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 Gewissenskonflikt von Sonja
Hallo,



meine Situation ist Folgende: ich bin 29 und habe vor gut 3 Jahren geheiratet. Kurz nach der Hochzeit haben wir ein Haus gekauft. Da ich bis zum April diesen Jahres noch studiert habe und keinerlei eigenes Einkommen hatte, habe ich mich an den Kreditzahlungen fürs Haus nicht beteiligt und auch sonst keinerlei Geld ins Haus eingebracht. Dennoch war das Haus auf unser beider Namen eingetragen. Im Oktober 2005 haben wir uns getrennt. Ich war zu der Zeit dabei, meine Diplomarbeit zu schreiben. Da ich während des Diplomsemesters (Oktober bis Februar) nur 380 € verdient habe, musste ich wieder bei meinen Eltern einziehen. Was das Haus angeht, so haben wir uns so geeinigt, dass es komplett auf seinen Namen überschrieben wird, da er ja auch alles bezahlt hatte. Da er nun die Schulden fürs Haus allein „am Hals“ hatte und zukünftig allein für das Haus haftet, habe ich im Gegenzug auf sämtliche Unterhaltszahlungen verzichtet. Nun allerdings habe ich seit Ende Februar gar kein eigenes Einkommen mehr. Seit April bin ich mit dem Studium fertig und habe noch keinen Job bekommen. So wies aussieht, werde ich auch in den nächsten 2-3 Monaten keinen haben. Hartz 4 bekomme ich nicht, da mein Noch - Mann (netto ca. 2000 €) für mich zahlen müsste. Also sieht es bei mir so aus, dass ich immer noch bei meinen Eltern wohne und von keiner Seite Geld bekomme – weder Unterhalt noch Unterstützung vom Staat. Meine Eltern können mich nun auch nicht mehr unterstützen, da mein Vater seit einen Monat im Ruhestand ist. Ich Ich überlege daher nun doch, gegen die Abmachung mit meinem Mann Unterhalt zu fordern - wenigstens so viel, wie ich durch Hartz 4 gekommen hätte, also rund 400 Euro. Ich schleppe mich mit einem riesen Gewissenskonflikt rum. Was würdet Ihr machen? Unterhalt fordern oder weiter ohne jegliche Kohle die Zähen zusammenbeißen und warten, dass bald ein Job kommt? Wie viel steht mir überhaupt zu, wenn ich bei meinen Eltern wohne? Vielen Dank für Eure Hilfe! Sonja


 Gewissenskonflikt von Martina
Hallo sonja,



du hast auf den Unterhalt verzichtet ???

Ist das notariell irgendwie beglaubigt oder nicht ???



Hast du eigentlich Kinder ???

wenn nicht, würde ich mir schnellstens einen Job suchen, um wenigstens meinen Eltern nicht mehr auf der Tasche zu liegen.

sorry, aber das würde ich machen.



du kannst natürlich auch die Hälfte des Hauses einklagen, wenn es auf euch beide läuft und das Haus nicht auf deinen Mann überschrieben wurde.

Aber wenn du die Hälfte des Hauses bekommst, bekommst du auch die Hälfte der Schulden, das ist schon klar oder ????

_________________
liebe Grüße

Martina



 Gewissenskonflikt von Sonja
Hallo Martina!



Ja, ich habe auf den Unterhalt verzichtet. Das Haus wurde, wie oben beschrieben, komplett auf seinen Namen ungeschrieben. Das war ja der Deal: er nimmt alle Schulden auf sich, dafür verzichte ich im Gegenzug auf Unterhaltsforderungen. Der Verzicht ist nicht notariell festgehalten. Das würde auch nichts bringen; das Gesetz sieht es nun mal vor, dass der "verdienende" Ehepartner den anderen während des Trennungsjahres unterstützt. Deswegen würde ich auch dann kein Hartz 4 bekommen, wenn der Unterhaltsverzicht in irgendeiner Form beglaubigt wäre. Wir wollten das beglaubigen lassen, aber der Notar sagte, das ginge nicht, eben wegen der gesetzlichen Vorschriften. Kinder habe ich keine. Und der Job - ja! Ich schreibe seit Monaten wie wild Bewerbungen innerhalb von ganz Deutschland, aber zur Zeit ist die Lage für BWLer auch nicht so einfach. Von nebenjobs in einer Kleinstadt mal ganz zu schweigen. Mit meinen Eltern ist es so geregelt, dass ich ihnen das Geld, was ich momentan bekommen (nur das nötige für mal tanken oder so, ich unternehme schon gar nichts und kaufe mir auch nie was) 1:1 zurückzahle. Mein schuldenberg wird dadurch auch nicht kleiner. Grüßle


