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 Ehevertrag so rechtens? von Warum
Hallo, ich weiß nicht ob ich hier richtig bin in dieser Rubrik aber vielleicht kann mir jemand weiterhelfen:



Mann trennt sich von Frau. Ehevertrag existiert in dem alles ausgeschlossen ist (Unterhalt, Erbe, Zugewinn usw.). Dafür das Frau Ehevertrag unterschreibt, versprach er damals für Ihre Zukunft vorzusorgen (allerdings nicht schriftlich). Frau mußte aus dem Haus des Mannes ausziehen. Darf nichts mitnehmen ausser ihrer persönlichen Sachen (Bekleidung, Papiere). Vorher hat Mann diverse Unterlagen aus den Papieren der Frau entnommen (Kaufvertrag über ein Auto, Kaufvertrag über den Hund usw.). Damit Frau unter Druck gesetzt beim Anwalt zu unterschreiben: Trennungsunterhalt einmalig in Höhe von X, Ehe zerrüttet seit..., Frau darf Hund, Auto und PC behalten. Dadurch alle Ansprüche abgegolten. Hat nach Unterschrift Papiere ausgehändigt bekommen (die ihr doch eigentlich sowieso gehören)



Jetzt steht Frau da, durfte sich alles neue Möbel holen um sich eine Wohnung einzurichten. Frau ist berufstätig. Jedoch findet Frau das völlig ungerecht was da ablief. Ist das wirklich alles so rechtens?



Frau ist traurig was aus Liebe werden kann....


 Ehevertrag so rechtens? von hörnchen
Hallo,



in diese Falle tappen doch einige. Fraglich ist ob das ganze nicht sittenwidrig ist, aber da solltst Du einen Fachanwalt hinzuziehen.



Hörnchen


 Ehevertrag so rechtens? von Warum
Mit was für Kosten muß ich rechnen wenn ich zum Anwalt gehe und mich beraten lasse? Geht das nach Streitwert? Dann ist das bestimmt teuer. Ich habe Angst das der Anwalt sagt, ich könnte die Verträge anfechten aber verliere nachher. :(


 Ehevertrag so rechtens? von Warum
Warum hat geschrieben:
Mit was für Kosten muß ich rechnen wenn ich zum Anwalt gehe und mich beraten lasse? Geht das nach Streitwert? Dann ist das bestimmt teuer. Ich habe Angst das der Anwalt sagt, ich könnte die Verträge anfechten aber verliere nachher. :(




Bin einfach nur fertig :(


 Ehevertrag so rechtens? von hörnchen
Hallo Warum,



mit Anwälten kannst Du verhandeln.



Schau dass Du einen guten Fachanwalt für Familienrecht empfohlen bekommst. Dort bittest Du um Vereinbarung eines festen Honorars für eine Erstberatung, dann geht das nicht nach Streitwert sondern nach der Vereinbarung.



Die andere Alternative ist dass Du bei einer Caritatieven Beratungsstelle anfrägst ob die Trennungsberatung und ggf. auch Rechtsberatung haben.



Kopf hoch und Schultern gerade, man muss sich nicht alles gefallen lassen und ein Fachmann der alle Fakten kennt kann Dir schon sagen wo Du Chancen hast etwas zu unternehmen.



Schlimmstenfalls gibts ja auch noch Prozesskostenhilfe!



hörnchen


 Ehevertrag so rechtens? von Warum
zunächst mal ganz lieben Dank für deine Infos.



ich war heute schon beim anwalt. Der Ehevertrag ist leider rechtens. Jedoch ist unsere scheidungsvereinbarung im Punkt des Trennungsunterhaltes unwirksam, da der Part mit dem Trennungsunterhalt notariell beurkundet sein muß. Sagt der Anwalt.



Jetzt schreibt er meinen NoMa diesbezüglich an und verlangt die Einkommensnachweise der letzten 12 Monate und die Bilanzen der letzten 3 Jahre aus seiner Firma.



