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 Fristlose Kündigung Unterhalt von apfelsine
Hallo ihr Lieben ! Wer weiss Rat ? Folgende Fakten : Ich bin vom Kindsvater geschieden , habe eine Tochter ( 8 Jahre / lebt bei mir ) und seit kurzem neu und GLÜCKLICH wieder verheiratet. Der leibliche Vater meiner Tochter hat im Juni eine fristlose Kündigung erhalten. Daraufhin hat er eine Abänderungsklage vor Gericht gewonnen . Der Richter beschloß , daß er ab Juli für sein Kind keinen Unterhalt mehr bezahlen muß , da die fristlose Kündigung zwar sein eigenverschulden sei , er aber in näherer Zukunft wohl keine adäquate Stelle mehr bekommen wird. Ich bin total sauer , das er als Unterhaltspflichtiger SO EINFACH aus seiner Pflicht herauskommt !! Es zählt wohl nicht mehr : ERFÜLLE DEINE PFLICHTEN ; DANN HAST DU AUCH ALLE RECHTE !! NEIN : ER HAT KEINE PFLICHTEN ; ABER ALLE RECHTE !! :<

Nun hat meine Anwältin mir mitgeteilt , das ich in Berufung gehen kann . ABER , wenn er doch kein Einkommen hat und für 3 Monate vom ALG gesperrt ist , welche Chance habe ich da überhaupt ???

Ebenso habe ich im Internet gelesen , das ich kein Geld von der Unterhaltsvorschußkasse / Jugendamt bekomme , da ich verheiratet bin . Stimmt das ?

Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe !


 Fristlose Kündigung Unterhalt von Moehrenmolch
apfelsine hat geschrieben:
Ebenso habe ich im Internet gelesen , das ich kein Geld von der Unterhaltsvorschußkasse / Jugendamt bekomme ,

da ich verheiratet bin . Stimmt das ?


Ja, das stimmt leider.



Zitat:
7.2 Wiederheirat

Bei einer Wiederheirat erlischt der Unterhaltsanspruch einer geschiedenen

Frau gegenüber ihrem früheren Mann. Auch der Anspruch des Kindes auf

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erlischt.
Allerdings hat Ihr

Kind einen Sozialhilfeanspruch - unabhängig davon, ob Sie verheiratet sind.

Wird auch die zweite Ehe geschieden, kann vom ersten Ehemann gegebenenfalls

wieder Unterhalt verlangt werden wenn ein Kind aus dieser Ehe zu

betreuen ist.



http://www.kreis-dueren.de/cms/publikat ... rheirat%22





Aber der Anspruch der Kinder gegenüber dem Vater bleibt, auch wenn er arbeitslos ist.



Was steht denn in dem Abänderungsurteil drin?

Den MINDESTSATZ nach der Düsseldorfer Tabelle muß er immer bezahlen, auch als Arbeitsloser.

Dann muß er eben WC putzen gehen oder Taxi fahren oder als Hilfsarbeiter arbeiten oder

Bouletten bei MacDoof verkaufen.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Fristlose Kündigung Unterhalt von apfelsine
Habe mir gerade das Gerichtsurteil nochmal rausgesucht , damit ich nichts falsches wiedergebe.

Der Kläger ( EX-Mann) wird verurteilt , unter Abänderung des Vergleichs vom ... für die Monate bis Juni 06 monatl. Kindesunterhalt für die gemeinsamr Tochter in Höhe von 247,00 € zu zahlen .

Der Vergleich vom Juli 05 wird ferner dahingehend abgeändert , dass der Kläger ab Juli 06 keinen Kindesunterhaltmehr schuldet.

Begründung : Der Kläger schuldet ab Juli 06 Kindesunterhalt ( §§1601 ff BGB ) nicht mehr . Der Kläger ist aufgrund einer außerordentlichen Kündigung vom .. arbeitslos und wird eine Sperrfrist erhalten .

Zum Zeitpunkt des Schließens der mündlichen Verhandlung am .. konnte noch nicht erwartet werden , dass er bereits wieder eine adäquate Stelle hat und eine Prognose des Inhalts , dass er in Kürze eine solche wieder erlangen werde , ließ sich noch nicht stellen . Es ist bei der Entscheidungsfindung daher davon auszugehen , dass der Beklagte auf zunächst unbestimmte Zeit ohne Einkommen sein wird .



Für mich war das ein Schlag ins Gesicht !!! Kein Wort von irgendwelchen Auflagen , das er zB: Zeitungen austragen usw. soll !!