 Gewissenskonflikt von Martina
Tja, sonja,

was soll man dir sonst raten, du musst selbst entscheiden, ob du mit dem was du im Moment hast leben kannst oder nicht.

Was deinen Gewissenskonflikt angeht, so denke ich ist sich wenn es ums liebe Geld geht wohl jeder selbst der nächste.

_________________
liebe Grüße

Martina



 Gewissenskonflikt von Sonja
Hallo Martina,



danke für Deine Beiträge. Du hast ja recht - aber ich finde diese "jeder ist dich selbst der Nächste" - Einstellung eben total daneben - sonst hätte ich diesen Gewissenskonflikt sicherlich nicht. Abgesehen davon - weißt Du, wieviel mir theoretisch überhaupt zustehen würde? Gilt die 3/7 - Regel auch, wenn ich bei meinen Eltern wohne und daher keine Ausgaben für Miete etc habe? Gilt die 3/7 Regel pauschal oder richtet sich die Höhe der Unterhaltsforderungen nach meinem Bedarf? Und könnte ich theoretisch auch Unterhaltsnachforderungen ab dem Zeitpunkt, ab dem wir getrennt leben (oktober 2005) geltend machen? Wie lange dauert es überhaupt, wenn ich einen Anwalt einschalte, bis das erste Mal Geld kommt? Lieben Dank für Deine Auskünfte! Grüßle Sonja


 Gewissenskonflikt von Sonja
Nachtrag:



Der "Gewissenskonflikt" kommt wohl hauptsächlich daher, dass ich diejenige war, die die Trennung wollte, obwohl er mich wirklich geliebt hat und unsere Bezeihung unbedingt aufrecht erhalten wollte. Aber von meiner Seite war einfach nix mehr da...und als er anfing, über gemeinsame Kinder zu reden, hab ich die Notbremse gezogen. Daher wollte ich ihm neben der Trennungskrise nicht auch noch Unterhaltszahlungen aufdrücken. Schwierige Situation.... Grüßle


 Gewissenskonflikt von Moehrenmolch
martina kaczynski hat geschrieben:

Aber wenn du die Hälfte des Hauses bekommst, bekommst du auch die Hälfte der Schulden, das ist schon klar oder ????




Ganz so klar ist das nicht... - "Zugewinngemeinschaft"!

Man kann nach einer Scheidung auch allein auf den Schulden sitzenbleiben (Einkommen!), obwohl man nichts von dem für die Schulden Angeschafften hat.



Vermutlich aber ist der Verzicht auf Unterhalt hier sowieso völlig bedeutungslos, da sittenwidrig.



Ich hör mich mal um.

Oder warte auf den Kommentar von "karamia" :ja:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Gewissenskonflikt von Moehrenmolch
Sonja hat geschrieben:
Nachtrag:

Der "Gewissenskonflikt" kommt wohl hauptsächlich daher, dass ich diejenige war, die die Trennung wollte, obwohl er mich wirklich geliebt hat und unsere Bezeihung unbedingt aufrecht erhalten wollte. Aber von meiner Seite war einfach nix mehr da...und als er anfing, über gemeinsame Kinder zu reden, hab ich die Notbremse gezogen.


Wenn Du Dich tatsächlich entschieden hast, dann verstehe ich nicht, was daran einen Konflikt(!) ausmachen soll...





Sonja hat geschrieben:
Daher wollte ich ihm neben der Trennungskrise nicht auch noch Unterhaltszahlungen aufdrücken. Schwierige Situation.... Grüßle


Es ist nie sinnvoll, Emotionales und Materielles miteinander zu verquicken oder gar gegeneinander aufzurechnen!



