Die 3/7 Regelung trat bei mir nicht in Kraft anscheinend wird es meist nach dem Halbteilungssatz berechnet. (Kann aber auch Gerichtsstand bedingt sein)
Die Berechnung im Südwesten erfolgt für den Trennungsunterhalt im Detail so:
1. Lohn netto mit allen Abzügen
2. + sonstige Einnahmen aus Selbständigkeit,Vermietung
3. - Berufsbedingte pauschal 5% (1. + 2. * 0,05 )
4. + Wohnvorteil (0,5 der Marktmiete, wenn der ein Partner in gemeinsamen Eigentum wohnt)
5. - Eheprägendeausgaben (Ausgaben die während der Ehe vorhanden waren, (keine Verbrauchskosten))
6. - Kindesunterhalt (meist beim Ehemann)
7. - Arbeitsanreiz 10% (( Summe aus 1-6)*0,1)
= Bereinigtes Nettoeinkommen
(Ohne Gewähr, dies ist die Berechnung in meinem Fall für den Raum Heilbronn)
Trage einfach deine Zahlen ein und rechne es mal durch, für eine Rechtskräftige Berechnung musst Du aber zum Anwalt gehen.
Siehe auch unter
http://www.finanztip.de/recht/familie/sperling/DT5.htm
PS: maza ist kein Frauennamen
