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 Fahrtkosten kontra Autokredit -was ist abzugsberechtigt von stanidali
hallo,
ich bin geschieden und meine beiden kinder 12+ 14 jahre alt leben bei der mama .mein nettoeinkommen ist auf durchschnittlich 1723 euro errechnet worden .aktuell zahle ich für die im mai 12 gewordene tochter 245 euro unterhalt und mein anwalt sagt ich muss für mein sohn 14 jahre auch 250 überweisen ,also zusammen 500 .Ich arbeite als Schlossermonteur und fahre mit meinem eigenen KFZ zu Fabriken und repariere dort.Für das KFZ muss ich 330 euro kredit monatlich abzahlen,das könnte man vom nettoeinkommen abziehen aber ich habe danach immer noch genügend übrig um 500euro Unterhalt abzugeben sagt mein anwalt.von meinem Lohn gehen aber noch Benzinkosten von mind. 200 euro im Monat ab !!Diese sollen aber nicht abzugsfähig sein ,sondern verringern noch mein selbstbehalt von 900 euro auf höchstens 700 .und das wäre alles ok, laut meinem RA .ist das wirklich richtig so oder werden die benzinkosten vom lohn abgezogen und ich muss weniger Unterhalt zahlen ??Weder ohne Auto noch ohne das Benzin komme ich zur Arbeitstelle .Von meiner Firma habe ich eine Bescheinigung ,das ich das Fahrzeug zwingend für die arbeit benötige . Manchmal kriege ich auch überstundenprozente und Feiertagszulage und schmutzzulage und so.Erhöht sich dadurch auch der Kindesunterhalt ? oder kann ich das Geld behalten ?
Für antworten danke ich schon im voraus !!
Gruss aus Hamm


 Fahrtkosten kontra Autokredit -was ist abzugsberechtigt von hörnchen
Hallo,

wie wurde denn der Kindesunterhalt festgesetzt? Gibt es einen dynamischen Titel?

Der aktuelle Mindestzahlbetrag lt. DD-Tabelle wäre derzeit 334 € je Kind, somit kommst du mit 250 noch gut weg. Google mal nach der DD-Tabelle und den Leitlinien des OLG Hamm und schau dir den Anhang durch.

Aufgrund der beruflichen Fahrtkosten wirst du ja eine Steuererstattung bekommen, die dein Einkommen erhöht.

Wenn du dein privates KFZ dienstlich nutzt wirst du auch von deinem AG etwas dafür bekommen?!

Zitat:
Manchmal kriege ich auch überstundenprozente und Feiertagszulage und schmutzzulage und so.Erhöht sich dadurch auch der Kindesunterhalt ? oder kann ich das Geld behalten ?


Alle Einkünfte des letzten Jahres, auch Steuerstattungen und Einmalzahlungen werden auf 12 Monate umgelegt und ergeben dein durchschittliches Jahreseinkommen.

hörnchen


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