Oh Mann, ich wäre soooo gerne friedlich mit ihm auseinander gegangen. Ich glaube jetzt fangen meine Probleme erst richtig an :( :( :(


 Ehevertrag so rechtens? von hörnchen
Hallo,



das fürchte ich auch dass Deine Probleme anfangen. Aber, ich schick Dir noch was...



Liebe Grüße



hörnchen


 Ehevertrag so rechtens? von dice01
Hallo. Stimmt es dass der von meinem Ex erzwungene schriftliche Vertrag zwischen uns (bzgl. Trennungsunterhalt) hätte notariell beurkundet werden müssen?


 Ehevertrag so rechtens? von BiNa
Hallo Warum,


Meines Wissens nach muss man den Trennungsunterhalt entweder einklagen, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt oder es muss notariell beurkundet sein.


Im Ehevertrag ist vermutlich nur der nacheheliche Unterhalt ausgeschlossen und der ist was anderes als der Trennungsunterhalt, der dir auf jeden Fall bis zur Scheidung zusteht.

Du kannst aber auch mal hier schauen, ob du was findest :
http://www.scheidung-online.de/tu.html

oder bei http://www.frag-einen-anwalt.de


Am Besten wäre es auch, du suchst dir einen Anwalt, der auch Notar ist. Wenn du Unterhalt bekommst und deinem Nochmann die Anlage-U für die Einkommenssteuererklärung unterschreibst, damit der den Unterhalt steuerlich geltend machen kann, musst du übrigens Einkommenssteuer darauf bezahlen und dann musst du sogar noch Krankenkassenbeitrag dafür bezahlen. Also auch mal mit einem Steuerberater reden.


LG, BiNa


 Ehevertrag so rechtens? von dice01
Mein NoMa und ich haben uns in den letzten Monaten regelmäßig jede Woche getroffen, gemeeinsam was unternommen usw. Beginnt dadurch das Trennungsjahr neu zu laufen?

Wie teuer ist eine Scheidung? Muß jeder die Hälfte zahlen bei einer Scheidung?

In unserer Trennungsvereinbarung bin ich in jedem Punkt die Doofe.... und das nur damit ich den Hund behalten durfte.


 Ehevertrag so rechtens? von BiNa
Nein, wegen gemeinsamer Unternehmungen beginnt das Trennungsjahr nicht neu. Was anderes wäre es, wenn Ihr einen gemeinsamen Urlaub gemeinsames Zimmer) verbringen würdet oder noch gegenseitig Versorgungsleistungen erbringen würdet (Wäsche waschen, kochen, bügeln u.s.w)

Im Übrigen muss der Beginn des Trennungsjahres nachweisbar sein : Änderung der Steuerklassen, Änderung des 1. Wohnsitzes usw.

Du solltest auf jeden Fall einen Anwalt aufsuchen, um zu klären, ob die Vereinbarungen in dem sogenannten Vertrag "sittenwidrig" sind.

Außerdem musst du dich um versicherungstechnischeAngelegenheiten kümmern, z.B. wenn ihr noch eine gemeinsame Haftpflichtversicherung hast. Wie es ansonsten bei Euch finanziell aussieht weiß ich nicht. Für alles, was im Vetrag nicht ausgewisen ist, steht ir Zugewinnausgleich zu. z.B. bei Bausparverträgen u.ä.

Am Besten du machst eine Auflistung von den Dingen die du weißt, schreibst auch genau auf, wie das mit dem Vertrag (das mit den Rechnungen usw.) gelaufen ist. Dann such dir einen Fachanwalt für Familienrecht, mache einen Termin aus und maile / scicke ihm die Sachen schon mal zu.

Bei den Scheidungskosten kommt es drauf an.
Die Gerichtskosten werden geteilt und jeder zahlt seinen Anwalt. Man kann sich vor Gericht gemeinsam von einem Anwalt vertreten lassen, wenn es keine Streitigkeiten mehr gibt - auch dann werden die Kosten geteilt.

