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 Ehegattenunterhalt: Bedarfsberechnung von dezember
Hallo, ich bin neu hier und habe eine Frage:

habe meinen Mannn vor fast 2 Jahren verlassen, Unterhalt für gemeinsame 8jährige Tochter ist geklärt (oberster Satz der DT), aber mir will er so wenig wie möglich zahlen. Da er inzwischen in oberster Führungsposition angelangt ist (wie immer geplant) soll mein Unterhalt nicht nach Quote sondern nach Bedarf ermittelt werden. Den habe ich jetzt aufgelistet. Während der gemeinsamen Jahre haben wir nicht sehr luxuriös aber ganz gut gelebt und auch gut gespart.

Wieso habe ich angeblich kein Recht auf Sparen (als Teil meines Bedarfes)?? Diese Bedarfsberechnung ist sehr mühselig, weil sich natürlich über jeden einzelnen Posten hervorragend streiten läßt. (Ich arbeite übrigens, wie schon immer, halbtags.)

Kann mir da jemand helfen und kennt sich überhaupt mir dieser Form der Unterhaltsberechnung aus??

Grüße und vielen Dank im Vorab,

M.


 Ehegattenunterhalt: Bedarfsberechnung von Moehrenmolch
Ich habe keinerlei Erfahrung speziell dazu.

Sieht für mich aber so aus, daß Du offenbar "über den Tisch gezogen" werden sollst.



Was spricht denn gegen eine Quote?

Rätselt: Fred :juggle:

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Ehegattenunterhalt: Bedarfsberechnung von dezember
tja, gegen die quote spricht das neue hohe einkommen eben, an dem ich nicht partizipieren soll, da ich mich ja vorher schon getrennt habe... und sowieso die allein schuldige bin...


 Ehegattenunterhalt: Bedarfsberechnung von Moehrenmolch
Schon klar. - Ich meinte aber: was spricht aus DEINER Sicht gegen die Quote?



Gruß von Fred :cool:

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Ehegattenunterhalt: Bedarfsberechnung von dreamland
Hallo



Du arbeitest Halbtags und willst noch Unterhalt. Dein Einkommen ist nicht überobligatorisch da du schon immer arbeitest. Wird also mit hinzugerechnet. Dein Bedarf ist also schon zum teil gedeckt.

Wenn du einen Anwalt hast und dich von ihm schlecht beraten fühlst, such dir einen anderen. Fals noch keinen Anwalt, dann such dir auch einen.

Ab einem gewissen Einkommen wird nun mal nach Bedarf berechnet und nicht nach Quote. Ist auch gut so.



Mein Motto:

Getrennt von Tisch und Bett - getrennt vom Geldbeutel des/der Ex.



Herzliche Grüße dreamland


 Ehegattenunterhalt: Bedarfsberechnung von Moehrenmolch
dreamland hat geschrieben:
Ab einem gewissen Einkommen wird nun mal nach Bedarf berechnet und nicht nach Quote.



Ist auch gut so.



Letzteres ist sicher eine Frage des Standpunktes und damit eine der Perspektive.



Und für die erste Aussage wäre ich Dir dankbar, wenn Du dafür eine Quelle hättest.

Mit Ehegattenunterhalt kenne ich mich echt nicht so gut aus.

Damit hatte ich zum Glück nie zu tun.



Weder im einen Sinn (zahlen) noch im anderen (fordern).



Gruß von Fred ;)



P.S. Viel spannender finde ich übrigens im hier geschilderten Fall die Frage, ob es berechtigt ist, daß ein ehemaliger Partner an einer beruflichen Karriere (finanziell) partizipieren möchte, die lange NACH der Trennung stattgefunden hat. - Wie lange soll man da den Zeitraum ausdehnen? Wie sieht das juristisch aus? Und wie moralisch?

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Ehegattenunterhalt: Bedarfsberechnung von dezember
Ich möchte ja gar nicht am gestiegenen Einkommen partizipieren. Ich hätte eine Quotelung nach 2005er Einkommen gerecht gefunden.



Mehr arbeiten möchte ich dem Kind zuliebe nicht - kann man gerne anders sehen und ich habe auch nichts gegen Karriere-Mütter, aber ich möchte gerne die Erziehung selber übernehmen. Dafür habe ich auf mein Fortkommen im selben Beruf verzichtet. Dies war immer auch in Einverständnis mit dem Vater, dem ich bei der Karriereleiter den Rücken freigehalten habe.

Stört mich auch nicht, wenn Vater sich Urlaub mit Kind in Amerika und beim Skifahren leisten kann und ich nicht - ich fände nur einen gewissen (!) Ausgleich für meinen "Job am Kind" (sowieso unbezahlbar, keine Frage) angebracht.

Und nochmal meine Frage: warum gilt Sparen nicht als Bedarf?

Grüße, M


 Ehegattenunterhalt: Bedarfsberechnung von Moehrenmolch
dezember hat geschrieben:
Moehrenmolch hat geschrieben:

Viel spannender finde ich übrigens im hier geschilderten Fall die Frage, ob es

berechtigt ist, daß ein ehemaliger Partner an einer beruflichen Karriere (finanziell)

partizipieren möchte
, die lange NACH der Trennung stattgefunden hat.



Wie lange soll man da den Zeitraum ausdehnen?

Wie sieht das juristisch aus? Und wie moralisch?


Ich möchte ja gar nicht am gestiegenen Einkommen partizipieren. (...)


Tja. Erstaunlich. - Ich in diesem Fall würde das schon wollen.

Und zwar genau mit dieser Begründung:



dezember hat geschrieben:
...mit dem Vater, dem ich bei der Karriereleiter den Rücken freigehalten habe.

(...)

... ich fände nur einen gewissen (!) Ausgleich für meinen "Job am Kind"

(sowieso unbezahlbar, keine Frage) angebracht.


Und genau diese Arbeitsteilung einer Ehe sollte auch nach der Ehe noch berücksichtigt

werden; so wollte dies doch auch der Gesetzgeber.





dezember hat geschrieben:
Und nochmal meine Frage: warum gilt Sparen nicht als Bedarf?


Das weiß ich auch nicht. - Ist das so?



Gruß von Fred ;)





P.S. Nur nochmal zur Klarheit: ich beantworte die von mir selbst gestellte Frage

(oben in rot) mit: "Ja".

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Ehegattenunterhalt: Bedarfsberechnung von dreamland
Hallo



Sorry das ich erst jetzt antworte. Hab aber mal Go.gl. bemüht und das hier wieder gefunden:



OLG Hamm Urteil vom 09. Mai 2003 Az.: 11 UF 321/02 Rechtsnorm: BGB § 1579



Da gings um Erwerbstätikeit während der ehe und der Frage ob angerechnet oder nicht, da überobligatorisch oder nicht.



Herzliche Grüße dreamland


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