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 Fällt der Unterhalt weg, wegen neuem Partner? von Loonamay
Hallo Zusammen.



Ich bin seit diesem Jahr geschieden, habe zwei Kinder im Alter von 5 und 7. Mein Ex Mann zahlt zur Zeit für die beiden Kinder und mich Unterhalt, doch nun ziehe ich in kürze mit einem neuen Partner zusammen. Nun ist mir gesagt worden auch von meinem Ex Mann das er mir dann keinen Unterhalt mehr zahlen müsse, sondern nur noch den Kindern.



Meine Frage ist das richtig ? Ich war der Meinung erst wenn ich einen neuen Mann heirate fällt der Unterhalt weg... doch nun heisst es sobald ich mit einem neuen Partner zusammenziehe...



Kann mir da wer eine Antwort drauf geben ?



Ich danke euch im Vorraus



Liebe Grüsse

Loony


 Fällt der Unterhalt weg, wegen neuem Partner? von karamia
Den Unterhaltsanspruch verlierst du nicht unmittelbar nach dem Zusammenziehen mit einem neuen Partner. Erst wenn die Partnerschaft als "gefestigt" angesehen werden kann (nach bis zu 3 Jahren), kann dein Mann den Unterhalt an dich beenden.

Es geht um die "gegenseitige Umsorgung" der neuen Partner - die Gerichte räumen euch das Recht ein, euch zu "prüfen" (eben bis zu 3 Jahre), bis diese finanzielle und soziale Verantwortung übernommen wird.



Ein Tipp: wenn ihr zusammenzieht kann dein neuer Partner die Unterhaltskosten für dich als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Es gibt einen Pauschalbetrag von etwas über 7600 EUR pro Jahr, der ohne Nachweis absetzbar ist. Von diesem Betrag wird dein Einkommen abgezogen (auch die Unterhaltszahlungen durch deinen Exmann). Was danach übrig bleibt, kann dein Freund absetzen.

Du mußt allerdings einen Nachweis vom Sozialamt bringen, daß du aufgrund des Zusammenlebens mit deinem Partner keine oder weniger Sozialhilfe erhalten hast bzw. (wenn du nicht beantragt hast), daß du keine oder weniger erhalten hättest.



siehe hier:

[url]http://www.jusline.de/33a_Au%C3%9Fergew%C3%B6hnliche_Belastung_in_besonderen_F%C3%A4llen_EStG.html][/url]



Gruß

K.


 Fällt der Unterhalt weg, wegen neuem Partner? von Loonamay
Danke für die Antwort,



kann mich leider jetzt erst wieder melden da nun der Umzug und alles andere endlich gemacht ist.

Mir wurde von meiner Anwältin die mich während der Trennung/Scheidung betreut hat, mitgeteilt, das ich ab dem Zeitpunkt des zusammenziehens mit meinem neuen Partner, keinen anspruch mehr auf Unterhalt für micht habe.... dann gibt es wieder andere die sagen das sei nicht richtig ... bekomme so nun noch Unterhalt für meine beiden Kinder 5 und 8 Jahre alt. Was stimmt denn nun und wie berechnet sich der Unterhalt in Bayern oder ist der Ort egal ?



Über eine Antwort würd ich mich freuen



Loona


 Fällt der Unterhalt weg, wegen neuem Partner? von Martina
Hallo Loona,



Den Unterhalt für deine Kinder bekommst du natürlich weiterhin. auch ich bin mit meinem LG zusammengezogen und konnte noch 6 Monate nachehelichen Unterhalt für mich verzeichnen. Allerdings heißt es bis zu drei Jahren kann man Unterhalt beanspruchen, bis die neue Beziehung gefestigt ist.

Du musst das mit deiner Anwältin noch mal klären, denn so einfach ist es nicht zu sagen, so bald du wieder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebst, hast du keinen Unterhaltsanspruch mehr. Das müssen die Anwälte aushandeln.

Das hat aber nichts mit dem Kindesunterhalt zu tun. Diesen Anspruch hast ja schließlich nicht du, sondern deine Kinder und den werden sie auch bekommen, bis sie ihre Ausbildungen abgeschlossen haben und ihr eigenes Geld verdienen. Für die Kinder ist immer der leibliche Vater unterhaltspflichtig, nicht der Stiefvater. (Außer die Kinder würden vom Stiefvater mit einwilligung des leiblichen Vaters adoptiert)



Wenn du den Kindesunterhalt noch mal selbst nachschauen möchtest, kannst du das im Internet unter www.düsseldorfer-tabelle.de

_________________
liebe Grüße

Martina



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