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 Gehalt der neuen Lebenspartnerin anrechenbar von Kathi
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Hallo!



Mein derzeitiger Lebensgefährte ist seit Januar diesen Jahres getrennt lebend von seiner Ehefrau. Diese ist aus dem vorhanden Haus ohne Not ausgezogen und bezieht für die Kinder und sich selbst Unterhalt (gerichtlich festgelegt). Nun möchten wir beide zusammenziehen. Da ich selbst auch berufstätig bin, stellt sich für mich die Frage, ob sich der Unterhalt für die Ehefrau aufgrund meines Einkommens erhöht???

Wie sieht es bei einer Heirat aus??





Schon mal herzlichen Dank für Eure Antworten


 Gehalt der neuen Lebenspartnerin anrechenbar von karamia
nein. Die Unterhaltszahlungen sind nur von seinem Einkommen abhängig



Gruß

K.


 Gehalt der neuen Lebenspartnerin anrechenbar von Kathi
Das ist ja schön zu hören. Uns wurde nämlich mitgeteilt, dass mein Gehalt dann mit angerechnet wird.



Grüsse


 Gehalt der neuen Lebenspartnerin anrechenbar von Kathi
Habe selbst noch was im Inet gefunden zu meiner Frage:





Nein! Für die Unterhaltspflicht kommt es nur darauf an, wieviel der Unterhaltspflichtige verdient. Sein neuer Partner kann soviel verdienen wie er/sie will, der Verdienst wird nicht mitgerechnet. Der unterhaltspflichtige Vater kann daher z.B. eine reiche Frau heiraten, ohne dass sich dadurch der Kindesunterhalt erhöht.



In zwei Fällen kann es allerdings doch indirekt eine Rolle spielen, dass der neue Partner eigene Einkünfte hat:

1. Wenn der Unterhaltspflichtige weniger Unterhalt zahlt, als er eigentlich rechnerisch zahlen müsste, weil er an seine Selbstbehaltsgrenze stößt.



Da der Selbstbehalt die eigenen notwendigen Lebenshaltungskosten des Unterhaltspflichtigen sichern soll, diese Lebenshaltungskosten beim Zusammenleben mit einem neuen Partner aber u.U. geringer sind, weil der neue Partner selbst verdient und z.B. sich an der Miete beteiligt, ist in diesem Fall der Selbstbehalt niedriger anzusetzen. Die Rechtsprechung mindert den Selbstbehalt um 25%,

Diese Herabsetzung des Selbstbehalts kommt aber nur in Betracht, wenn der neue Partner tatsächlich eigene Einkünfte hat. Arbeitet er z.B. nur halbtags, so dürfte nur eine Herabsetzung des Selbstbehalts um 10% - 15% in Betracht kommen. Im Einzelnen kommt es auch darauf an, wieviel der neue Partner verdient und wie stark er sich deshalb an den gemeinsamen Lebenshaltungskosten beteiligt.



2. Wenn der Unterhaltspflichtige kein eigenes Einkommen hat, der neue Ehepartner aber in sehr guten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt.


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