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Hallo Loona,
Den Unterhalt für deine Kinder bekommst du natürlich weiterhin. auch ich bin mit meinem LG zusammengezogen und konnte noch 6 Monate nachehelichen Unterhalt für mich verzeichnen. Allerdings heißt es bis zu drei Jahren kann man Unterhalt beanspruchen, bis die neue Beziehung gefestigt ist.
Du musst das mit deiner Anwältin noch mal klären, denn so einfach ist es nicht zu sagen, so bald du wieder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst, hast du keinen Unterhaltsanspruch mehr. Das müssen die Anwälte aushandeln.
Das hat aber nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun. Diesen Anspruch hast ja schließlich nicht du, sondern deine Kinder und den werden sie auch bekommen, bis sie ihre Ausbildungen abgeschlossen haben und ihr eigenes Geld verdienen. Für die Kinder ist immer der leibliche Vater unterhaltspflichtig, nicht der Stiefvater. (Außer die Kinder würden vom Stiefvater mit einwilligung des leiblichen Vaters adoptiert)
Wenn du den Kindesunterhalt noch mal selbst nachschauen möchtest, kannst du das im Internet unter www.düsseldorfer-tabelle.de
_________________ liebe Grüße
Martina
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