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 Einkommen zur Berechnung des Kindesunterhaltes von Donnemilen
hallo, ich brauche noch einaml euere Hilfe, bitte!



Ich bin von meinem Mann getrennt, der Sohn bleibt bei ihm und der Anwalt hat nun den Trennungsunterhalt berechnet, allerdings nach den neuen Steuerklassen, die nach einer Trennung sind.

Davon können wir aber nicht leben......Also versuchen wir von unserem jetzigen Einkommen aus zu rechnen.

Ich rechne also die Differenz zw. seinem und meinem Nettoeinkommen aus, dividiere durch 7, ich erhalte 3/ 7, er 4/7.

Da ich ja an ihn Unterhalt für unseren Sohn zahlen muß- wovon gehe ich aus, von meinem Nettoeinkommen ohne den Unterhalt hinzu zu rechnen oder muß ich beides addieren?



Bitte nur so in etwa welche Sichtweise die Richtige ist, wir haben morgen einen Notartermin und wollen einen Ehevertrag machen, in den soll die Höhe meines Unterhaltes hinein!



Donnemilen


 Einkommen zur Berechnung des Kindesunterhaltes von karamia
Für die Berechnung des Unterhalts mußt du dein eigenes Einkommen sowie die Unterhaltszahlungen deines Mannes an dich zusammenrechnen und dies als Nettoeinkommen nehmen. Davon wird der Unterhalt berechnet, der an deinen Sohn zu zahlen ist. Siehe dazu die Düsseldorfer Tabelle.



Zu einer Unterhaltsverpflichtung gehört aber nicht nur die Bedürftigkeit deines Sohnes, sondern auch deine eigene Leistungsfähigkeit. Deshalb gibt es in der Düsseldorfer Tabelle auch den "notwendigen" und den "angemessenen" Eigenbedarf. Der notwendige Eigenbedarf wäre bei dir 730EUR, würde dieser durch Zahlung des Kindesunterhalts unterschritten, wird der Unterhalt entsprechend gekürzt. Der angemessene Eigenbedarf liegt bei 1000 EUR (inklusive Warmmiete).

Bei großen Unterschieden im Einkommen zwischen dir (der Barunterhaltsleistenden) und deinem Mann (dem Naturalunterhaltsleistenden) kann deinem Mann auch der teilweise oder sogar komplette Barunterhalt auferlegt werden.

Dadurch, daß du in Frühpension bist, kann dir wahrscheinlich auch keine Arbeit zugemutet werden, mit der du genügend Einkommen erzielen kannst, um deinen Barunterhalt zumindest teilweise zu leisten.



Gruß

K.


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