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Hallo,
meine Ex-Frau und ich haben 2008 eine Scheidungsfolgevereinbarung vom Notar beurkunden lassen.
Im §1 steht "... Die Anwesenden möchten mit nachfolgender Vereinbarung den nachehelichen Unterhalt in Form einer Modifikation der gesetzlichen Vorschrift regeln ...". Der nacheheliche Unterhalt wurde in §2 für die laufenden Jahre von 2008-2013 unabhängig vom meinen Einkommen festgeschrieben.
Mein Ex-Frau stellt nun, auf Grund der ihrer Steuerbescheide 2008+2009, eine Anforderung des ihr erfolgten Steuernachteils.
Daher meine Frage: Sind mit dem §1 der Scheidungsfolgevereinbarung alle Unterhaltsleistungen abgedeckt oder ist die Anforderung meiner Ex-Frau berechtigt?
teccrow
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