Weiß Fred :rolleyes:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Gewissenskonflikt von Moehrenmolch
Moehrenmolch hat geschrieben:
martina kaczynski hat geschrieben:

Aber wenn du die Hälfte des Hauses bekommst, bekommst du auch die Hälfte der Schulden, das ist schon klar oder ????




Ganz so klar ist das nicht... - "Zugewinngemeinschaft"!

Man kann nach einer Scheidung auch allein auf den Schulden sitzenbleiben (Einkommen!), obwohl man nichts von dem für die Schulden Angeschafften hat.



Vermutlich aber ist der Verzicht auf Unterhalt hier sowieso völlig bedeutungslos, da sittenwidrig.



Ich hör mich mal um.

Oder warte auf den Kommentar von "karamia" :ja:




Hier habe ich was gefunden:





Unterhaltsverzicht im Ehevertrag kann sittenwidrig sein

Von Rechtsanwältin Michaela Albrecht



Da ein Ehevertrag notariell beurkundet werden muss, könnte man annehmen, dass beide Parteien so hinreichend über die Folgen des Vertrages aufgeklärt wurden, dass es ausgeschlossen sein müsste, überhaupt unwirksame Bestimmungen aufzunehmen. Und nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) bestand auch für solche Vereinbarungen fast volle Vertragsfreiheit, die einen Verzicht auf Unterhalt gemäß § 1570 BGB einschloss (BGH FamRZ 1991, 306; FamRZ 1997, 156). Grenzen der Vertragsfreiheit wurden lediglich in Ausnahmefällen gesehen, sofern der Gesamtcharakter der Regelung hinsichtlich Inhalt, Beweggrund und Zweck und unter Hinzutreten besonderer Umstände des Einzelfalls gegen die guten Sitten verstieß (z.B. BGH FamRZ 1990, 372, 373). So konnte früher ein Mann die Eheschließung mit einer schwangeren Frau vom Abschluss eines Ehevertrages abhängig machen (z.B. BGH FamRZ 1992, 1403).



Seit einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BverfG FamRZ 2001, 343) ist eine grundlegende Änderung eingetreten. In bestimmten Konstellationen kann nun ein Ehevertrag, der vielleicht auf den ersten Blick unauffällig erscheint, trotzdem sittenwidrig sein. Dies dann, wenn der Vertrag nicht Ausdruck und Ergebnis einer gleichberechtigten Lebenspartnerschaft ist, sondern eine einseitige Dominanz eines Ehepartners widerspiegelt. In solchen Fällen sind Eheverträge der zur Wahrung beeinträchtiger Grundrechtspositionen aus Art. 2 I GG mit Hilfe der zivilrechtlichen Generalklauseln zu korrigieren.



In einem Fall vor dem OLG Celle war im Juni 2004 über die Unwirksamkeit eines Ehevertrages zu entscheiden, in dem ein beidseitiger Unterhaltsverzicht vereinbart worden war (abgedruckt in FamRZ 2004, S. 1489 f.). Die Frau war arbeitslose Goldschmiedegesellin, als sie 1984 ihren späteren Mann kennenlernte. Der Mann arbeitete im Juwelierbetrieb seiner Eltern, den er später übernehmen sollte, und er besaß ein Mehrfamilienhaus. Nachdem die Frau schwanger geworden war und der Mann die Frau zu einer Abtreibung hatte überreden wollen, wurde auf Drängen der Eltern des Mannes die Entscheidung für das Kind getroffen, der streitgegenständliche Ehevertrag unterzeichnet und daraufhin die Ehe geschlossen.



Der Ehevertrag enthielt u.a. folgende Bestimmungen:



§ 2 Für den Fall der Rechtskraft einer eventuellen Scheidung verzichten wir unter den nachfolgenden Einzelregelung gegenseitig auf den nachehelichen Unterhaltsanspruch, auch für den Fall der Not. Wir nehmen die Verzichtserklärung gegenseitig an. Der Ehemann zahlt der Ehefrau nach Rechtskraft einer Scheidung Ehegattenunterhalt nach den folgenden Grundsätzen:



Sind aus der Ehe ein oder mehrere Kinder hervorgegangen und übt die Kindesmutter, die Klägerin, die tatsächliche Betreuung eines oder mehrerer Kinder aus, verpflichtet sich der Beklagte, Ehegattenunterhalt (.. .) so lange zu zahlen, bis das jüngste Kind das sechste Lebensjahr vollendet oder das schulpflichtige Alter erreicht hat.



