Hi, bei mir sieht es folgendermassen aus: Obwohl sämtliche Miesen aus Haus, LV und Ratenkredit seit ihrem Auszug (DANKE DAS DU ENDLICH WEG BIST) von mir alleine getragen werden, musste ich mir vom Richter anhören, dass ich, weil ich noch auf LSK1 1900 habe und die Arme ja nur Halbtags 700 hat, die gesamten Raten selber zu zahlen habe. Sonst hätte sie nämlich Anspruch auf Leistungen vom Staat, und das soll vermieden werden. UNGLAUBLICH.

Die Krönung ist, da ich noch im Eigenheim wohne, werden mir zudem noch die halbe Hausrate als imaginäres Einkommen auf die Berechnung des unterhaltspflichtigen Einkommens angerechnet als Wohnwertvorteil, da ich keine Miete zahlen muss. Das ist geltendes Recht und die lapidare Aussage des Richters: Diese Situation hat der Gesetzgeber leider nicht berücksichtigt. Die Hausraten zählen nämlich nicht als Miete, sondern als reine Vermögensbildung. Strittig ist der Punkt, dass wenn die Hütte verkauft wird, ob ich vom evtl. Erlös beim Verkauf diese Belastungen, die ich seit 10. 08. alleine trage, hälftig vom Kaufpreis abziehen kann. Ich werde das auf jeden Fall erstmal machen, soll sie doch klagen. Lt. RA stehen dafür meine Chancen nicht schlecht.
Zum Thema: Alle anfallenden Kosten durch Reps und dergleichen kannst du dir von deinem Anteil zur Berechnung des Unterhalts deiner Ex von deinem EK runterrechnen lassen vom Jahreseinkommen das als Unterhaltspflichtig zählt. Gehe unbedingt zum RA !!!
Für gamma: Meine Hochachtung, dass du als Frau diesen Post als geschlechtsloses Wesen bewertest und Ratschläge an einen Mann gibst. Danke dafür. Das ist hier nicht der Standard. Lass dich nicht über den Tisch ziehen beim Notar. Wenn ER abgehauen ist, aus welchen Gründen auch immer, und dir ein Wohnwertvorteil angerechnet wird, ist das als Beteiligung an den Hauskosten zu werten. Demnach leistest du einen Beitrag zur Abzahlung der Hauskredite und der Erlös beim Verkauf steht dir dann höchstwahrscheinlich hälftig zu. Gehe zum RA !!! Wünsche dir viel Glück.
Gruß vom Erdbär
