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 Eigentumswohnung v.mann bezahlt- wie sind m. Rechte m.Kind? von Muriela
Hallöchen :-)

nachdem ich vergangene Tage schon mehrmals zwecks Ehevertrag geschrieben habe in einem anderen thread und endlich mit m.Partner eine Einigung gefunden habe, habe ich nun eine andere frage.

sagt mal, wie ist das eigentlich üblich.
mein partner möchte auf jeden fall in den nächsten 8-10 jahren eine neue eigentumswohnung kaufen, inder wir dann leben.diese wohnung wird er vom geschenkten/also geerbten geld kaufen.geerbtes/geschenktes bleibt ja laut gesetzt sowiso bei dem, der es geschenkt bekommen hat.
nun würde er mich zwar mit ins grundbuch schreiben und kaufvertrag, aber mir soll dann laut ehevertrag nichts von der wohnung gehören bei scheidung, weil diese ja durch rein seinem geschenkten geld der eltern bezahlt wird.(ich brauche auch bei scheidung nix abbezahlen oder so, falls noch was offen ist)
so, einerseits versteh ich das, klar sein geld, seine wohnung, andererseits nach 10 jahren, dann sind wir 13 jahre zusammen, er kauft eine wohnung, besteht aber jetzt schon im ehevetrag, das mir diese zu keinen teilen gehört, trotz meines eintrages mit in grundbuch, wegen ebend seines geschenkten geldes wovon er das alleine bezahlt.da würde ich mich moralich fragen, wenn er in 10, also nach 10 ehgejahren immernoch so strickt daran hält, ob er dann immernoch so die scheidung im auge behält....
sehe ich das übetrieben oder was meint ihr?
klar will ich auf garkein fall an sein geerbtes ran, ich red jetzt nur aus rein menschlicher sicht, das man sich da irgendwie doof vorkommt, wenn der mann nach 10 ehejahren immernoch solch eine strickte lienie fährt: ins grundbuch mit drin stehen ja, aber kein besitzteilsanspruch.

wir leben doch dann in dieser ehelichen wohnung.
wie seht ihr das?
von mir menshclich übetrieben oder von ihm übetrieben....?
denn einmal unterschrieben, ist für immer unterschrieben.
Weil, was hab ich denn dann für rechte? wenn kein besitzanspruch meinerseits obliegt, dann könnte er mich ja auch jederzeit rausschmeissen oder?
ich frag mich, warum ich dann überhaupt mit im grundbuch stehe?


 Eigentumswohnung v.mann bezahlt- wie sind m. Rechte m.Kind? von hörnchen
Hallo,

du bist doch immun gegenüber Hinweisen, warum fragst du dann noch?

hörnchen


 Eigentumswohnung v.mann bezahlt- wie sind m. Rechte m.Kind? von Muriela
Ich bin nicht immun gegenüber hinweisen :-(
ich war gestern bei einer familienanwältin alleine und hab mich beraten lassen.sie meinte, alle angebote die mein partner machte sind sehr sehr gut, da mein partner die 3 jahres unterhalt regelung aufheben will im vertrag und endlos mit steigerung zahlen würde.
den rest den mein partner angeboten hat, meinte die anwältin, kann ich sehr zufrieden sein.


 Eigentumswohnung v.mann bezahlt- wie sind m. Rechte m.Kind? von allerlei
Ich würde auch diese Frage mit der Anwältin klären.
War das deine Anwältin oder seine?

LG
allerlei


 Eigentumswohnung v.mann bezahlt- wie sind m. Rechte m.Kind? von Muriela
Hallo,

nein, das war meine Anwältin und sie steht voll auf meiner seite, sie sagt, das ich so viel wie möglich mitnehmen sollte, denn man weiß ja nie...
daher meinte sie auch, das mein partner ein sehr sehr gutes angebot für den ehevertrag gemacht hat und ich das sofort annehmen soll. so, und da mein partner ja erbt und wie schon erwähnt, davon in 6-7 jahren eine neue wohnung kaufen wird für uns und diese aus dem erbe zahlen würde (denn er hat ja dann nicht soviel selbst angespartes und müsste die wohnung deshalb vom geerbten geld kaufen) hat er gestern noch vorgeschlagen, dass er in den vetrag reinnehmen wird, das mindestens ein drittel der neuen wohnung von seinem geld, also nicht geerbten/geschenkten geld bezahlt wird, damit es definitiv sicher ist, das mir auch anteilig was von der wohnung gehört.sollte er zufällig mehr eigenes geld mit einbringen können (also nicht geschnekntes geld) dann gehört auch mehr anteil mir von der wohnung.

