dirk33 hat geschrieben:
Hallo,
Bei der Scheidung haben wir beide uns geeinigt (aber nur mündlich) von uns gegenseitig keinen Unterhalt zu fordern.
Nun hat meine Exehefrau nach der Scheidung ihre Arbeit verloren und will demnächst Hartz4 beantragen. Sie selbst möchte sich an unsere Abmachung halten und will kein Geld von mir.
Kann es sein, das sich das Sozialamt die an sie gezahlten Leistungen von mir einfordert? Mein Nettoeinkommen beträgt nach Abzug des KU 1250,-€.
Eigentlich müßte bei der Kürze der Ehe keine Ehegattenunterhalt gezahlt werden. Zudem ist es tatsächlich möglich, auf Ehegattenunterhalt zu verzichten. Inwieweit eine solche Regelung "sittenwidrig" ist und von der Behörde angefochten wird, hängt vom Einzelfall ab. Mir ist keine Entscheidung bekannt, wo - und noch im Einvernehmen der Ex-Eheleute - die Behörde sich Forderungen zurückholen konnte.
LG
Lunajane