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 Eigenheim und Kosten hierfür? Wer hat ähnliche Erfahrungen? von Machtlos
Hallo liebe Mitstreiter,

nach unser Trennung wohnt meine Frau in unserem (50/50) Eigenheim mit den Kindern (17/20/22). Da es relativ neuwertig ist sind bisher keine großen Reparaturkosten angefallen.

Die Abzahlung für das Haus und meine Miete in einer Wohnung kann ich mit meinem Einkommen zu den Unterhaltsleistungen noch tragen. Aber wie soll ich noch große Reparaturen finanziell stemmen?



Wer befindet sich in einer ähnlichen Situation und kann mir seine Erfahrungen berichten?


 Eigenheim und Kosten hierfür? Wer hat ähnliche Erfahrungen? von Erdbär
Zahlt deine Ex dir keine Miete? Kinder eigenes Einkommen? Ich glaub wenn du alles selber wuppst, solltest du mal schleunigst mit deinem Anwalt reden, schliesslich hat sie bei Nichtzahlung einer Miete einen Wohnwertvorteil und der ist meist die Hälfte der monatl. Hausrate. Dadurch verringert sich deine Unterhaltsleistung an Madame, da dieser Betrag als imaginäres Einkommen von ihr gewertet wird. Und Reps. würde ich ggf. auf die evtl. Miete umlegen.

Geh zum RA !!!



Gruß vom Erbär :cool:


 Eigenheim und Kosten hierfür? Wer hat ähnliche Erfahrungen? von gama
Hallo Machtlos,



ich kann dir zur Information nur meine eigene Situation schildern:



Mein Mann hat sich von mir getrennt, seither lebe ich mit den drei Kindern allein im Haus (ebenfalls 50/50 Eigentum, noch recht hoch verschuldet)....



Mein Mann zahlt die Raten weiter, mir wird 50% der Marktmiete (sprich ich zahle Miete nur für meinen Hausanteil) als Einkommen angerechnet....



Die Unterhaltskosten für das Haus werden aufgeteilt wie folgt: Verbrauchskosten (Strom, Wasser, Gas, Müll, Telefon, Fernsehen) zahle ich alleine, Grundsteuer und weitere aufs Haus bezogene Abgaben (Kanalbenutzung usw.) werden geteilt, ebenso geteilt wird die Wohngebäudeversicherung.



Da ich das Haus mit meinem geringen Verdienst nicht alleine halten kann und es auch zu groß sein wird, wenn die beiden älteren Kinder Abitur haben und vielleicht auswärts studieren, haben wir besprochen, es dann zu verkaufen.....



über all das beabsichtigen wir im Rahmen einer Scheidungsfolgevereinbarung einen notariellen Vertrag zu "basteln".....



Gruß gama



PS: es ehrt dich, dass du das alles alleine wuppen willst, aber gerecht finde ich es nicht - sprich mit deiner frau!


 Eigenheim und Kosten hierfür? Wer hat ähnliche Erfahrungen? von Erdbär
Hi, bei mir sieht es folgendermassen aus: Obwohl sämtliche Miesen aus Haus, LV und Ratenkredit seit ihrem Auszug (DANKE DAS DU ENDLICH WEG BIST) von mir alleine getragen werden, musste ich mir vom Richter anhören, dass ich, weil ich noch auf LSK1 1900 habe und die Arme ja nur Halbtags 700 hat, die gesamten Raten selber zu zahlen habe. Sonst hätte sie nämlich Anspruch auf Leistungen vom Staat, und das soll vermieden werden. UNGLAUBLICH. :< Die Krönung ist, da ich noch im Eigenheim wohne, werden mir zudem noch die halbe Hausrate als imaginäres Einkommen auf die Berechnung des unterhaltspflichtigen Einkommens angerechnet als Wohnwertvorteil, da ich keine Miete zahlen muss. Das ist geltendes Recht und die lapidare Aussage des Richters: Diese Situation hat der Gesetzgeber leider nicht berücksichtigt. Die Hausraten zählen nämlich nicht als Miete, sondern als reine Vermögensbildung. Strittig ist der Punkt, dass wenn die Hütte verkauft wird, ob ich vom evtl. Erlös beim Verkauf diese Belastungen, die ich seit 10. 08. alleine trage, hälftig vom Kaufpreis abziehen kann. Ich werde das auf jeden Fall erstmal machen, soll sie doch klagen. Lt. RA stehen dafür meine Chancen nicht schlecht.

Zum Thema: Alle anfallenden Kosten durch Reps und dergleichen kannst du dir von deinem Anteil zur Berechnung des Unterhalts deiner Ex von deinem EK runterrechnen lassen vom Jahreseinkommen das als Unterhaltspflichtig zählt. Gehe unbedingt zum RA !!!



Für gamma: Meine Hochachtung, dass du als Frau diesen Post als geschlechtsloses Wesen bewertest und Ratschläge an einen Mann gibst. Danke dafür. Das ist hier nicht der Standard. Lass dich nicht über den Tisch ziehen beim Notar. Wenn ER abgehauen ist, aus welchen Gründen auch immer, und dir ein Wohnwertvorteil angerechnet wird, ist das als Beteiligung an den Hauskosten zu werten. Demnach leistest du einen Beitrag zur Abzahlung der Hauskredite und der Erlös beim Verkauf steht dir dann höchstwahrscheinlich hälftig zu. Gehe zum RA !!! Wünsche dir viel Glück.



Gruß vom Erdbär :cool:


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