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 Kindesunterhalt bei Volljährigkeit und Auszug von micpers2
Hallo zusammen,

stelle mich kurz vor - ich bin Vater von 2 Kindern und seit vielen Jahren geschieden und wohne in NRW.

Für beide Kinder zahle ich regelmäßig Unterhalt und das ist auch gut so. Nun ist es aber so, dass meine ältere Tochter 18 wird und in eine WG ziehen wird - gemeinsam mit einer Freundin. Es stellt sich die Frage, wie der Unterhalt zukünftig zu berechnen ist oder ob sich überhaupt etwas (für mich) ändert? Kind geht noch zur Schule.

Die Mama bei der die Kids leben ist voll berufstätig und verdient ebenfalls recht gut und ist auch wieder verheiratet.

Müssen nun beide Elternteile für das dann volljährige Kind aufkommen - oder bleibe ich alleine unterhaltspflichtig? Ich habe gehört, dass nun, wenn das Kind 18 wird, auch die Mama unterhaltspflichtig wird?

Ich danke herzlich für alle Hilfen.

Gruss

der Mic


 Kindesunterhalt bei Volljährigkeit und Auszug von hörnchen
Hallo Mic,

wenn die Tochter in eine eigene Wohnung zieht sind beide ETs unterhaltspflichtig.

Ich würde dir raten dich an das Jugendamt zu wenden. Wenn Euere Tochter noch Leistungen vom Staat braucht wird von euch beiden Auskunft verlangt.

Achtung: So lange ein Titel besteht der über das 18te Lebensjahr hinausgeht auf keinen Fall die Zahlung einstellen sondern mit Fristsetzung um Herausgabe des Titels ersuchen.

Wie hat sich die Tochter das denn vorgestellt? Was habt ihr besprochen?

hörnchen


 Kindesunterhalt bei Volljährigkeit und Auszug von micpers2
Hallo hörnchen,

vielen Dank für Deine Antwort; wir haben überhaupt noch nicht gesprochen, ich habe ersteinmal die Info erhalten, dass es so sein wird....Wohnung gibt es bereits und dass sie 18 wird steht schon länger fest......:-)

Mich würde interessieren wie denn der Unterhalt neu zu berechnen ist - bislang haben wir immer in die D-Tabelle geschaut und haben uns geeinigt. Nur hier war ich ja der einzige Unterhaltspflichtige. Wird nun "alles" durch 2 geteilt (Mama und Papa) oder wie sieht es aus. Hat die Mama nun Nachteile weil sie Unterhalt zahlen muss oder habe ich Vorteile, weil es "weniger" wird?

Zählen nun beide Nettoeinkommen zusammen? Wie sieht das aus? Ans Jugendamt kann ich mich wenden, möchte aber meine Änwältin nicht unnötig einschalten, weil wir lange Ruhe hatten, was auch gut ist.

Ich möchte nur auf ein anstehendes Gespräch mit Mutter + Kind gut vorbereitet sein, denn wenn es um Unterhalt geht, ist es nicht gerade umwichtig für alle Seiten.

Kindergeld wird aber dem 18jährigem "Kind" zustehen....nur was noch dazu........? Was steht ihr zu.....Berechnungsgrundlage? Sorry, viele viele Fragen...........

Gruss Mic


 Kindesunterhalt bei Volljährigkeit und Auszug von hörnchen
Sag mal Mic,

Was wünscht du dir für das Mädchen ööööhm junge Frau? Bist du echt darauf angewiesen gesetzliche Regelungen heranzuziehen? Dann lies die DD-Tabelle, die kennst ja, da ist auch der Unterhalt ab 18 geregelt.

Mach dich doch mal von Gesetzen frei. Die sind eh nur für die, die anders gar nix hinkriegen und dabei noch denkbar weltfremd. Was meinst du kostet ein Einstieg ins Leben?

hörnchen

pUnterhalt wird bei eigenem Einkommen Prozentueal gerechnet und es ist die Frage ob das Mädchen weiter bei der Mutter wohnen könnte, Einkommen hat.... also ganz viele Nebenfragen.


 Kindesunterhalt bei Volljährigkeit und Auszug von micpers2
Hallo hörnchen,

ich wünsche ihr nur das Beste......möchte nur für den Fall "gewappnet" sein, dass die Mama mal wieder "am Rad" dreht. Das hatten wir alles schon, vorrangig wenn es um das liebe Geld geht. Sicherlich will ich das nicht wieder haben und somit die gesetzliche Keule nicht schwingen - muss nicht sein, wenn es nicht nötig ist.

Werde mich mal weiter einlesen. Vielen Dank für Deine Hilfe.

Gruss mic


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