Hallo, ich versuch mal, Dir Deine Fragen zu beantworten:
FrankP hat geschrieben:
1. Von welchem Zeitraum werden die anrechenbaren Nettogehälter berechnet?
Von dem Moment an, wo die Unterhaltsvereinbarung durch den Rechtsanwalt gemacht wird nach dem aktuellen Stand der jeweiligen Gehaltsabrechnungen.
FrankP hat geschrieben:
2. Ist es von Bedeutung das ich vor einem halben Jahr eine Gehaltserhöhung bekommen habe, oder geht die Berechnung von dem aktuellen Verdienst aus?
Die aktuelle Berechnung ist doch NACH der Gehaltserhöhung gemacht worden (?) Bei jeder Gehaltsveränderung (positiv wie negativ) muss der Unterhalt neu berechnet werden es sei denn, man hat was anderes vereinbart.
FrankP hat geschrieben:
3.Wenn ich jetzt die Lohnsteuerklasse zum 01.01.09 ändern lasse. werde ich durch die Steuerklasse 1 wesentlich weniger Netto haben. Wird dann der Unterhalt Neu berechnet?
Genau! Dh auch weniger Unterhalt. Aber warum jetzt schon die StKlasse ändern? Man kann sich doch auch als Getrenntlebende zusammenveranlagen lassen.
FrankP hat geschrieben:
4. Wie werden die Raten für ein Auto verrechnet?
Ich zahle im Moment ein Darlehen für ein Auto ab. Das Auto hat im moment meine Frau.
Soweit ich verstanden habe wird die Rate von meinem Netto abgezogen.
Was ist aber mit dem aktuellen Wert des Autos? Das geht ja auch in den Hausrat mit rein. Wie Verhält sich das?
[/quote]
Ein Auto, was während der Ehe gekauft wurde gilt als Zugewinn und muss geteilt werden

Das heißt, die Hälfte des Zeitwertes muss demjenigen ausgezahlt werden, der das Auto nicht behält. Angenommen das Auto hätte momentan noch einen Wert von 10.000 € und Du würdest es behalten, stünden Deiner Nochehefrau 5.000 € davon zu.
Das die Rate von Deinem Netto abgezogen wird vor Berechnung des Unterhaltes ist richtig.
5. Alle Angaben ohne Gewähr