Ein FREIFAHRTSSCHEIN fürs Faulsein !!!

Zudem hat er bewußt und wissentlich seinen Job aufs Spiel gesetzt!!! Das MUSS doch in der heutigen Zeit doppelt bestraft werden !!

Ich liege ja auch nicht auf der faulen Haut ! Erziehe und kümmere mich um unser Kind , arbeite und DER macht sich nen lauen Lenz !!

2 Tage nach dem Urteil teilte er mir mit , das er in den Herbstferien mit seiner Tochter eine Flugreise machen möchte. Freut mich für sie , ABER dafür hat er Geld - für Unterhaltszahlungen aber nicht !!

Ich weiß ja auch , das er erhebliche Rücklagen ( GELD ) hat , aber ich kann es leider nicht beweisen !!

Mich verletzt die Tatsache , das er nicht bereit ist , seinen Verpflichtungen nachzukommen , aber ALLE RECHTE hat ( jedes 2. Wochenende von FR-SO und manchmal auch bis MO / hälftig alle Ferien usw... )



DAS IST DOCH NICHT GERECHT !! :boese:



Wenn ich jetzt in Berufung gehe und verliere , trage ich wieder die Kosten. Bei der Abänderungsklage habe ich 2/3 der Kosten aufgebrummt bekommen . Ich kann diesen Richter nicht verstehen !!



Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall und kann mir Mut machen ?

Ich werde am Mittwoch mit meiner Anwältin sprechen , mein Mann und ich sind uns einig , das wir es auf jeden Fall versuchen werden . Ich bin es meinem Kind schuldig - finde ich .







LG und Danke


 Fristlose Kündigung Unterhalt von Kathi26
Hallo apfelsine,



ich kämpfe jetzt seit 2000 um Unterhalt.Mein Exmann hat sich auch immer gedrückt, hat bis vor einem Monat keinen Unterhalt gezahlt.Meine Anwältin und ich haben aber nicht aufgegeben.Erst habe ich das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen(2005), denn ich wollte nicht das er seine Rechte nutzt und keine Pflichten übernimmt.Er interessiert sich eh nicht für meine Tochter.

Bei uns war es allerdings mit Gerichtsterminen immer schwierig da mein ex nicht greifbar war.Er hat alle paar Monate die Wohnung gewechselt und sich nirgends angemeldet, sogar die Polizei hat ihn gesucht denn ich habe ihn angezeigt da ich wußte das er arbeitet.Und endlich vor 2 Monaten war Post vom Gericht im Briefkasten mít einem Termin.

Sie haben ihn erwischt.

Vor Gericht dann wollte er es auf die Tour versuchen, ich gehe ja arbeiten verdiene nicht schlecht und mein Lebensgefährte arbeitet ja auch, was ich von ihm wolle er hätte nur einen 400 € Job.

Da fragt mich doch der Richter ob mir mein Geld denn nicht langt und mein Partner gibt doch sicher auch was zum Lebensunterhalt dazu.Und da bin ich vor Gericht ausgerastet.Ich habe dem Richter erklärt das mein Partner nicht verpflichtet ist für mein Kind aufzukommen sondern der Kindsvater.Und der verdient sich schwarz immer noch extra was dazu.Meine Aussage mit dem Lebensgefährten wurde dann vonn einer anwesenden Person vom Jugendamt unterstützt. Der neue Partner habe damit gar nichtszu tun. Und ob und wieviel ich verdiene ist auch ein extra Blatt.

Da war sogar der Richter baff.

Das Urteil:

3 Jahre Bewährung!!!!!!

Er muß mir Unterhalt zahlen, die Höhe bleibt ihm allerdings selbst überlassen, soll aber angebracht und nicht lächerlich sein.Er sagt darauf wie er das machen soll mit 400 €, der Richter sagt das ihm das egal ist, er muß jede Arbeit annehmen um mir angemessen zu zahlen ansonsten wird die Bewährung aufgehoben und wenn er mir nur 1x nicht zahlt geht er 4 Monate in Knast.

Gestern kam nochmal die Auflage vom Gericht in Kopie an mich.

Den 1. Unterhalt(immerhin 50 €)hat er schon bezahlt.

Ich habe jetzt 6 Jahre um sowas gekämpft, ist zwar nicht ganz wie bei dir aber ich will dir zeigen das du nicht aufgeben darfst.

Dir und deinem Kind steht das zu!

