Rudaja hat geschrieben:
...Viellecht weisst du ja, wie weit kann ein Ehepartner den Zugang zu den Arbeitsunterlagen (z.B. Lohnskostenabrechnungen, Rechnungen für Telefon, Strom usw.) haben?
Mich interessiert, ob es schon mal bei einer Scheidung vorgekommen ist, dass Mitarbeiter aus irgendwelchen Gründen bei der Gerichtsverhandlung aussagen müssen, um etwas zu beweisen?
Letzteres ist völlig unüblich, da sich die Zahlen normalerweise ja aus Papieren ergeben.
Dann braucht man keine Zeugen.
Die Abrechnungen werden nicht direkt dem anderen zugänglich gemacht, sondern dem Gericht.
Allerdings alle die, die Auswirkungen für Unterhaltsberechnung haben.
Also den normalen Lohnstreifen ebenso wie Kredite, besondere Belastungen u.ä.
Telefon und Strom und NK nicht, das sind normale Lebenshaltungskosten (außer bei Selbständigen natürlich).
Soweit beantwortet?
Hofft: Fred
