mwwbs hat geschrieben:
Kann vom Gericht ein Betrag angerechnet werden, so das der Ex nicht mehr so viel Unterhalt zahlen muss?
Nein. So lange ihr getrennte Wohnungen habt, ist nicht von einer finanziellen Unterstützung auszugehen.
Wenn sie noch nicht geschieden ist, geht es hier um Trennungsunterhalt, dieser ist bist zur Scheidung immer fällig, so weit ich weiß, ohne Einschränkungen.
Nach der Scheidung geht es um Scheidungsunterhalt. Selbst wenn ihr eine "Wirtschftliche Gemeinschaft" eingeht und zusammenzieht, geht ein Gericht üblicherweise von 3 Jahren aus, nach denen erst die Unterhaltsverpflichtung durch den Ehemann wegfällt.
Das Stichwort heißt "gegenseitige finanzielle Verantwortung" oder ähnlich, und von dieser geht die Rechtssprechung nicht in der ersten Zeit in einer neuen Beziehung aus, sondern eben üblicherweise erst nach 3 Jahren.
Es ist eher andersherum: wenn du sie finanziell unterstützt, kannst du den freiwilligen Unterhalt, den du ihr zahlst, als Sonderausgabe von der Steuer absetzen. Der maximale Betrag (den du auch nicht nachweisen mußt) liegt bei 7000 EUR und nochwas im Jahr, abzüglich der Unterhaltszahlungen durch den (Noch-)Ehemann und ihr eigenes Einkommen. Wenn da dann etwas übrig bleibt, kannst du es als Sonderausgabe geltend machen, unter der Voraussetzung, daß sie aufgrund deiner Unterhaltszahlungen keinen oder verringerten Anspruch auf Sozialhilfe hat. Dies kann das Sozialamt formlos bestätigen, auch wenn sie keine Sozialhilfe beantragt hat.
K.