es ist schwierig, er mahct das ja nicht mit absicht, aber wenn halt nur geschenktes geld da ist, was soll er machen? er versucht extra eigenes geld anzusparen, damit ich auch abgesichert bin, zwecks anteile der wohnung.
die anwältin meinte auch, das er unbefristet unterhalt zahlen würde laut vertrag ist super! und laut vertrag lässt er sich sogar ein, wenn cih einen neuen partner habe, mit ihm zusammen wohne, dann zahlt er noch etwas weiter aber dann weniger und sollte die neue partnerschaft auseinander gehen, dann zahlt er den vollen unterhalt weiter. da bin ich mit dem kind schon mal abgesichert.
dann meinte die anwältin und das wusste ich nicht: das man auf jeden fall in den vertrag reinschreiben muss: bei scheidung ziehe ich aus und das kind zieht mit aus!
sie meinte, es ist sonst nicht selbstverständlich das ein kind immer mit geht, denn gerichte eintscheiden wohl nach dem wohl des kindes, egal wie gut es bei mir hätte, aber sie meinte, ein gericht kann auch einfach sagen, das unser kind in der ehelichen wohnung aufgewachsen ist, also soll es dann auchd a bleiben beim vater....deshalb steht das mit im Vertrag: kind zieht mit mir aus!


 Eigentumswohnung v.mann bezahlt- wie sind m. Rechte m.Kind? von hörnchen
Nunja,

Muriela hat geschrieben:
deshalb steht das mit im Vertrag: kind zieht mit mir aus!


Diese Klausel ist ggf. nichtig da das Kindeswohl entscheidet.....

hörnchen


 Eigentumswohnung v.mann bezahlt- wie sind m. Rechte m.Kind? von Muriela
ja das stimmt das das kindeswohl entscheidet, aber wie wird das entschieden?

nicht das es heisst, das kind bleibt beim vater, nur wiel er mehr geld hat und in der wohnung ein paar jahre aufgewachsen ist und ich müsste ja dann bei scheidung ausziehen und habe kein geld, aber das kind hat es gut und bekommt liebe.
oder wonach gehen die dann?
kann der mann bei scheidung einfach das kind gerichtlich bekommen? auch wenn es bei der mama gut hat?


 Eigentumswohnung v.mann bezahlt- wie sind m. Rechte m.Kind? von hörnchen
Also,

da gilt das Kontinuitätsprinzip und viele andere Faktoren. Mit GSR haben beide Elternteile das Aufenthaltsbestimmungsrecht und ich kenne durchaus Fälle wo das Kind dann zum Vater kam - sogar gegen den Willen des Kindes.....

Euere Vertragswütigkeit gibt mir nicht im Ansatz das Gefühl dass ihr beide von einer langen, guten und fairen Ehe ausgeht. MIR wäre das viel zu blöd. Ich würde das ASR behalten, mit dem Partner zusammenbleiben, nicht heiraten und erstmal sehen wies geht wenn das Kind da ist.

Soll er doch sein heißgeliebtes Geld behalten. Und wenn er euch versorgen will kann er das auch ohne Trauschein.

hörnchen


 Eigentumswohnung v.mann bezahlt- wie sind m. Rechte m.Kind? von Muriela
aber wenn wir uns bei einer scheidung einig sind, das ich mit dem kind ausziehe, dann kann doch ein gericht nix anderes sagen und das kind wegnehmen oder?


 Eigentumswohnung v.mann bezahlt- wie sind m. Rechte m.Kind? von hörnchen
Hallo,

nur in Ausnahmefällen, aber, wenn ihr euch bei einer Scheidung eh einig sein würdet (sehr unwahrscheinlich), warum dann überhaupt der Vertrag?

hörnchen

Wieviele Leute meinst du sind sich bei einer Scheidung einig?


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