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 Hilfe Frau zieht nicht mit ins geerbte Haus von andreas wehrle
Hallo
Gehen wir davon aus das der Mann 48 Ganstags arbeitend ca 1300€ Lohn ein Haus von seiner Mutter erbt.
Seine Frau 45 halbtags arbeitend ca 800 € Lohn will nicht in das Haus einziehen
also sucht sich die Frau für sich und ihre 2 Kinder eine Wohnung.
Kann mir jemand sagen wie nun die Rechtliche Lage ist
Ist das nun eine Trennung,
Hat der Eheman unterhalt zu zahlen?
Gruß Andreas


 Hilfe Frau zieht nicht mit ins geerbte Haus von sonnie
andreas wehrle hat geschrieben:
Ist das nun eine Trennung,

Gruß Andreas


Warum fragst du das nicht deine Frau???
Warum will sie denn nicht mit in das Haus ziehen???


 Hilfe Frau zieht nicht mit ins geerbte Haus von hörnchen
Hallo Andreas,

egal ob Trennung oder nur getrennt wohnen wirst du eueren Kindern wohl schon Unterhalt zahlen müsssen. Von den 800 € können keine 3 Personen leben und wenn öffentliche Gelder beantragt werden wirst du ggf. als erstes in Verzug gesetzt.

hörnchen


 Hilfe Frau zieht nicht mit ins geerbte Haus von andreas wehrle
Hallo und Danke erstmal.
Nehmen wir an die Frau will nicht mit in das Haus weil sie befürchtet er könnte ihr etwas vorschreiben ( Machtverlust ).
Nehmen wir also an er muss für die beiden Kinder 11 und 13 Jahre alt meinen Recherchen nach in BW 288€ pro Kind bezahlen.
Hat er eine Möglichkeit rechtlich dagegen zu Klagen ?
Gruß Andreas
@hörnchen Kannst du mir bitte genau erklären was heißt :
"in Verzug gesetzt" ?


 Hilfe Frau zieht nicht mit ins geerbte Haus von hörnchen
Hallo,

der KU den du ausgerechnet hast ist zu hoch, da würdest du bei 2 Kindern den Selbstbehalt unterschreiten....

andreas wehrle hat geschrieben:
"in Verzug gesetzt" ?


Das bedeutet dass du ggf. rückwirkend ab z.B. amtlichem Anschreiben den KU in geschuldeter Höhe zurück-/nachzahlen mußt.

Es ist völlig egal warum deine Frau nicht mit in das Haus ziehen will, der KU steht den Kindern zu.

Du hast die Wahl: Du kannst ggf. kostenlos den KU beim Jugendamt errechnen lassen und ggf. titulieren. Ein Blick in die Düsseldorfer Tabelle nebst Anhang macht dich vorab schlauer.

Du kannst natürlich auch Anwälte und Gerichte ggf. bemühen, die müssen ja auch wovon leben :ja:

hörnchen


 Hilfe Frau zieht nicht mit ins geerbte Haus von andreas wehrle
Hallo hörnchen
Danke nochmal für deine Hilfe,mir ist leider noch einiges unklar.
Kann das mit dem Verzug auch dann passieren wenn ich Underhalt Zahle?
Wie sieht es mit Schulden aus?
Ich habe eine Monatliche Belastung von 800€ weil ich meinen Bruder auszahlen muss, das Haus darf nach Testament 10 Jahre nicht verkauft werden.
Zitat:
Du kannst natürlich auch Anwälte und Gerichte ggf. bemühen, die müssen ja auch wovon leben

Ich hoffe immernoch das dies nicht Nötig sein wird.
Gruß Andreas


 Hilfe Frau zieht nicht mit ins geerbte Haus von hörnchen
Hmmmm,

andreas wehrle hat geschrieben:
Ich habe eine Monatliche Belastung von 800€ weil ich meinen Bruder auszahlen muss, das Haus darf nach Testament 10 Jahre nicht verkauft werden.


