Hallo,
wie wurde denn der Kindesunterhalt festgesetzt? Gibt es einen dynamischen Titel?
Der aktuelle Mindestzahlbetrag lt. DD-Tabelle wäre derzeit 334 € je Kind, somit kommst du mit 250 noch gut weg. Google mal nach der DD-Tabelle und den Leitlinien des OLG Hamm und schau dir den Anhang durch.
Aufgrund der beruflichen Fahrtkosten wirst du ja eine Steuererstattung bekommen, die dein Einkommen erhöht.
Wenn du dein privates KFZ dienstlich nutzt wirst du auch von deinem AG etwas dafür bekommen?!
Zitat:
Manchmal kriege ich auch überstundenprozente und Feiertagszulage und schmutzzulage und so.Erhöht sich dadurch auch der Kindesunterhalt ? oder kann ich das Geld behalten ?
Alle Einkünfte des letzten Jahres, auch Steuerstattungen und Einmalzahlungen werden auf 12 Monate umgelegt und ergeben dein durchschittliches Jahreseinkommen.
hörnchen