Unabhängig davon zahlt der Ehemann der Ehefrau bis zur Rechtskraft einer Scheidung der Ehe eine Unterhaltsabfindung im Rahmen der Vermögensbildung, die wie folgt berechnet wird:



Für jedes angefangene Ehejahr wird ein Betrag von DM 3.000,- bis zur Rechtskraft einer Scheidung bezahlt. (.. .) Mit Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtung wird der Unterhaltsverzicht wirksam.



§ 3 Für den Fall einer eventuellen Scheidung unserer Ehe verzichten wir auf die Durchführung des Versorgungsausgleiches.



§ 4 Wir beantragen die Eintragung der Gütertrennung in das Güterrechtsregister.




Das Oberlandesgericht Celle (OLG) entschied, dass diese Klauseln unwirksam seien. Zum einen enthielten sie erkennbar eine einseitige Lastenverteilung zuungunsten der Frau und zum anderen sei der Vertrag vor der Ehe und im Zusammenhang mit ihrer schwangerschaft geschlossen worden. Der Anspruch der werdenden Mutter auf Schutz und Fürsorge aus Art. 6 IV GG gebiete es, die ehevertragliche Vereinbarung einer besonderen richterlichen Kontrolle zu unterziehen. Es obliege den Gerichten, den verfassungsrechtlichen Schutzauftrag umzusetzen und der Schwangeren Schutz vor Druck und Bedrängung aus ihrem sozialen Umfeld oder seitens des Kindsvaters zu gewähren, insbesondere, wenn sie dadurch zu Vertragsvereinbarungen gedrängt werde, die ihren Interessen massiv zuwiderlaufe. Eine solche Situation der Unterlegenheit sei regelmäßig dann anzunehmen, wenn eine nicht verheiratete schwangere Frau sich vor die Alternative gestellt sehe, in Zukunft entweder alleine für das Kind verantwortlich zu sein oder durch Eheschließung - um den Preis eines sie stark belastenden Ehevertrages – auch den Vater in die Verantwortung einzubinden.



Im gegebenen Fall musste die Frau ungeachtet ihrer sozialen und beengten wirtschaftlichen Verhältnisse auf sämtliche Ansprüche aus der Ehe verzichten, obwohl ein gleichwertiger Verzicht des Mannes aufgrund seiner sozialen Absicherung durch die Firma seiner Eltern nicht vorhanden war.



Bei der Vertragsgestaltung und –abwicklung sollte man die Vertragsfreiheit im Bereich des Güterrechts also nicht als Freibrief ansehen. Sie sollte verantwortungsvoll in der Weise genutzt werden, dass wichtige Rechtspositionen des schwächeren Ehegatten – in der Regel der Frau – gewahrt bleiben oder adäquate Gegenleistungen erbracht werden. Ein ohne Gegenleistungen erfolgter Entzug elementarer Rechte - insbesondere aus dem Unterhalt oder Versorgungsausgleich – kann sittenwidrig sein.




:arrow: Quelle: www.123recht.net/article.asp?a=10448

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"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Gewissenskonflikt von rufrlf
Dass Du diesen Gewissenskonflikt hast, zeichnet Dich menschlich aus. Es gibt auch genügend andere Beispiele von Menschen, die in so einer Situation kein Gewissen mehr haben und alles Gewesene und die Realitäten verdrängen oder vergessen.



Ich würde Dir raten, mit deinem Ex ein Gespräch zu führen und ihm zu sagen, dass Du im Moment in Not bist. Vielleicht hat er ein gewisses Verständnis dafür und hilft Dir die Zeit zu überbrücken. Kannst ihm oder einem anderen Menschen ja anbieten, die 'Überbrückungssumme', die man dir ggf. zur Verfügung stellt zurückzuzahlen, wenn Du einen Job gefunden hast.

In jedem Falle würde ich an Deiner Stelle die Welt auf den Kopf stellen um erstmal Arbeit zu finden - und wenn ich im Supermarkt Regale einräume.



Gruß Ralf


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