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 Ehegattenunterhalt nach neuem Gesetz? von mariposa333
Hallo,

wie sieht es nach dem neuen bevorstehenden Scheidungsgesetz aus? Hat die Frau dann überhaupt noch Anspruch auf Ehegattenunterhalt wenn die Kinder schon über 14 Jahre alt sind? Oder wird nur noch Kindsunterhalt gezahlt?

Wir leben seit 3 Monaten getrennt, würde diese 3/7 Regelung ganz wegfallen und jeder für sich selbst verantwortlich sein?



Danke für eure Antworten und einen schönen Tag

mariposa


 Ehegattenunterhalt nach neuem Gesetz? von hörnchen
Hallo marioposa,



so wie ich das sehe haben dann erstmal die Kinder vorrang und für so lange Ehen wird es einen "Vertrauenschutz" geben. Betreuungsunterhalt ist ja jetzt schon bei 14 jährigen nicht mehr gegeben, kommt somit meiner Meinung nach stark auf die Gesamtzusammenhänge an.



Dir ein schönes Wochenende

hörnchen


 Ehegattenunterhalt nach neuem Gesetz? von mariposa333
Hallo Hörnchen,



herzlichen Dank für die schnelle Antwort. :)

Sieht also alles nicht so einfach aus.... ich kann also "verpflichtet" werden gnaztags zu arbeiten?



Danke und ein schönes Wochenende

mariposa


 Ehegattenunterhalt nach neuem Gesetz? von hörnchen
Hallo matioposa,



was den Kindesunterhalt betrifft würde ich sagen sicherlich, wenns ein Mangelfall ist. Da müssen oftmals Unterhaltsprflichtige ggf. noch einen Nebenjob annehmen.



Wie habt ihr den Unterhalt denn jetzt geregelt? Und wie lange ist Deine Frau aus dem Beruf, was arbeitete sie zuletzt?



hörnchen


 Ehegattenunterhalt nach neuem Gesetz? von mariposa333
hallo hörnchen,



bis jetzt haben wir ausser der trennung noch nichts geregelt. kein unterhalt, jeder "bedient" sich aus einem gemeinsamen konto.

ich bin die mutter und arbeite halbtags, er will für die kinder aufkommen, aber nicht für mich. es ist nicht so, dass wir an der armutsgrenze leben.... im gegenteil. aber wenns ans teilen oder aufteilen geht wirds schwierig.

zwei anwälte wollten wir aus kostengründen aber gerne vermeiden.



viele grüße

mariposa


 Ehegattenunterhalt nach neuem Gesetz? von hörnchen
Hallo,



wenn ihr euch noch soweit gut versteht kann ich nur dazu raten zum Notar zu gehen. Dort hilft ein Rechtspfleger eine Scheidungsvereinbarung zu formulieren in der schon mal das vorhandene geteilt wird. Weiterhin sollte der Kindesunterhalt tituliert werden.



Das hat den Vorteil dass es rechtsverbindlich ist und künftig aus dem Streitwert heraus ist. Ihr könnt Euch dort auch beraten lassen diesbezüglich.



Was nun Deinen Unterhalt betrifft kommt es sicher auf die Gesamtumstände an, jedoch ist es ja bereits nach altem Gesetz so dass die Mutter bei 14-jährigen mehr arbeiten soll/muss ausser es gibt besondere Umstände.



Ich würde aber schon dazu raten ggf. 2 Anwälte zu nehmen oder aber dass Du zumindest nach einem Fachanwalt für Familienrecht schaust und um eine Erstberatung bittest - hierzu solltest Du vorab ein verbindliches Honorar vereinbaren. Bereite Dich gut vor was Du alles fragen und wissen willst.



hörnchen


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