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 Frage zum Unterhalt von noccio
HALLO



Hoffe hier wirklich auf Hilfe,weil mein Kopf mich sonst kaputt macht.



Frau möchte sich nach 8 jähriger Beziehung(davon 5 verheiratet) jetzt

(räumlich trennen) und unseren Sohn(5) mitnehmen.



Ich verdiene ca.1450€ pro Monat (3-Schichtsystem)und sie hat nur einen 200€ Job.Monatliche Kreditraten betragen 280€(autos und Kredit bei SPK)



Alles sehr knapp bemessen und trotzdem noch mehrere Ratenzahlungen bei Versandhäusern die auf ihren Namen bestellt wurden. Diese Sachen kann und will ich behalten ,wenn ich die Raten übernehme.



Nun meine Frage:



Was bleibt mir ? Bleiben mir wirklich nur 890€?



Bleiben die gemeinsamen SPK- Kredite an mir hängen?



Muss ich davon die Spritkosten für Arbeitsweg auch noch abziehen?



Was passiert wenn ich einen Monat mal weniger verdiene?

(keine Zuschläge+wenig Arbeitstage)




Ich weiß,das sind viele Fragen,aber genau so sieht es in meinem Kopf aus.



Hoffe auf viele Antworten.DANKE


 Frage zum Unterhalt von JosieJosie
In diesem Fall würde ich dir raten dir dringend einen Anwalt zu nehmen. Wer was behält wird dann geklärt (ihr müsst beide eine Liste machen, was ihr in eurer Wohnung so stehen habt und wer was behalten möchte). Ich glaube, dass die Kreditraten auf deine Frau laufen hat nicht so viel zu sagen da ihr verheiratet seid. Du solltest dich auf jeden Fall beraten lassen! Im Übrigen musst du natürlich noch Kindesunterhalt und evtl. Unterhalt für deine Frau zahlen. Unterhalt geht immer vor Schulden! Im Notfall bleibt dir nur die Privatinsolvenz. Eine Scheidung ist immer so komplex, dass du dich am besten wirklich so schnell wie möglich anwaltlich beraten lässt. Evtl. kannst du Beratungshilfe in Anspruch nehmen. Frag mal bei deinem zuständigen Amtsgericht nach.



LG


 Frage zum Unterhalt von dreamland
Hallo



Schulden, die in der Ehe durch beide gemacht und genutzt, können das Einkommen mindern.

Du schreibst das du die Schulden übernehmen willst, das schmälert das Einkommen. Wärend der Ehe stand das Geld auch nicht zur Verfügung.

Deine Frau geht bereits jetzt schon einer Tätigkeit nach, daher kann sie sich nicht auf überobligatorisch berufen. Ihr Einkommen wird somit voll, gemindert um die berufsbedingten Aufwendungen und dem Erwerbstätigenbonus, auf ihren Unterhaltsbedarf angerechnet.

Nach grobem überschlagen würde es unter der alten Rechtsprechung ein Mangelfall. Sollte irgendwann mal die Neue wirklich kommen, bleibt für deine zukünftige Ex nichts mehr.

Nimm dir einen fähigen Anwalt.



Viel Glück Gruß Dreamland


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