Rede mit deiner Anwältin über alle Möglichkeiten, meine hat mir sehr geholfen und sich auch eingesetzt das er eine Strafe bekommt die ihn mal "zittern" läßt, denn bisher konnte er immer irgentwie durchschlüpfen.

Und jetzt geht es um seine Freiheit, das merkt man.

Er hat sogar eine höhere Strafe bekommen wie wir dachten.Wir dachten 1 Jahr Bewährung wegen Weigerung der Unterhaltspflicht, und der Richter hat ihm sogar 4 Monate Freiheitsstrafe auf 3 Jahre Bewährung aufgelegt.



Also, kämpf um dein Recht!!!!Und wenn es dauert, gib nicht auf, ich habe weitergemacht und habe jetzt meine Genugtuung bekommen.

Ganz liebe Grüße und Kopf hoch.


 Fristlose Kündigung Unterhalt von apfelsine
Hallo Kathi !!

Vielen Dank für deinen Beitrag !! Das macht Mut ! Du mustest aber echt lange kämpfen !! Aber , es geht um unsere Kinder!!

Mein Ex hat seine Tochter regelmäßig . Da kann ich nichts sagen . Das ich ihn lieber von hinten sehe , steht auf einem anderen Blatt !

Es fällt mir aber - zugegebenermaßen - manchmal schwer , das nicht in einen Topf zu werfen . Ich hätte gerne das alleinige Sorgerecht , weil ich mit ihm GAR NICHT vernünftig reden kann . Er beleidigt und beschimpft mich dann nur . Aber das reicht ja leider nicht , um das AS zu bekommen. Solange meine Tochter gern zu ihm geht , schlucke ich das halt runter ! Etwas anderes bleibt mir ja nicht übrig !

Ich werde in Berufung gehen .

LG


 Fristlose Kündigung Unterhalt von Moehrenmolch
apfelsine hat geschrieben:
Ich werde in Berufung gehen .
Ist die Frist zum Einlegen des Rechtsmittels noch nicht abgelaufen?

Berufung ist teuer wg. Anwaltszwang.



Aber ich würde das auch nicht so hinnehmen.

Kein Richter kann BGB 1601ff einfach so außer Kraft setzen.



Unterhalt wird generell und unbedingt geschuldet.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Fristlose Kündigung Unterhalt von apfelsine
Hallo Moerenmolch !

Das Urteil ist vom 8.8.06 und ist am 10.08.06 bei meiner Anwältin eingegangen . Sie teilte mir mit , das der letzte Termin der 11.09.06 sei (der10. ist ein Sonntag). 4 Wochen hat man Zeit . Am Mittwoch ist sie aus ihrem Urlaub zurück . Ich überlege aber , ob ich mir nicht einen anderen AW nehme . Ist das sinnvoll ? Meine jetzige kennt alle Hintergründe .

LG


 Fristlose Kündigung Unterhalt von Moehrenmolch
Die Entscheidung kann Dir niemand abnehmen.

Bei dem Zeitdruck würde ich jetzt eher nicht wechseln, es sei denn, ich hätte gar kein vertrauen zu dem Anwalt mehr.



Hier habe ich noch was für Dich:





§ 1614

Verzicht auf den Unterhaltsanspruch; Vorausleistung

(1) Für die Zukunft kann auf den Unterhalt nicht verzichtet werden.



http://dejure.org/gesetze/BGB/1614.html





Aber eben auch:



§ 1603

Leistungsfähigkeit



(1) Unterhaltspflichtig ist nicht, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen außerstande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren.



http://dejure.org/gesetze/BGB/1603.html





Google mal nach "gesteigerte Erwerbsobliegenheit".

Meines Wissens kann der BGB 1601 nicht einfach ausgehebelt werden.

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Fristlose Kündigung Unterhalt von Moehrenmolch
apfelsine hat geschrieben:
Zudem hat er bewußt und wissentlich seinen Job aufs Spiel gesetzt!!! Das MUSS doch in der heutigen Zeit doppelt bestraft werden !!


Das mit der Bestrafung vergiß mal wieder, beim Familiengericht geht es AUSSCHLIESSLICH um Sorgerecht oder Unterhalt.



