Nun,
ich würde da etwas vorsichtig sein. Ein Anwaltswechsel schadet nicht wenn kein Vertrauen da ist.
Sternchen67 hat geschrieben:
Ex wohnt bereits seit fast 3 Jahren mit ihrem Kollegen zusammen. Dies bedeutet, dass ihr kein Ehegattenunterhalt zusteht.
Dann will ich mal hoffen dass es offensichtlich eine Lebensgemeinschaft ist in der der Kollege für die Kollegin eintritt. Gemeinsames Konto und Co....
Zitat:
Betreuungsunterhalt könnte trotzdem gewährt werden, wenn es keine Ganztagsbetreuung gibt - aber dann ist ihr eine Haushaltsersparnis anzurechnen. Dies solltest du eventuell einfach im Kindergarten nachfragen. Es reicht einfach die Möglichkeit - nicht, ob sie es wahrnimmt.
Falsch. Da gibts auch genug wenn und abers.
Zitat:
Aufgrund der langen Bearbeitungszeit solltest du auch schon mal in der Grundschule nachfragen. Die Anmeldung müsste schon erfolgt sein.
Auja, gute Idee. Das Kind gleich mal entsprechend hochstrittig einschulen
Zitat:
rudlb schrieb:
Ich bekam Klagen über klagen, wie zb. Ich bekam ein Schreiben vom Jugendamt Marl, das ich mich nicht um meinen Sohn kümmern würde und ich mich nicht bei ihm melde, als ich aber anhand Einzelverbindungsnachweisen konnte das ich in 6 Monaten um die 90x angerufen habe, meine Exfrau mich aber kaum mit meinem Sohn sprechen lies, verklagte sie mich wegen Stalking.
Hast du Kontakt mit dem Jugendamt vor Ort und gibt es eine konkrete Umgangsregelung. Sorry, aber bei dem was du schreibst gehts nur ums Geld. Das war vermutlich auch der Versuch mit Sorgerecht "abkaufen".
Egal, du solltest in jedem Fall persönlich vor Gericht erscheinen, das wird üblicherweise auch angeordnet. Dann verschafft sich das Gericht einen Eindruck und wird entsprechend entscheiden.
hörnchen