Hallo,
Zitat:
Was bedeutet dieser Satz?
"Außerdem kündigen wir bereits jetzt an, dass Sie einen Unterhaltstitel zu beschaffen haben.".
Das heißt dass du beim Notar den Unterhalt titulieren lassen sollst. Ist üblich denn damit könntest du, wenn du denn nicht zahlen würdest, vollstreckt werden.
Zitat:
Meine Noch-Frau hat die Scheidung eingereicht und den entsprechenden Schrieb zum Trennungsunterhalt habe ich letzte Woche erhalten. Da meine Noch-Frau derzeit noch in der Ausbildung ist, bekommt sie nach Ihrer Aussage die Anwalts- und Verfahrenskosten komplett erstattet.
Das wird sich zeigen wenn der Unterhalt berechnet ist.
Zitat:
Fließen die oben genannten Punkte in die Berechnung mit ein? Oder sind die für die Berechnung komplett irrelevant? All diese Belege habe ich heute kopiert und in das Couvert reingelegt. Abgesendet habe ich aber noch nichts.
Nein, Miete ist bereits im Selbstbehalt enthalten. Aber, das macht nichts. Lieber etwas zu viel als zu wenig. Für die Altersvorsorge gibt es Höchstgrenzen was akzeptiert wird und Auto und Co. sind dein Privatvergnügen. Fahrtkosten für Berufsbedingte Aufwendungen werden aber wohl einbezogen.
Zitat:
Wird mir dabei "gutgeschrieben" dass ich derzeit die Miete für uns beide bezahle? Ich habe leider im Web trotz meiner Meinung nach intensiver Recherche keine Antworten darauf gefinden, lediglich ein paar Rechner, die aber keinerlei der og. Umstände berücksichtigt.
Naja, es wird errechnet werden wieviel deine Frau ggf. anteilig Miete zahlen hätte, das mindert den rückwirkenden Unterhalt.
Zitat:
Dadurch dass meine Frau die gesamten Kosten für die Scheidung erstattet bekommt und diese einvernehmlich geschieht würde ich gerne auf einen Antwalt verzichten. Grund dafür sind die enormen Kosten, die ich so nicht stemmen könnte, da im Prinzip kein angespartes Vermögen vorhanden ist. Was im Haushalt wem gehört ist eigentlich geklärt und sollte keine Probleme bereiten. Ebenso ist klar, dass ich in der Wohnung bleiben werde.
Dann suche einen Notar auf, nach Rücksprache mit deiner Frau, und macht eine Ehefolgenvereinbarung, in der auch festgehalten wird dass der Zugewinn geteilt ist, der Unterhalt sollte beurkundet werden.
hörnchen
ICH würde mich immer selbst vertreten lassen. Wobei es gut ist wenn ein Notar involviert wird, der schaut normal auch ob alles richtig ist, ebenso ein Richter.