Also, um alles erklären zu wollen,müßte ich weiter ausholen,sorry wenn mein Eintrag nun länger wird...
Ich habe 2 Kinder von einem Mann,der während unserer Beziehung seine langjährige Schulfreundin geheiratet hat. Das wußte ich nicht,auch nicht,das er bereits vor der Geburt meines ersten Kindes 2 kleine Kinder mit der anderen Frau hatte.
nach der geburt meines 2. Kindes kamen in seiner Ehe noch 2 weitere Kinder zur Welt.
Er hat also insgesamt nun 6 Kinder. 3 davon sind noch minderjährig.
Um meine beiden Kinder hat er sich dann nicht gekümmert,er hat nur stets (gottseidank) ohne zu murren den vom jugendamt festgelegten Unterhalt gezahlt.
Nun möchte meine ältere Tochter nach ihrer 1. berufsausbildung und nach einem jahr im Job eine Zweitausbildung-schulisch- machen.( Folgeausbildung zur 1.)
Muß der vater während dieser Ausbildung Unterhalt bezahlen? Mein Kind wird erst 20 jahre alt und bekommt dann als Schüler Bafög und Wohngeld. Das Kind wohnt nicht mehr bei mkr,hat eine eigene Wohnung.
Nun bin ich mit seiner Frau befreundet. ich weiß, ist etwas kompliziert,aber durch die Freundschaft wurde es den Kindern erstmalig ermöglichcht,sich unter einander kennen zu lernen,denn der Vater hatte ja mich stets verleugnet,seine Kinder ebenso,und mir gegenüber nie ein Wort verloren, das er eine Freundin, dann später eine Ehefrau und weitere Kinder hat.
Seine Ehe geht in die Brüche, die Scheung läuft. Zu ihm habe ich keinen Kontakt mehr, nur wenn etwas mit dem Unterhalt geklärt werden muß,rufe ich an oder schreibe ihm.
Ist es denn auch richtig,das seine Noch-Ehefrau in ihren bezügen immer meine Kinder angerechnet bekommt,( sie ist ja nun mit ihnen nicht verwandt,weil sie für ihre beiden minderjährigen Kids Unterhalt zahlen soll? ( Die gemeinsamen 4 Kinder mit der Ehefrau leben beim vater im haus,2 sind wie gesagt noch minderjährig,das jüngere kind von mir ist auch noch minderjährig,die anderen sind über 20 und gehen einer Arbeit nach bzw. lernen gerade noch aus.)
Danke für eure Antworten. ich hoffe,ist nicht allzusehr durcheinander.
