Hallo allerseits,
habe hier mal eine Frage an "
erfahrene" Scheidungsopfer, die sich mit Ehegattenunterhalt auskennen.
Und hier kurz der Sachverhalt.
Bin geschieden, habe 2 Kinder und zwischenzeitlich wieder glücklich verheiratet. Meine Kinder sind 11 & 13 Jahre alt. Meine Ex-Frau hat eine Halbtagesstelle und einen Minijob.
Ich selbst bin Berufstätig und meine jetzige Frau arbeitet auf 375,-€ basis.
Nun möchte meine Ehefrau eine Halbstagbeschäftigung aufnehmen.
Frage:
Wird das Gehalt meiner Frau zu meinem Einkommen zur Ermittlung des Ehegattenunterhalts mit angerechnet oder nicht?
D.h.geht der Verdienst meiner Ehefrau in die Berechnung der Ehegattenunterhaltes mit ein?
Für Antworten besten Dank im Voraus.[/b]