Wenn du dir einen Anwalt suchst, der deine Interessen vertritt, richten sich die anwaltlichen Kosten nach dem Streitwert. Bei Unterhaltsansprüchen wird dann der Unterhalt für 1 Jahr als Streitwert angenommen. Der Anwalt kann dir also in etwa sagen, was an Kosten auf dich zukommt.

Wenn du einkommensschwach bist, kannst du Prozesskostenbeihilfe beantragen.


 Ehevertrag so rechtens? von dice01
Hallo,

angeblich hat mein No-Ma vor 2 Wochen die Scheidung eingereicht (Trennungsjahr ist jetzt fast um, Trennungsvereinbarung existiert).

Ich habe noch kein Schreiben von einem Anwalt erhalten. Oder kriegt man vorher gar kein Schreiben? Ich weiß nicht bei welchem Anwalt er ist usw. Erhält man direkt einen Gerichtstermin? Offiziell weiß ich ja noch gar nicht dass er jetzt die Scheidung eingereicht hat (obwohl wir die letzten Monate wieder quasi zusammen waren)

Herzlichen Dank schon mal, von einer völlig ratlosen Frau


 Ehevertrag so rechtens? von hörnchen
Hallo,

hast du dir inzwischen einen Fachanwalt für Familienrecht gesucht und diesen mandatiert?

hörnchen


 Ehevertrag so rechtens? von dice01
Ich habe mir heute einen Termin bei einer Fachanwältin für Familienrecht besorgt. Der ist am 06.04.

Ich dachte, wir brauchen nur EINEN Anwalt. :nein:


 Ehevertrag so rechtens? von BiNa
Wenn dein Mann die Scheidung eingereicht hat, bekommst du ein Schreiben vom Amtsgericht. Dann musst du dich mit der Rentenversicherung in Verbindung setzen, damit der eine sogenannte Kontenklärung stattfindet und der Versorgungsausgleich berechnet werden kann. Die Rentenversicherung haben aber Außenstellen in denen man dir helfen kann, die Formulare auszufüllen.

Beim Rentenversorgungsausgleich werden die Rentenansprüche die BEIDE in der EHEZEIT erworben haben ermittelt und dann "geteilt", das gilt auch für Betriebsrenten u.ä. Ansprüche aus dem Versorgungsausgleich können NICHT in einem Ehevertrag o.ä. ausgeschlossen werden. Wenn das geschehen sein sollte ist diese Klausel unwirksam.


 Ehevertrag so rechtens? von dice01
Mein Nochmann hatte hier schon mal unseren Ehevertrag reingesetzt. :nein:

Ich kopier ihn mal hier hin.

Hier mal der Ehevertrag:

1) Wir schließen den gesetzlichen Güterstand nach Vorschriften der §§ 1363 ff BGB aus. Wir vereinbaren Gütertrennung. Keiner von uns soll somit den Beschränkungen der §§1372 und 1369 unterworfen sein. Ein Zugewinnausgleich nach Maßgabe der §§1372 soll ebenfalls nicht stattfinden.

2) Der gesetzliche Erbteil des Überlebenden von uns soll nicht nach Maßgabe der in §1371 enthaltenen Vorschriften erhöht werden.

3) Sind darüber belehrt das jeder über sein Vermögen im Ganzen....... verfügen kann (§§1365 und 1369)

4) Im Falle einer Scheidung ein Ausgleich des Zugewinns nicht stattfindet (§§1372)

5) beim Tode des einen Ehepartners der andere kein Anrecht auf Zugewinnausgleich bzw. die Erhöhung des gesetzlichen Erbteils hat (§§1371)

6) das Pflichtteilsrecht des Überlebenden sich nicht nach dem erhöhten gesetzlichen Erbteil richtet

7) Wir schließen für unsere Ehe den Versorgungsausgleich aus. ...sind wir belehrt worden dass der Ausschluss des Versorgungsausgleiches bei Fehlen eigener Versorgungsansprüche die Gefahr des Verlustes jeglicher Alters- und Invaliditätsversorgung mit sich bringt und dass mit dieser Vereinbarung der vom Gesetz für den Fall der Scheidung vorgesehene Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften nicht stattfindet

