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Hallo
Schulden, die in der Ehe durch beide gemacht und genutzt, können das Einkommen mindern.
Du schreibst das du die Schulden übernehmen willst, das schmälert das Einkommen. Wärend der Ehe stand das Geld auch nicht zur Verfügung.
Deine Frau geht bereits jetzt schon einer Tätigkeit nach, daher kann sie sich nicht auf überobligatorisch berufen. Ihr Einkommen wird somit voll, gemindert um die berufsbedingten Aufwendungen und dem Erwerbstätigenbonus, auf ihren Unterhaltsbedarf angerechnet.
Nach grobem überschlagen würde es unter der alten Rechtsprechung ein Mangelfall. Sollte irgendwann mal die Neue wirklich kommen, bleibt für deine zukünftige Ex nichts mehr.
Nimm dir einen fähigen Anwalt.
Viel Glück Gruß Dreamland
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