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 Ehevertrag sittenwidrig? von verloren
Paar heiratet im Dezember 2003. Hauskauf auf seinen Namen am 17.1., Ehevertrag am 2.2. der alles ausschließt wie Unterhalt, erbanspruch, Versorgungsausgleich etc. Keine Kinder aus der Ehe. Mann verdient sehr gut, Steuerklasse 3, behält immer die Erstattungen vom Finanzamt :D, Frau Steuerklasse 5, auch vollzeit berufstätig aber viel geringeres einkommen.



Muß Mann jetzt Angst haben bei Trennung das Ehevertrag sittenwidrig ist? Wer prüft die sittenwidrigkeit des Ehevertrages?



Mann will Frau natürlich billig loswerden.


 Ehevertrag sittenwidrig? von hörnchen
Hachja,



so stelle ich mir immer eine Traumehe vor :D



verloren hat geschrieben:

Muß Mann jetzt Angst haben bei Trennung das Ehevertrag sittenwidrig ist? Wer prüft die sittenwidrigkeit des Ehevertrages?




Na, ggf. das Gericht :D :D



Zitat:
Mann will Frau natürlich billig loswerden.




Aber selbstvernatürlich, drum hat er auch geheiratet :rolleyes:



Mannoman



hörnchen



Schreib doch mal den ganzen Text der notariellen Urkunde büdde ab.


 Ehevertrag sittenwidrig? von verloren
1) Wir schließen den gesetzlichen Güterstand nach Vorschriften der §§ 1363 ff BGB aus. Wir vereinbaren Gütertrennung. Keiner von uns soll somit den Beschränkungen der §§1372 und 1369 unterworfen sein. Ein Zugewinnausgleich nach Maßgabe der §§1372 soll ebenfalls nicht stattfinden.



2) Der gesetzliche erbteil des Überlebenden von uns soll nicht nach Maßgabe der in §1371 enthaltenen Vorschriften erhöht werden.



3) Sind darüber belehrt das jeder über sein Vermögen im Ganzen....... verfügen kann (§§1365 und 1369)



4) Im Falle einer Scheidung ein Ausgleich des Zugewinns nicht stattfindet (§§1372)



5) beim Tode des einen Ehepartners der andere kein Anrecht auf Zugewinnausgleich bzw. die Erhöhung des gesetzlichen Erbteils hat (§§1371)



6) das Pflichtteilsrecht des Überlebenden sich nicht nach dem erhöhten gesetzlichen Erbteil richtet



7) Wir schließen für unsere Ehe den Versorgungsausgleich aus. ...sind wir belhrt worden dass der Ausschluß des Versorgungsausgleiches bei Fehlen eigener Versorgungsansprüche die Gefahr des Verlustes jegöicher Alters- und Invaliditätsversorgung mit sich bringt und dass mit dieser Vereinbarung der vom Gesetz für den Fall der Scheidung vorgesehene Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften nicht stattfindet



8) Wir verzichten gegenseitig auf jeglichen nachehelichen Unterhalt, auch für den Fall der Not und nehmen den Verzicht gegenseitig an. ... Notar hat darauf hingewiesen das infolge dieses Unterhaltsverzichtes kein Ehegatte gegen den anderen bei Scheidung Unterhaltsansprüche haben wird und zwar gerade dann, wenn er selbst nicht für seinen Unterhalt sorgen kann.

Abweichend wird geregelt das wir gegeneinander Unterhaltspflichten haben im Falle von Kindern..... Die Unterhaltsansprüche sind jedoch höchstens begrenzt auf den Betrag der 50% des nach der Differenzmethode sich errechnenden Betrages ergeben würde.



9) Wir verzichten gegenseitig auf alle Erb-und Pflichtteilsrechte und nehmen den Verzicht gegenseitig an



10) salvatorische Klausel.... wenn.... soll an ihre Stelle diejenige Regelung als vereinbart gelten die der unwirksamen Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt



Hab ich gut hingekriegt, dass die das unterschrieben hat, oder?

;D



Wird ja wirksam sein, da Ehevertrag erst nach Eheschließung geschlossen wurde.


 Ehevertrag sittenwidrig? von hörnchen
Na,



das passiert selten, aber da bin ich echt sprachlos :rolleyes:



Zitat:
behält immer die Erstattungen vom Finanzamt






Zitat:
Hab ich gut hingekriegt, dass die das unterschrieben hat, oder?




Jau, wie sagte mal ein lieber Freund von mir zu solchen Kandidaten wie Du einer bist? Erkennen und rennen! Aber, da Deine Frau ja so wenig verdient wird sie sicher Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe bekommen. ;D



Unterhalt für den Fall der Not ausgeschlossen, ich fass es nicht.



hörnchen


 Ehevertrag sittenwidrig? von verloren
Das beantwortet aber nicht meine Frage, ob ich mir Sorgen vor sittenwidrigkeit des Vertrages machen muß. eigentlich doch nicht, hat sie ja unterschrieben beim Notar. :lach:


 Ehevertrag sittenwidrig? von hörnchen
Warts ab ;D



ich seh da durchaus Chancen :D



Was es für Notare gibt.... :nein:



hörnchen


 Ehevertrag sittenwidrig? von verloren
1) Sie hat eh nicht genug Geld für den Anwalt, da der Vermögenswert im Ehevertrag mit 80.000,- Euro angegeben wurde. Und somit auch der Streitwert entsprechend hoch ist



2) MEIN Notar war das natürlich. :D


 Ehevertrag sittenwidrig? von hörnchen
Na Du Scherzkeks,



verloren hat geschrieben:
1) Sie hat eh nicht genug Geld für den Anwalt, da der Vermögenswert im Ehevertrag mit 80.000,- Euro angegeben wurde. Und somit auch der Streitwert entsprechend hoch ist





Da gibbet Prozesskostenhülfe ;D



hörnchen


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