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 Fahrkosten bei UH Berechnung von almanci
Halo,

brauche in diesem Thema Hilfe;



Wann ist Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel 'unzumatbar'?



Fahre jeden Tag 2x55km (hin&zurück) zur Arbeit, jede Strecke in ca. 25-30min,

Wenn ich öffentliche Verkehrsmittel benutze ca.90-100min,



kann ich dann mehr als 5% Berufspauschale anrechnen?

Ist die Zeitdifferenz ein akzeptabler Aspekt?



Danke



Gestzt sagt:

'Unterhaltsgrundsätze des OLG Frankfurt am Main

10.2.2. Fahrtkosten Ein Abzug von Fahrtkosten zur Arbeitsstätte mit dem eigenen PKW erfolgt grundsätzlich nur in Höhe der Fahrkosten öffentlicher Verkehrsmittel, wenn deren Benutzung zumutbar ist. Ist wegen schwieriger öffentlicher Verkehrsverbindungen oder aus sonstigen Gründen die Benutzung eines PKW als angemessen anzuerkennen, so wird eine Kilometerpauschale in Höhe des Betrages nach § 5 Abs.2 Nr.2 JVEG (zur Zeit 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer) berücksichtigt'


 Fahrkosten bei UH Berechnung von almanci
keiner hat eine Idee?


 Fahrkosten bei UH Berechnung von Moehrenmolch
almanci hat geschrieben:
kann ich dann mehr als 5% Berufspauschale anrechnen?

Ist die Zeitdifferenz ein akzeptabler Aspekt?


Ja, 200 Minuten Fahrt Bahn/Bus gegenüber 60 Minuten Auto sind arbeitstäglich

sicher eine gewaltige Erschwernis.



Das Problem ist: das entscheidet ein EINZELrichter, und der kann machen, was er will.

Dann kommt es auch darauf an, in welchem Bundesland Du lebst.

Die einzelnen OLG haben völlig unterschiedliche Urteile dazu entwickelt.



Mit Fahrtkosten habe ich kein Problem, aber ich kenne das vom Thema "Mindestunterhalt":

während die Richter in RLP oder BW hier so gut wie nie unter diesen Satz gehen, hat

man in H oder einigen anderen Ländern Schwierigkeiten, als AE den Mindestunterhalt

einzuklagen.



Gruß von Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Fahrkosten bei UH Berechnung von almanci
Bundesland: NRW,

die höhe des aktuellen UH habe ich dir ja in der Privat Nachricht mitgeteilt.



ist auf jedenfall mehr als 50% meines aktuellen Gehaltes was sie von mir bekommt.


 Fahrkosten bei UH Berechnung von Moehrenmolch
Das ist natürlich heftig.



Mein Beitrag zum "Mindestunterhalt" bezog sich übrigens - logischwerweise - auf den

Kindesunterhalt und diente nur als Beispiel für unterschiedliche Rechtsprechung in

den einzelnen Bundesländern.



Mit NRW habe ich keine Erfahrung.



Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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