Habe mir gerade das Gerichtsurteil nochmal rausgesucht , damit ich nichts falsches wiedergebe.
Der Kläger ( EX-Mann) wird verurteilt , unter Abänderung des Vergleichs vom ... für die Monate bis Juni 06 monatl. Kindesunterhalt für die gemeinsamr Tochter in Höhe von 247,00 € zu zahlen .
Der Vergleich vom Juli 05 wird ferner dahingehend abgeändert , dass der Kläger ab Juli 06 keinen Kindesunterhaltmehr schuldet.
Begründung : Der Kläger schuldet ab Juli 06 Kindesunterhalt ( §§1601 ff BGB ) nicht mehr . Der Kläger ist aufgrund einer außerordentlichen Kündigung vom .. arbeitslos und wird eine Sperrfrist erhalten .
Zum Zeitpunkt des Schließens der mündlichen Verhandlung am .. konnte noch nicht erwartet werden , dass er bereits wieder eine adäquate Stelle hat und eine Prognose des Inhalts , dass er in Kürze eine solche wieder erlangen werde , ließ sich noch nicht stellen . Es ist bei der Entscheidungsfindung daher davon auszugehen , dass der Beklagte auf zunächst unbestimmte Zeit ohne Einkommen sein wird .
Für mich war das ein Schlag ins Gesicht !!! Kein Wort von irgendwelchen Auflagen , das er zB: Zeitungen austragen usw. soll !!
Ein FREIFAHRTSSCHEIN fürs Faulsein !!!
Zudem hat er bewußt und wissentlich seinen Job aufs Spiel gesetzt!!! Das MUSS doch in der heutigen Zeit doppelt bestraft werden !!
Ich liege ja auch nicht auf der faulen Haut ! Erziehe und kümmere mich um unser Kind , arbeite und DER macht sich nen lauen Lenz !!
2 Tage nach dem Urteil teilte er mir mit , das er in den Herbstferien mit seiner Tochter eine Flugreise machen möchte. Freut mich für sie , ABER dafür hat er Geld - für Unterhaltszahlungen aber nicht !!
Ich weiß ja auch , das er erhebliche Rücklagen ( GELD ) hat , aber ich kann es leider nicht beweisen !!
Mich verletzt die Tatsache , das er nicht bereit ist , seinen Verpflichtungen nachzukommen , aber ALLE RECHTE hat ( jedes 2. Wochenende von FR-SO und manchmal auch bis MO / hälftig alle Ferien usw... )
DAS IST DOCH NICHT GERECHT !!
Wenn ich jetzt in Berufung gehe und verliere , trage ich wieder die Kosten. Bei der Abänderungsklage habe ich 2/3 der Kosten aufgebrummt bekommen . Ich kann diesen Richter nicht verstehen !!
Hat jemand Erfahrungen mit einem ähnlichen Fall und kann mir Mut machen ?
Ich werde am Mittwoch mit meiner Anwältin sprechen , mein Mann und ich sind uns einig , das wir es auf jeden Fall versuchen werden . Ich bin es meinem Kind schuldig - finde ich .
LG und Danke