Wenn Du gedanklich in Richtung Strafe gehen willst, dann mache eine Strafanzeige bei der

nächstgelegenen Polizeiwache oder gleich per Fax an die Staatsanwaltschaft:



http://bundesrecht.juris.de/stgb/__170.html





apfelsine hat geschrieben:
Mich verletzt die Tatsache , das er nicht bereit ist , seinen Verpflichtungen nachzukommen , aber ALLE RECHTE hat ( jedes 2. Wochenende von FR-SO und manchmal auch bis MO / hälftig alle Ferien usw... )



DAS IST DOCH NICHT GERECHT !!


Das verstehe ich gut, daß Dich das verletzt.



Nur sind das zwei völlig getrennte Themen, die ein Richter gar nicht vermischen darf.

Außerdem ist es auch ein Recht der Kinder, den Vater zu sehen.



Und schließlich hast Du auch in der Zeit mehr Freiheit.



:ja:

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Fristlose Kündigung Unterhalt von apfelsine
Hallo Moerenmolch !

Habe mir alles durchgelesen. DANKE !!

Das mit der " Bestrafung " war zwar nur rein emotional gemeint , aber das das ginge , beruhigt mich im Hinblick darauf , das es doch Gerechtigkeit geben könnt .

ABER , auch wenn ich den KV nicht mehr sonderlich mag , ist er immer noch ihr Vater und ihn tatsächlich anzuzeigen , würde ich , meiner Tochter zuliebe , nur im Notfall machen . Ich hoffe immer noch darauf , das er sich besinnt und merkt , das er Ü18 ist und das es um sein Kind geht und nicht um ein Spielzeug!!

Mir ist schon klar , das Unterhalt und Umgangsrecht zwei paar Schuhe sind und das beides zum Kindeswohl entschieden werden muß . Ich will meiner Tochter ja nicht ihren Vater vorenthalten und mit der Freizeit hast du natürlich recht - man braucht keinen " Babysitter . Discobesuche zB. machen wir nur an den Wochenenden , an denen meine Tochter bei ihrem Vater ist .

LG


 Fristlose Kündigung Unterhalt von karamia
von mir auch noch ein paar Zitate:

Zitat:
Ist der unterhaltsverpflichtete arbeitslos muss er nachweisen, dass er trotz aller Bemühungen keine Arbeit, zum Teil auch unter seiner Qualifizierung liegende, erlangen kann. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, muss er damit rechnen trotzdem zumindest die obigen Unterhaltsbeträge zu zahlen, auch wenn er dadurch weniger als seinen gesetzlichen Selbstbehalt hat. Ihm wird dann ein fiktives Arbeitseinkommen zugerechnet.



Oft wird hier davon ausgegangen, dass der arbeitslose Unterhaltsverpflichtete 20-30 Bewerbungen im Monat vorzuweisen hat, jedoch wird dies im Einzelfall genauer zu prüfen sein.


Quelle: http://www.bechert-wutzler.de/rechtsanw ... rhalt.html



Dein Richter hat vielleicht folgendes im Kopf gehabt:

Zitat:
Ausnahme von der alleinigen Barunterhaltspflicht des getrennt lebenden Elternteils: der betreuende Elternteil verfügt über wesentlich höhere Einkünfte als der barunterhaltspflichtige Elternteil.



Die Rechtsprechung zieht denjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt, dann teilweise zur Barunterhaltspflicht mit heran, wenn



1. der betreuende Elternteil mindestens 3 bis 4 mal so viel Nettoeinkommen hat wie der barunterhaltspflichtige Elternteil und

2. der barunterhaltspflichtige Elternteil so wenig verdient, dass er bei Zahlung des vollen Kindesunterhalt weniger als seinen angemessenen Selbstbehalt von 1.800,- DM für sich selbst übrig behalten würde.




Quelle: http://www.finanztip.de/recht/familie/s ... ommen.html



Das trifft meiner Meinung nach aber nur dann zu, wenn beide Elternteile berufstätig sind und der betreuuende Elternteil ein deutlich höheres Einkommen hat als der eigentlich barunterhaltspflichtige.

Beispiel: Vater ist Geschäftsführer mit 4000 EUR netto, Mutter verdient als Verkäuferin 1000 EUR netto.

Leben die Kinder bei der Mutter, zahlt der Vater Unterhalt nach Stufe 12 der Düsseld.Tabelle.

Leben die Kinder beim Vater, könnte die Mutter den Unterhalt nicht einmal nach Stufe 1 zahlen.

Da ruht die Barunterhaltspflicht der nicht betreuenden Mutter, solange sie nicht genug verdient, um Unterhalt zu leisten.



Ist aber bei euch wohl nicht so...



