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Habe selbst noch was im Inet gefunden zu meiner Frage:
Nein! Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient. Sein neuer Partner kann soviel verdienen wie er/sie will, der Verdienst wird nicht mitgerechnet. Der unterhaltspflichtige Vater kann daher z.B. eine reiche Frau heiraten, ohne dass sich dadurch der Kindesunterhalt erhöht.
In zwei Fällen kann es allerdings doch indirekt eine Rolle spielen, dass der neue Partner eigene Einkünfte hat:
1. Wenn der Unterhaltspflichtige weniger Unterhalt zahlt, als er eigentlich rechnerisch zahlen müsste, weil er an seine Selbstbehaltsgrenze stößt.
Da der Selbstbehalt die eigenen notwendigen Lebenshaltungskosten des Unterhaltspflichtigen sichern soll, diese Lebenshaltungskosten beim Zusammenleben mit einem neuen Partner aber u.U. geringer sind, weil der neue Partner selbst verdient und z.B. sich an der Miete beteiligt, ist in diesem Fall der Selbstbehalt niedriger anzusetzen. Die Rechtsprechung mindert den Selbstbehalt um 25%,
Diese Herabsetzung des Selbstbehalts kommt aber nur in Betracht, wenn der neue Partner tatsächlich eigene Einkünfte hat. Arbeitet er z.B. nur halbtags, so dürfte nur eine Herabsetzung des Selbstbehalts um 10% - 15% in Betracht kommen. Im Einzelnen kommt es auch darauf an, wieviel der neue Partner verdient und wie stark er sich deshalb an den gemeinsamen Lebenshaltungskosten beteiligt.
2. Wenn der Unterhaltspflichtige kein eigenes Einkommen hat, der neue Ehepartner aber in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.
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