Die Düsseldorfer Tabelle gesteht dem Unterhaltspflichtigen einen Selbstbehalt von 950,- EUR gegenüber den Kindern zu. "Hierin sind bis 360 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt kann angemessen erhöht werden, wenn dieser Betrag im Einzelfall erheblich überschritten wird und dies nicht vermeidbar ist."
Gegenüber dem unterhaltberechtigen (Ex-) Ehegatten einen Selbstbehalt von 1.050,- EUR. "Hierin sind bis 400 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten."
In Sachen Ehegatte ist keine Einschränkung wie bei den Kindern zu finden!
Da ich hier in der Stadt keine Wohnung für 360 oder 400 EUR finde (realistisch sind 600 EUR), gehe ich davon aus, dass sich mein Selbstbehalt um 240 EUR (Kinder) bzw. 200 EUR (Ehegatte) erhöht. Wohlgemerkt, die angesetzten 600 EUR sind keine Luxuswohnung, bei uns hier eine echte "Schnäppchenwohnung".
Stimmt meine Rechnung mit der Erhöhung des Selbstbehalts?
Meine Frau (klar) sieht das natürlich ganz anders. Die will nämlich meine ca. 400,- nach Abzug meiner Warmmiete auch noch haben. Nie wieder heiraten....