Gruß

K.


 Fristlose Kündigung Unterhalt von Moehrenmolch
Noch eine Ergänzung:

auf dieser Seite wird ja fast augenzwinkernd erklärt, wie man sich vor dem Unterhalt drückt. :eek:



:boese: http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html#weniger



Zufällig gefunden.

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Fristlose Kündigung Unterhalt von apfelsine
Vielen Dank !!

Eins stimmt : Der Richter gewährt ihm 1000€ Selbstbehalt . Mit ALG liegt er bei vorher 1442,40 € Netto darunter .

Mein Gehalt ist jedenfalls nicht sehr hoch !! Das war bestimmt nicht der Grund .

Die Seite kennt er bestimmt auch ! Ich war sehr erstaunt , da ich einige seiner Aussprüch in den Texten wiedergefunden habe (zB. ich werde wohl im Sommer eine ganze Zeit noch eine Weiterbildung machen und werde dann nichts mehr zahlen / und etwas später wollte er dann im Herbst Studieren ) . Tja , jetzt hat er eine weniger " anstrengende" Lösung gefunden !!

Die Texte sind schon heftig !! LEIDER denken die meisten , ihre Ex-Frauen könnten und würden das Geld für sich ausgeben!Ich kenne keine Frau , die durch eine Trennung / Scheidung von ihrem Mann in der Lage ist , mit Geld um sich zu schmeißen !! Das Geld ist doch für ihre Kinder !!


 Fristlose Kündigung Unterhalt von Kathi26
Hallo Apfelsine,



das ist richtig das das Geld für die Kinder ist.Ich habe dem Richter zu verstehen gegeben das Kinder nun mal viel Geld kosten und meine kommt jetzt in die 2. Klasse und ist an einer Schule die sehr viel mit den Kindern unternimmt, was sehr schön ist aber meistens alles mit Kosten verbunden ist.Und das sich der KV da genauso dran beteiligen sollte.



Mein Ex versuchte immer wieder es so auszulegen ich hätte selber genug zum leben, wir fahren in Urlaub u.s.w.

Da hab ich gesagt das ich das nach der Ehe mit ihm auch sehr verdient habe.Und er froh sein kann das ich SEINEM Kind ein bißchen was bieten kann was er nicht kann.



Aber ich bestehe drauf das er zahlt.Das Geld welches ich jetzt bekomme(der 2. Unterhalt kam auch->was Gefängnisdrohung doch ausmachen kann) kommt in einen extra Spartopf, das wird dann z.B. für Schulausflüge genommen.

Jetzt fährt sie für ne Woche ins Ferienlager, das sind auch fast 180,00 €, alle Kinder fahren mit, erklär mal dein Kind das es da nicht mit kann weil Geld fehlt.

Und dafür nutze ich dieses Geld jetzt.



Was ich aber am meisten hasse an ihm das er GAR KEIN Interesse an ihr hat.

Er ruft nicht mal an und fragt wie sie in der Schule so ist oder wie es ihr geht.

Sein bester Spruch: Er kann mit so einem kleinen Kind nix anfangen weil man sich ja nicht mal richtig mit ihr unterhalten kann.Er möchte später mal wenn sie älter ist eine Art Freundschaft mit ihr haben.

Der ist doch nicht ganz sauber.

Meine Tochter hat jedes Interesse an ihm verloren, und ein später wird es mit Sicherheit nicht geben.



Mein einziges Interesse besteht darin das er monatl. zahlt und so immer daran erinnert wird das er ein Kind hat.



Übrigens hat mein Ex auch eine Arbeit aufgegeben, mit dem Spruch es rentiert sich nicht für ihn zu arbeiten da ihm eh der Unterhalt gepfändet werden würde, dafür ist er auch bestraft worden, deswegen ist die Strafe so hoch ausgefallen.



Es gibt schon Gerechtigkeit, aber man muß echt dran bleiben.



LG, Kathi


 Fristlose Kündigung Unterhalt von apfelsine
Hallo Kathi !



Meine Anwältin hat mir DRINGEND dazu geraten , Berufung einzulegen . Sie sagte mir , sie könne das Urteil auch nicht verstehen .

Jetzt klage ich im Namen meiner Tochter den Unterhalt für sie ein .

Zudem wurde mir zugetragen , das er in kürze wieder eine Arbeit habe und das auch schon länger weiß. ALLES SELTSAM , aber ich bleibe dran !!



LG apfelsine


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