Und das bei 1300 Einkommen? Meinst du dass du dir das leisten kannst?

Du nimmst das Haus, die Kinder bekommen nichts? Ich glaube nicht dass du damit durchkommst.

hörnchen

Mindestens untervermieten wirst müssen. Kann ja nicht sein dass du allein ein Haus hast und die Gesellschaft für deine Kinder zahlt.


 Hilfe Frau zieht nicht mit ins geerbte Haus von andreas wehrle
hörnchen hat geschrieben:
Und das bei 1300 Einkommen? Meinst du dass du dir das leisten kannst?

Du nimmst das Haus, die Kinder bekommen nichts? Ich glaube nicht dass du damit durchkommst.

Genau das hätte nur dann Funktioniert wenn sie mit eingezogen wehre
Die Meerbelastung für den Mann wehren ca 100€
hörnchen hat geschrieben:
Mindestens untervermieten wirst müssen. Kann ja nicht sein dass du allein ein Haus hast und die Gesellschaft für deine Kinder zahlt.


So wie es aussieht wird mir dann wohl nichts anderes übrig bleiben als die Wohnung ( 4 Zimmer Freisitz 300qm Garten großer Hof zum Spielen Garage ) zu vermieten und in der alten Wohnung ( 3 Zimmer eines teilen sich die Kinder 2 Mädchen ) zu bleiben zum wohle des Familienfriedens.
Dankbarer Gruß Andreas


 Hilfe Frau zieht nicht mit ins geerbte Haus von hörnchen
Sag mal,

warum will deine Frau dort nicht leben?

hörnchen


 Hilfe Frau zieht nicht mit ins geerbte Haus von andreas wehrle
andreas wehrle hat geschrieben:
Nehmen wir an die Frau will nicht mit in das Haus weil sie befürchtet er könnte ihr etwas vorschreiben ( Machtverlust )

Gestern habe ich ihr dann Vorschlag gemacht, ich vermiete die Wohnung und ziehe in mein Büro ( Neues Haus ) .
Ich würde ihr dann 500€ für die zwei Kinder im Monat bezahlen ohne J.A. usw.
Sie hat Geantwortet "und ich muss mir dann immer deine Vorhaltungen anhören".
Was nur bestätigt das angst hat ich könne ihr etwas Vorschreiben oder sie muss sich für irgendetwas Bedanken.
Warum ?
Ist doch ziemlich klar die Frau hat bis jetzt die Hosen angehabt, will heißen der Mann hat zum wohl des Familienfriedens immer nachgegeben.
Und hat nun die Sorge ( wie sie es gegenüber dem Mann geäußert hat ) das der Mann sagt dies ist mein Haus hier wird gemacht was ich sage.
Ist zwar unverständlich warum sollte der Mann den Familienfrieden den jetzt gefährden
Aber Fragt das die Frau.
Gruß und Guten Rutsch Andreas


 Hilfe Frau zieht nicht mit ins geerbte Haus von hörnchen
Du Andreas,

was du vorhast kann nicht funzen.

Wenn deine Frau irgendwann öffentliche Gelder ergänzend braucht muss alles Niet und Nagelfest sein.
Zitat:

Zitat:
Sie hat Geantwortet "und ich muss mir dann immer deine Vorhaltungen anhören".


Nun, so ganz grundlos wird sie diese Aussage nicht getätigt haben. Ich denke da an so einige die gerne unterstellen Mütter würden sich am Ku bereichern :rofl: :rofl: :rofl: :rofl: :rofl:

Jedenfalls ist es der Frau zuzugestehen unabhängig leben zu wollen/können. Es muss nicht jeder deine Vorstellungen teilen, gut finden.

Und ehrlich gesagt hängt meiner Meinung nach bei euch mehr schief als das reine umziehen. Wobei, ich würde mich auch weigern umzuziehen, das hat aber nix damit zu tun damit irgendwas erreichen zu wollen ;D

Rutsch gut rüber!

hörnchen


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