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Hallo Elli,
meine Söhne sind auch in der PKW bei ihrem Vater versichert. Diese Regelung kann (muss jedoch nicht) auch nach der Scheidung beibehalten werden. In unserem Fall ist es so, dass die Kosten für die PKV vorab abgezogen werden und danach der Unterhalt für uns drei berechnet wurde. Sollte dein Sohn nicht mehr privat versichert sein, erhöht sich das Nettogehalt des Vaters - ein Ansporn für den Vater seinen Sohn weiterhin bei sich zu versichern.
Bei den Ärzten gibt es grundsätzlich ein Formular zu Kostenübernahme. Ich lasse es von meinem Noch-Mann ausfüllen, dadurch erhält er sofort die Rechnung. Rechtlich sieht es so aus, dass du die Kosten zahlen müsstest und diese dann beim Ex einforderst. Manchmal jedoch sehr schwierig gerade in welcher Krise man steckt und wer wartet gern oder kann es sich finanziell leisten auf das Geld zu warten.
An den Kosten musst du dich nicht beteiligen, da diese ja schon vorab an deinem Unterhalt & KU gemindert wurden. Kosten, die höher sind als im PKV-Vertrag, werden von beiden hälftig übernommen: Zahnspangen, Brillen etc.
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