Anzeige

Scheidung

Solar Forum | Navi Forum
  Scheidung | Anmelden |  Registrieren | AGB | Suche |  

Forum Scheidung » Scheidung Unterhalt Sorgerecht Forum » Unterhalt Wohnmobil




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten
 Höhere Miete in Selbstbehalt einrechnen von TomFred
Die Düsseldorfer Tabelle gesteht dem Unterhaltspflichtigen einen Selbstbehalt von 950,- EUR gegenüber den Kindern zu. "Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist."

Gegenüber dem unterhaltberechtigen (Ex-) Ehegatten einen Selbstbehalt von 1.050,- EUR. "Hierin sind bis 400 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten."

In Sachen Ehegatte ist keine Einschränkung wie bei den Kindern zu finden! :/

Da ich hier in der Stadt keine Wohnung für 360 oder 400 EUR finde (realistisch sind 600 EUR), gehe ich davon aus, dass sich mein Selbstbehalt um 240 EUR (Kinder) bzw. 200 EUR (Ehegatte) erhöht. Wohlgemerkt, die angesetzten 600 EUR sind keine Luxuswohnung, bei uns hier eine echte "Schnäppchenwohnung".

Stimmt meine Rechnung mit der Erhöhung des Selbstbehalts?

Meine Frau (klar) sieht das natürlich ganz anders. Die will nämlich meine ca. 400,- nach Abzug meiner Warmmiete auch noch haben. Nie wieder heiraten....


 Höhere Miete in Selbstbehalt einrechnen von hörnchen
Hallo,

lebst du alleine und wie groß ist deine Wohnung?

Wenn du am Selbstbehalt lebst würde ich überlegen eine Sozialwohnung zu beantragen oder aber Mietzuschuß.

Ich lebe in einer (meiner Meinung nach DER) teuersten Städte und trotzdem gelang es mir mit Kind in einer Wohnung für ca. 400 € warm zu wohnen, als es unvermeidbar war.

hörnchen


 Höhere Miete in Selbstbehalt einrechnen von TomFred
Ich lebe alleine, habe die zwei Kinder jedes zweite Wochenende (und z.T. unter der Woche), deshalb 3-Zimmer-Wohnung, 82 qm.


 Höhere Miete in Selbstbehalt einrechnen von hörnchen
Na,

was soll man dazu sagen?

Alleinerziehenden stehen mit einem Kind das jeden Tag da ist max 60 qm zu, einzelnen Personen 45 qm.

Wieviele qm haben denn Frau und Kinder zur Verfügung für wieviele Personen?

Also wir haben ja jetzt auch schon eine groooße Wohnung für 2, aber so groß? Damit wirst nienienicht durchkommen dass KU und oder Ehegattenunterhalt gekürzt wird weil du über 80 qm hast. Erst Recht nicht wenn Frau und Kinder z.B. ergänzende Leistungen beantragen müssen.

hörnchen


 Höhere Miete in Selbstbehalt einrechnen von TomFred
hörnchen hat geschrieben:
Alleinerziehenden stehen mit einem Kind das jeden Tag da ist max 60 qm zu, einzelnen Personen 45 qm.
Wieviele qm haben denn Frau und Kinder zur Verfügung für wieviele Personen?


Meiner Frau und den beiden Kindern steht ein Einfamilienhaus mit 155 qm Wohnfläche und 600 qm Garten zur Verfügung. Das Haus zahle ich zur Hälfte ab. Meine Frau nimmt keine ergänzenden Leistungen in Anspruch.

Woher stammen die von Dir angeführten Maximal-qm-Werte her?


 Höhere Miete in Selbstbehalt einrechnen von hörnchen
Hallo,

die Werte stammen aus den gängigen Werten die bei Transferleistungen angelegt werden wie Sozialgeld usw... Auf diesen Werten dürfte auch der Selbstbehalt beruhen.

Wie deine Frau und die Kinder in der Obergrenze leben interessiert niemanden wenn du unterhaltspflichtig bist, da interessiert nur ob du dieser Pflicht nachkommst. Allerdings darfst du nicht selbst zum Sozialfall werden, daher der Selbstbehalt.

Habt ihr das noch nicht ordentlich getrennt mit dem Zugewinn? Wenn du das Haus abbezahlst klingt das so als wäre noch keine Gütertrennung vereinbart?

hörnchen


 Höhere Miete in Selbstbehalt einrechnen von TomFred
hörnchen hat geschrieben:
Habt ihr das noch nicht ordentlich getrennt mit dem Zugewinn? Wenn du das Haus abbezahlst klingt das so als wäre noch keine Gütertrennung vereinbart?


Wir sind im Trennungsjahr. Wir haben unsere finanziellen Verpflichtungen aufgeteilt und (außer dem Haus) unser Eigentum (mit Berücksichtigung des Zugewinns) bereits aufgeteilt. Haus wird dann nächstes Jahr (nach bzw. mit Verkauf) aufgeteilt. Gütertrennung (notariell) und Versorgungsansprüche haben wir auch noch nicht vereinbart.

Scheidung kommendes Jahr.....

Meine Frage geht halt in Richtung Miete. Hier (Nähe München) eine halbwegs ordentliche Wohnung zu bekommen, ist halt schwierig. Und knapp 600,- warm finde ich wirklich ein Schnäppchen. Und ich habe lange gesucht... und so manches Loch besichtigt....

Mein Fazit: Meine Argumentation wird schwierig... :(


Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten

 gemeinsame Wohnung, Miete im Trennungsjahr  Scheidung
 Selbstbehalt beim Mann, muss er davon Miete zahlen?  Unterhalt
 Selbstbehalt bei Zusammenleben mit neuer Partnerin  Unterhalt
 Selbstbehalt für den Mann, gerecht?  Unterhalt
 Frage zur Trennung und Selbstbehalt  Scheidung
Impressum

transporterforum  aussenborderteile