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Hi,
weiß einer, ob es eine Informationspflicht der Ex-Frau bei Gehaltserhöhungen gibt und/oder sich der finanzielle Status durch ein Erbe ändert?
und noch ein:
Ist ein Arbeitsantritt nach dem Mutterschaftsurlaub als überobligatorischer Tätigkeit zu werten?
Während der Ehe hat sie beschlossen und dem Arbeitgeber mitgeteilt nach dem Mutterschaftsurlaub wieder zu arbeiten (ohne wirtschaftliche Notwendigkeit) und hatte die Tätigkeit nach der Trennung angetreten.
Info: 2 Kinder 9 und 10 Jahre alt bei der Ex.
Schönen Gruß
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