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Einen schönen guten Tag allerseits, es wäre schön wenn mir jemand eine mehr oder weniger verlässliche Antwort zu meiner Frage hat. Zur Sache: Seit fast 9 Jahren bin ich geschieden. Die gemeinschaftliche Tochter lebt seit etwa 10 Jahren bei mir im Haushalt, es besteht ein Unterhaltstitel gegen die Kindesmutter da sie keinen Unterhalt für das Kind (16Jahre) zahlt. Vor einiger Zeit bekam ich ein Schreiben der Agentur für Arbeit, das ich mein Einkommen offenlegen solle damit geklärt werde kann ob ich der Kindesmutter gegenüber Unterhaltspflichtig sei oder nicht. Zu der Zeit war ich selber Bezieher von Hartz IV und die Sache hatte sich erledigt. Mittlerweile habe ich wieder ein Arbeitsstelle . Meine neue Partnerin erzielt ein relativ hohes Einkommen und wir beabsichtigen im nächsten Jahr zu heiraten. Vielleicht noch eine nicht unwichtige Zusatzinformation: Meine Exfrau leidet an Depressionen und erhält deswegen starke Psychopharmaka, ergo arbeitsunfähig. Meine Frage : Bin ich überhaupt Unterhaltspflichtig und wie verhält es sich nach einer erneuten Heirat, wird dann das Einkommen meiner neuen Frau mit eingerechnet? Für Antworten bin ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen Claus
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