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 Kindergeld während des Urlaubs von Flipper
Hallo zusammen,



wenn ich meine Tochter demnächst in den Sommerferien bei mir habe habe ich dann Anspruch auf das Kindergeld? Habe gehört das mir das Geld an jedem Tag zusteht wenn Sie bei mir ist. Kann mir dazu jemand etwas sagen?



LG

Flipper


 Kindergeld während des Urlaubs von karamia
Nein.

Du darfst doch sowieso die Hälfte des Kindergeldes von deiner Unterhaltszahlung abziehen, sofern du 100% des Regelbetrags lt. Düsseldorfer Tabelle zahlst. Damit hast du deinen "Anteil" an Kindergeld sozusagen erhalten.



Der "Umgangsberechtigte" (also du) hat für alle Kosten des Umgangs (Abholung, Rückbringung, Unterbringung, Versorgung) aufzukommen und darf das nicht von den Unterhaltszahlungen abziehen.

Da du für das Kind mitverantwortlich bis (wenn auch in erster Linie finanziell), steht dir auch die Hälfte des Kindergelds zu.

Kindergeld kann aber nur der beziehen, bei dem das Kind dauerhaft wohnt, der andere bekommt seine Hälfte des Kindergeldes durch die Minderung des Regelbetrages bei der Unterhaltsberechnung erstattet.



Gruß

K.


 Kindergeld während des Urlaubs von Flipper
Habe jetzt aber gelesen das man dafür 135 % des Regelsatzes zahlen muss, kennt das jemand?


 Kindergeld während des Urlaubs von karamia
Wenn du mindestens 135% des Regelsatzes zahlst, darfst du dir das hälftige Kindergeld abziehen. Unter 135% dann anteilsmäßig:

Zitat:
10. Das auf das jeweilige Kind entfallende Kindergeld ist nach § 1612 b Abs. 1 BGB grundsätzlich zur Hälfte auf den Tabellenunterhalt anzurechnen. Die Anrechnung des Kindergeldes unterbleibt, soweit der Unterhaltspflichtige außerstande ist, Unterhalt in Höhe von 135% des Regelbetrages (vgl. Abschnitt A Anm. 2) zu leisten, soweit das Kind also nicht wenigstens den Richtsatz der 6. Einkommensgruppe abzüglich des hälftigen Kindergeldes erhält (§ 1612 b Abs. 5 BGB).

Das bis zur Einkommensgruppe 6 anzurechnende Kindergeld kann nach folgender Formel berechnet werden:

Anrechnungsbetrag = 1/2 des Kindergeldes + Richtsatz der jeweiligen Einkommensgruppe - Richtsatz der 6. Einkommensgruppe (135% des Regelbetrages).

Bei einem Negativsaldo entfällt die Anrechnung. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage zu dieser Tabelle.




Siehe hier:

http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/service/ddorftab/ddorftab5/2005-07-01%20duess-tab.pdf



Gruß

K.


 Kindergeld während des Urlaubs von Flipper
Dank meines Anwaltes und einem Menschen vom Jugendamt habe ich die Tabelle nun auch verstanden ;-)


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