Gehaltserhöhung gemacht worden (?) Bei jeder Gehaltsveränderung (positiv wie negativ) muss der Unterhalt neu berechnet werden es sei denn, man hat was anderes vereinbart.



FrankP hat geschrieben:
3.Wenn ich jetzt die Lohnsteuerklasse zum 01.01.09 ändern lasse. werde ich durch die Steuerklasse 1 wesentlich weniger Netto haben. Wird dann der Unterhalt Neu berechnet?




Genau! Dh auch weniger Unterhalt. Aber warum jetzt schon die StKlasse ändern? Man kann sich doch auch als Getrenntlebende zusammenveranlagen lassen.



FrankP hat geschrieben:
4. Wie werden die Raten für ein Auto verrechnet?

Ich zahle im Moment ein Darlehen für ein Auto ab. Das Auto hat im moment meine Frau.

Soweit ich verstanden habe wird die Rate von meinem Netto abgezogen.

Was ist aber mit dem aktuellen Wert des Autos? Das geht ja auch in den Hausrat mit rein. Wie Verhält sich das?


[/quote]



Ein Auto, was während der Ehe gekauft wurde gilt als Zugewinn und muss geteilt werden :eek: Das heißt, die Hälfte des Zeitwertes muss demjenigen ausgezahlt werden, der das Auto nicht behält. Angenommen das Auto hätte momentan noch einen Wert von 10.000 € und Du würdest es behalten, stünden Deiner Nochehefrau 5.000 € davon zu.





Das die Rate von Deinem Netto abgezogen wird vor Berechnung des Unterhaltes ist richtig.



5. Alle Angaben ohne Gewähr :nein:


 Berechnung Unterhalt Grundfragen! von dreamland
Hallo



Besser ist das "ohne Gewähr" !!!!!



Der Unterhalt wird nach den letzten 12 Einkommen berechnet. Hast du also vor 6 Monaten eine Gehaltserhöhung bekomen, fliest diese mit ein.

Auch zu berücksichtigen sind Weihnachts- Urlaubsgeld und Steuererstattungen oder Nachzahlungen.

Bei dem Auto scheiden sich die Geister. Die Einen sagen so, die Anderen so. Um einen guten Anwalt für Familienrecht wirst du nicht herum kommen.

Ihr könnt, wenn ihr noch miteinander reden könnt, ja eine Trennungsvereinbahrung anfertigen. Unterhalt ausrechnen bis 31.12.2008 und den Neuen, bei Steuerklasse 1, ab 01.01.2009. Aber ganz wichtig, notariell beurkunden lassen.

_________________
Herzlichste Grüße dreamland


 Berechnung Unterhalt Grundfragen! von Pauline
dreamland hat geschrieben:
Hallo



Besser ist das "ohne Gewähr" !!!!!



Der Unterhalt wird nach den letzten 12 Einkommen berechnet. Hast du also vor 6 Monaten eine Gehaltserhöhung bekomen, fliest diese mit ein.

Auch zu berücksichtigen sind Weihnachts- Urlaubsgeld und Steuererstattungen oder Nachzahlungen.

Bei dem Auto scheiden sich die Geister. Die Einen sagen so, die Anderen so. Um einen guten Anwalt für Familienrecht wirst du nicht herum kommen.

Ihr könnt, wenn ihr noch miteinander reden könnt, ja eine Trennungsvereinbahrung anfertigen. Unterhalt ausrechnen bis 31.12.2008 und den Neuen, bei Steuerklasse 1, ab 01.01.2009. Aber ganz wichtig, notariell beurkunden lassen.




Nach Weihnachtsgeld etc wurde nicht gefragt sondern wie mit einer Gehaltserhöhung umzugehen ist; das die letzte Gehaltserhöhung mit eingeflossen ist ging auch aus meinem Beitrag hervor. Nichts anderes habe ich geschrieben. Deine Kritik ist unverständlich @dreamland.

Das mit dem Auto ist Fakt. Ich weiß wovon ich schreibe :D



Warum freiwillig in die ungünstigere StKl1 wechseln? Wird man erst im Laufe des Jahres 2009 geschieden gilt man für das ganze Jahr steuerlich noch als verheiratet.


 Berechnung Unterhalt Grundfragen! von dreamland
Ach Paulinsche



Zitat:
Von dem Moment an, wo die Unterhaltsvereinbarung durch den Rechtsanwalt gemacht wird nach dem aktuellen Stand der jeweiligen Gehaltsabrechnungen.





Wat?



Zitat:
Die aktuelle Berechnung ist doch NACH der Gehaltserhöhung gemacht worden (?) Bei jeder Gehaltsveränderung (positiv wie negativ) muss der Unterhalt neu berechnet werden es sei denn, man hat was anderes vereinbart.




Es wird das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate genommen.

Die Beiden sind seid grad mal 4 Wochen getrennt. Wo und wann soll da neu berechnet werden? Im übrigen kann erst neu berechnet werden, wenn mindestens 10% mehr oder weniger verdient wird.

Das weder nach Weihnachts- Urlaubsgeld gefragt wurde hab ich wohl gesehen. Aber den Fragesteller drauf aufmerksam machen darf ich? Meine Meinung äussernd darf ich?

Zum Auto hab ich doch gar nichts weiter geschrieben. Nur halt, dass das der Richter entscheiden wird oder die Beiden regeln das unter sich.



Nix für ungut Paulinsche.....

_________________
Herzlichste Grüße dreamland


 Berechnung Unterhalt Grundfragen! von FrankP
Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe...



Der momentane Wert des Autos wird geteilt und ich müßte ihr die Hälfte ausbezahlen.

Weiterhin wird der Ratenkredit bei meinem anzurechnenden Netto Einkommen voll abgezogen.

Richtig verstanden?



Das würde heißen das ich die Hälfte des Wertes des Autos plus die restilichen Autokreditschulden zu begleichen hätte.

Das stellt sich mir die Frage ob es finanziell nicht sinnvoller ist das Auto zu verkaufen und den Kredit auszulösen? Wie seht ihr das?





mfg

frank


 Berechnung Unterhalt Grundfragen! von hörnchen
Hallo,



FrankP hat geschrieben:

Das stellt sich mir die Frage ob es finanziell nicht sinnvoller ist das Auto zu verkaufen und den Kredit auszulösen? Wie seht ihr das?




Je nach den finaziellen Verhältnissen würde ich das absolut bejahen. Dann ist der Zugewinn geteilt und wer mag und kann, kann sich immer noch ein günstiges Auto kaufen.



hörnchen


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 Wohnung + Unterhalt  Zugewinn / Vermögen
 Unterhalt  Unterhalt
 Zugewinn / Unterhalt  Zweitfrauen/Männer
 Zugewinn,Nachehel Unterhalt,Trennungsunterhalt und kein Ende  Zugewinn / Vermögen
 Wie errechnet sich der Unterhalt für meine vier Kinder??  Scheidung
Impressum

transporterforum  aussenborderteile