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 Ehebedingter Nachteil? von Sternchen67
Hallo zusammen,

kurz geschildert:

Ich arbeite seit 20 Jahren im gleichen Unternehmen. Erst Vollzeit beschäftigt, dann Erziehungsurlaub, danach wieder Vollzeitbeschäftigung. Bei der Einschulung unseres Sohnes 2003 habe ich auf Teilzeit verkürzt, da keine Nachmittagsbetreuung vorhanden ist (Kinder sind jetzt 11 und 13 Jahre alt - meine Eltern würden hier helfen).

Die Vollzeitbeschäftigung wird aufgrund der Wirtschaftskrise momentan abgelehnt (Antrag wurde von mir gestellt - Personalleiter würde dies auch so vor Gericht bezeugen). Dabei zu bemerken, dass die Stellenbeschreibung für ganztags ausgelegt ist, d.h. hätte ich nie auf Teilzeit verkürzt, würde ich auch noch ganztags arbeiten (mit den normalen Kurzarbeitsmodalitäten).

Ist es nun ein ehebedingter Nachteil? Zwecks gemeinsamer Entscheidung aufgrund Kindererziehung habe ich ja verkürzt.

Liebe Grüße
Sternchen


 Ehebedingter Nachteil? von hörnchen
Hallo,

ich würde es eher Eheprägend nennen und mal ganz ehrlich: Einen sicheren Job aufgeben, heutzutage?

Ggf. bewirb dich um einen zusätzlichen 400 € Job.

hörnchen


 Ehebedingter Nachteil? von Sternchen67
Hallo Hörnchen,

mir geht es eher darum, ob mein Noch aufgrund der gemeinsamen Entscheidung mir Aufstockungsunterhalt zahlen muss. Ein 400 Euro Job bringt mir schließlich nicht annäherend den Nettolohn, den ich bei meiner jetzigen Position habe.

Ich habe auch nicht vor den Arbeitgeber zu wechseln, da ich hier auch ziemlich gut verdiene. Hier in unserem Grenzort würde ich bei einem anderen Arbeitgeber Vollzeit ähnlich wie jetzt Teilzeit verdienen - also keinerlei Vorteil!

Nur aufgrund der Erziehungstätigkeit (ist ja ehebedingter Nachteil) habe ich verkürzen müssen und mein Arbeitgeber will deshalb nicht aufstocken. Dies wird sich ja bei einer Belebung der Wirtschaft ändern! Nur keiner kann sagen WANN :/ . Meine Absicht ist nachehelichen Aufstockungsunterhalt bis zur Bewilligung der Vollzeitstelle zu erhalten. Ich kann hierzu jedoch nichts im Internet finden.

LG
Sternchen


 Ehebedingter Nachteil? von hörnchen
Du Sternchen,

das wird auf das Gericht ankommen :-(

hörnchen


 Ehebedingter Nachteil? von Sternchen67
Danke, Hörnchen, für deine Antworten.

Ja, da gehe ich auch von aus. Egal, wer gewinnt, es wird vor das OLG gehen. Nachehelicher Unterhalt haben wir an der Scheidungssache anhängig gemacht. Das heißt, es wird noch lange dauern :/ . Seit Januar soll er seine Gehaltsnachweise bringen, die Zugewinnliste um seine vorehelichen Darlehen ergänzen - er tut es nicht und Klagen laufen bereits. Dabei hat ER die Scheidung eingereicht... Droht sogar den Trennungsunterhalt nicht mehr zu bezahlen - wohlweislich ohne überhaupt seinen Verdienst zu benennen!

Es ist einfach nur noch irrational und irre!

Fortsetzung folgt
Sternchen ;)


 Ehebedingter Nachteil? von Sternchen67
Hallo zusammen,

folgende Antwort habe ich von einem Online-RA bekommen:

1. Antwort
Die meisten Gerichte sehen ab einem Alter des jüngsten Kindes von 13/14/15 Jahren eine Verpflichtung zur Vollzeiterwerbstätigkeit und gehen davon aus, daß hier eine Nachmittagsbetreuung der Kinder nicht mehr erforderlich ist; sie gewähren ab dann meist auch keinen Betreuungsunterhalt mehr. Dies bedeutet nicht, daß eine Mutter ggf. ihre TZ Stelle kündigen muß, wenn sie das nicht will, bei der Bemessung des Unterhalts wird sie dann allerdings fiktiv so behandelt, als hätte sie eine VZ Einkommen.Das Arbeitsmarktrisiko (Kündigung, Kurzarbeit)trägt ebenfalls grds. der geschiedene Ehegatte selbst.
Aufstockungsunterhalt soll dagegen den unterschiedlichen Lebensstandard ausgleichen, der sich
a)tatsächlich aufgrund der Ehe mit dem höheren Gehalt des Mannes ergeben hat im Vergleich
b)zu dem meist niedrigeren Gehalt der Frau, auch wenn diese Vollzeit gearbeitet hätte. (Beispiel Chefarzt-Sekretärin).
Früher oder später nach einer Scheidung soll die Frau nur noch den Lebensstandard haben, den sie sich mit ihrer eigenen Arbeit in Vollzeit aufgrund ihrer eigenen Qualifikation erarbeitet hätte. Diese Absenkung geschieht allerdings nicht abrupt, sondern mit einer Übergangszeit, die vom Gericht im Einzelfall festgelegt wird, allerdings in Jahren bzw. bis zu einem bestimmten Datum und nicht abhängig von anderen Ereignissen. Das geht juristisch nicht, weil der Unterhaltstitel wegen der Bedingung dann nicht vollstreckungsfähig wäre, wenn der Mann seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