Wir verzichten gegenseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, auch für den Fall der Not und nehmen den Verzicht gegenseitig an. ... Notar hat darauf hingewiesen das infolge dieses Unterhaltsverzichtes kein Ehegatte gegen den anderen bei Scheidung Unterhaltsansprüche haben wird und zwar gerade dann, wenn er selbst nicht für seinen Unterhalt sorgen kann.
Abweichend wird geregelt das wir gegeneinander Unterhaltspflichten haben im Falle von Kindern..... Die Unterhaltsansprüche sind jedoch höchstens begrenzt auf den Betrag der 50% des nach der Differenzmethode sich errechnenden Betrages ergeben würde.

9) Wir verzichten gegenseitig auf alle Erb- und Pflichtteilsrechte und nehmen den Verzicht gegenseitig an

10) salvatorische Klausel.... wenn.... soll an ihre Stelle diejenige Regelung als vereinbart gelten die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt

Geschlossen haben wir ihn 6 Wochen nach Eheschließung. Er hatte mir als Ausgleich dafür versprochen dass er für meine Rente vorsorgt. Aber nur mündlich.... War ich blöd :wall:

Fühle mich im Endeffekt völlig abgezockt. Bin nur mit meinen Anziehsachen, dem Hund und der Einmalzahlung /für den Trennungsunterhalt) gegangen. Möbel kaufen usw. alles mußte ich von dem Geld bezahlen. Eingezahlt für meine Vorsorge hatte er nix!


 Ehevertrag so rechtens? von hendrike
Hey Dice01,

ich bin zwar kein Jurist, aber der gepostete Ehevertrag müsste meines Erachtens den Kriterien der Sittenwidrigkeit entsprechen.

Und zwar in vollem Umfang.

Dein Anwalt müsste Dir am 6. April das Gleiche mitteilen - also nicht verzweifeln.

Gruß
Hendrike


 Ehevertrag so rechtens? von aladin
Du hast doch geschrieben, das du bei einem Anwalt warst, der den Ehevertag als wirksam erklärt hat. Oder irre ich mich da. Du kannst jetzt von Anwalt zu Anwalt laufen bis einer sagt der ist sittenwidrig....
Nachehelicher Unterhalt muss notariell Beurkundet werden, wenn er vor Rechtskraft der Ehescheidung geregelt wird. Das wurde mit dem Ehevertag geregelt.
Der Trennungsunterhalt bis zur Scheidung kann mit einem Vertag ohne Notar geregelt werden. Nachzulesen § 1585 c BGB
Du kannst natürlich versuchen diese Dinge anzufechten. Anwälte verdienen damit gerne Geld. Ob du bereit bist das Geld für einen mehr als fraglichen Ausgang auszugeben weiss ich nicht.


 Ehevertrag so rechtens? von aladin
BVerwG, 28.02.2008 - 2 C 44.07

Kürzung der Versorgungsbezüge; Unterhaltsanspruch; Unterhaltsvereinbarung; Formfreiheit einer Unterhaltsvereinbarung; Versorgungsausgleich.

Aus § 5 Abs. 1 VAHRG ergibt sich kein Schriftformerfordernis für eine Unterhaltsvereinbarung.

VAHRG § 5 Abs. 1; BGB § 1585c; BeamtVG § 57 Abs. 1 Satz 1; VwGO § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, Abs. 4


 Ehevertrag so rechtens? von dice01
Hallo,

[quote]
Mein Anwalt sagte mir, dass mein NoMa erst mal irgendwie sich an meinen Anwaltskosten beteiligen muß, da ich nicht so viel Geld habe. Oder habe ich da was falsch verstanden?[/quote]

Das ist richtig, wenn Aussicht auf Erfolge besteht. Ansonsten wird dein Anwalt einen Beratungsschein und Prozesskostenhilfe beantragen denn meist weigert sich der Gegner erstmal die Kosten zu übernehmen.

hörnchen

Gut dass du einen gescheiten Anwalt hast!


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