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Hallo Rolli,
>Ich und miene frau Leben seit Gut Einem Halben Jahr in Gütertrennung.
>Sie ist Ausgezogen habe Aber beide Kinder bei mir.
>Habe 4 Häuser...Aber sie hat auf alles verzichtet.
>Haben aber ne Gütertrennung zugewinngemeinschaft Gemacht.
>Und JETZT nach einem Halben jahr ist sie zu Einem Rechtsanwalt >Gegangen,und verlangt anspruch auf ehegattentrennungsunterhalt.
sorry für die späte Antwort.
Ich verstehe Deine Äußerung "Gütertrennung Zugewinngemeinschaft"
nicht. Sie widerspricht sich. Entweder hat man zu Ehebeginn eine
Gütertrennung vereinbart oder eine Zugewinngemeinschaft. Bei der
Zugewinngemeinschaft herrscht auch insofern Gütertrennung, als dass
nur das während der Ehe hinzugekommene Vermögen bei Ende der
Ehe hälftig geteilt wird, nicht aber das Anfangsvermögen.
Mir ist nicht klar, ob die 4 Häuser also wirklich nur Dir gehören oder
ggf. ursprünglich nur als Anfangsvermögen zu bewerten sind, so dass
jetzt die Frage nach dem Endvermögen (Häuserwert ggf. jetzt höher
als zu Anfang, Notwendigkeit der Zugewinnermittlung, Teilen des
Zugewinns durch zwei) zu stellen ist.
>Frage: Sie verdient Selber 1100 euro Netto Und ich Verdine: 2600 euro >und habe 4 Häuser...Sind So vermietet Das sie sich Selber >Tragen.Obwohl ich die Kinder bei mir habe,und eine Komplette neue >Finanzirung aufgenommen habe ,und alle 4 Häuser Neu unter schulden >stehen. Steht meiner Frau noch irgentetwas Zu?
das sind verschiedene Fragen
a) die Frage nach dem Zugewinn kann ich Dir derzeit nicht beantworten,
weil Du nicht klar gesagt hast, wem wann welche Häuser gehörten
bzw. ob Du wirklich im Status der Gütertrennung und nicht des Zuge-
winns gelebt hast.
b) Kinderunterhalt: Deine Ex zieht aus und muss gemäß Düsseldorfer
Tabelle Unterhalt bezahlen.
c) Du hast einen erheblichen Freibetrag ihr gegenüber hinsichtlich
Ehegattinnenunterhalt, da Du die Kinder versorgst. Ich denke, die
bisherigen 2600 Euro müssten weitestgehend dadurch abgedeckt
werden, zumal nach dem neuen Scheidungsrecht die Ex eine
erhöhte Pflicht zur beruflichen Aktivität hat. Leider sehe ich aller-
dings bei ihrem niedrigen Einkommen für Dich kaum eine Chance,
den Kindesunterhalt einzuklagen. Zu bedenken ist, sie hat wie ein
Mann die erhöhte Pflicht, diesen zu leisten. Das kann dazu führen,
dass der Restbehalt (ca. 900 Euro) herabgesetzt wird. Das setzt
aber Rechtsstreit voraus.
d) ich nehme an, dass Schätzen versucht Ehegattinnenunterhalt zu
fordern. Das wird nicht gelingen, denn der verrechnet sich mit
der Forderung auf Kindesunterhalt.
Wenn Dir jemand konkreter Raten soll, musst Du mehr Details
nennen.
a) klare Ansage, ob Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung
b) Höhe Deines Anfangs- und Endvermögens
c) Einkommen plus Mieteinnahmen
d) Anzahl der Kinder
Ich würde meinen, dass Deine Ex nur geringe Chancen hat, abzu-
kassieren, sofern tatsächlich Gütertrennung bestand und kein
Zugewinnausgleich aufgrund gestiegenen Immobilienwertes zu bezahlen ist. Das Schätzchen muss erstmal ihren Unterhaltsverpflichtungen
nachkommen. Da würde ich die Dame pfänden lassen, damit sie was
lernt..... und zwar kommentarlos bis zum untersten Limit.
MfG, Starhip
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