Nochmal ein wenig dazu erklärt, dann

2. Antwort
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, wieder in Vollzeit zu arbeiten oder dort das frühere (bzw. das theoretisch ohne Ehe und Kindererziehung erzielte)Einkommen zu verdienen, wäre das ein ehebedingter Nachteil. Bei der Ermittlung der ehebedingten Nachteile wird immer untersucht, wie sich Ihre berufliche Situation darstellen würde, hätte es die Ehe und die Kindererziehung nicht gegeben. Kurzarbeit hätte Sie auch dann aktuell betroffen, allerdings wären Sie nicht in der "Teilzeitfalle", aus der es häufig schwerfällt wieder in ein ein Normalarbeitsverhältnis zu wechseln.

Gruß
Sternchen


 Ehebedingter Nachteil? von kika
Sternchen67 hat geschrieben:
Hallo zusammen,

folgende Antwort habe ich von einem Online-RA bekommen:

1. Antwort
Die meisten Gerichte sehen ab einem Alter des jüngsten Kindes von 13/14/15 Jahren eine Verpflichtung zur Vollzeiterwerbstätigkeit und gehen davon aus, daß hier eine Nachmittagsbetreuung der Kinder nicht mehr erforderlich ist; sie gewähren ab dann meist auch keinen Betreuungsunterhalt mehr. Dies bedeutet nicht, daß eine Mutter ggf. ihre TZ Stelle kündigen muß, wenn sie das nicht will, bei der Bemessung des Unterhalts wird sie dann allerdings fiktiv so behandelt, als hätte sie eine VZ Einkommen.Das Arbeitsmarktrisiko (Kündigung, Kurzarbeit)trägt ebenfalls grds. der geschiedene Ehegatte selbst.
Aufstockungsunterhalt soll dagegen den unterschiedlichen Lebensstandard ausgleichen, der sich
a)tatsächlich aufgrund der Ehe mit dem höheren Gehalt des Mannes ergeben hat im Vergleich
b)zu dem meist niedrigeren Gehalt der Frau, auch wenn diese Vollzeit gearbeitet hätte. (Beispiel Chefarzt-Sekretärin).
Früher oder später nach einer Scheidung soll die Frau nur noch den Lebensstandard haben, den sie sich mit ihrer eigenen Arbeit in Vollzeit aufgrund ihrer eigenen Qualifikation erarbeitet hätte. Diese Absenkung geschieht allerdings nicht abrupt, sondern mit einer Übergangszeit, die vom Gericht im Einzelfall festgelegt wird, allerdings in Jahren bzw. bis zu einem bestimmten Datum und nicht abhängig von anderen Ereignissen. Das geht juristisch nicht, weil der Unterhaltstitel wegen der Bedingung dann nicht vollstreckungsfähig wäre, wenn der Mann seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.

Nochmal ein wenig dazu erklärt, dann

2. Antwort
Wenn Sie keine Möglichkeit haben, wieder in Vollzeit zu arbeiten oder dort das frühere (bzw. das theoretisch ohne Ehe und Kindererziehung erzielte)Einkommen zu verdienen, wäre das ein ehebedingter Nachteil. Bei der Ermittlung der ehebedingten Nachteile wird immer untersucht, wie sich Ihre berufliche Situation darstellen würde, hätte es die Ehe und die Kindererziehung nicht gegeben. Kurzarbeit hätte Sie auch dann aktuell betroffen, allerdings wären Sie nicht in der "Teilzeitfalle", aus der es häufig schwerfällt wieder in ein ein Normalarbeitsverhältnis zu wechseln.

Gruß
Sternchen


Wie ist das bei Mir: ich bin 50 wir waren 13 Jahre verheiratet, der gemeinsame Sohn ist jetzt 17. Ich bin promovierte Akademikerin und habe wegen Kind und Ehe meine eigentlichen Job nicht mehr ausgeübt. Ich arbeite zwar ein wenig freiberuflich doch verdiene ich nur 17000 Euro im Jahr. Ich bewerbe mich schon finde aber nichts, entweder bin ich aus meinem Job raus oder ich bin überqualifiziert oder zu alt oder alles zusammen. ich bewerbe mich auch auf Jobs weit unter meiner Qualifikation. Muss mein Mann mir nach der Scheidung noch Unterhalt zahlen oder muss ich von dem wenigen lebe, was ich verdiene -mehr geht leider in dem Bereich nicht. Hätte ich weiter meine Karriere verfolgt wäre ich jetzt auf dem Niveau einer Abteielungs- oder Proejktleiterin.
Danke für die Anwort! Kika


 Ehebedingter Nachteil? von Sternchen67
Hallo,

dieses Urteil könnte für dich interessant sein: google mal XII ZR 134/08.

Gruß
Sternchen


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