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 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von andib
Hallo zusammen, folgende Frage:



Ich zahle seit ca. 10 Jahren Unterhalt für meinen Sohn. Mittlerweile ist mein Sohn 18 Jahre alt.

Zwischenzeitlich habe ich neu geheiratet. Meine neue Frau hat ebenfalls Kinder im Alter von 19 und 21 Jahren aus erster Ehe. Eines dieser Kinder ist mittlerweile ausgezogen und ebenfalls unterhaltsberechtigt. Meine Ex fordert nun Unterhalt nach meiner neuen Steuerklasse 3. Dem gegenüber steht nun der Unterhaltsanspruch des anderes Kindes an meine Frau, welche momentan in Stkl. V veranlagt ist. Gibt es hierzu eine rechtliche Regelung. Schließlich kann es nicht sein, dass die Kinder meiner Frau schlechter gestellt werden. Außerdem habe ich gehört, dass der Steuervorteil aus einer Heirat in der neuen Ehe verbleiben soll!?

Vielen Dank im voraus, für die hoffentlich vielen Antworten.


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von hörnchen
Hallo,



google mal nach der Düsseldorfer Tabelle und lies Dir den Anhand dazu durch. Davon unabhängig:



andib hat geschrieben:
Schließlich kann es nicht sein, dass die Kinder meiner Frau schlechter gestellt werden.




Interessanter Aspekt. Davon ab meine ich doch dass Die Kinder deiner jetzigen Frau Unterhaltsanspruch gegenüber ihren eigenen Eltern haben, oder?

Warum steht Dir als Vater Dein leiblicher Sohn nicht näher? Und: Ihr könnt jederzeit die Lohnsteuerklasse ändern, als Ehepaar werdet ihr ja wohl gemeinsam veranlagt.



Eine faire Lösung wünschend



hörnchen


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von andib
Erstmal Vielen Dank für die Antwort.

Natürlich steht mir mein eigener Sohn näher als die Kinder meiner Frau. Entscheidend ist nur, dass meine Frau es nur mal als ungerecht empfindet. Aus den Anhängen der Düsseld. Tabelle geht dies nicht speziell hervor. Wenn mann im Internet nachforscht findet man auch keine ähnlich gelagerten Fälle!? Es geht mir im Prinzip auch nur um ein wenig Rechtssicherheit, denn meine Ex würde nachfolgend ihre Unterhaltsansprüche garantiert einklagen, das sie über meinen Sohn, welcher ja noch zur Schule gehend, Prozesskostenhilfe bekäme. Also versuche ich natürlich Kosten zu minimieren. Ich habe keine Lust Geld unnütz zu verheizen!


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von hörnchen
Hallo und gern geschehn.



andib hat geschrieben:

Natürlich steht mir mein eigener Sohn näher als die Kinder meiner Frau




Schön zu lesen aber:



Zitat:
Entscheidend ist nur, dass meine Frau es nur mal als ungerecht empfindet.




Aha?



Zitat:
denn meine Ex würde nachfolgend ihre Unterhaltsansprüche garantiert einklagen,




Moment mal, wir reden doch von KU und nicht von Exehegattenunterhalt?



Zitat:

das sie über meinen Sohn, welcher ja noch zur Schule gehend, Prozesskostenhilfe bekäme.




Na, das ist auch gut so! Schließlich soll doch Dein Sohn das bekommen was ihm zusteht, oder?



Zitat:

Also versuche ich natürlich Kosten zu minimieren. Ich habe keine Lust Geld unnütz zu verheizen!




Das bedarf einer Erklärung wie Du das meinst.



hörnchen


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von andib
Nein, nein, wir reden hier nur über den Kindesunterhalt, ich hab mich ein wenig unglücklich ausgedrückt.



Also nochmal. Meine Ex geht von meinem Realnettolohn aus. Bedeutet:

Gesamtnetto des Jahres minus ca. 1 % Werbungskostenpuschale. Die Gesammtsumme geteilt durch 12 Monate ergibt das Monatsnetto. Hiernach erfolgt die Einstufung nach der Düsseld. Tab. plus Höhersetzung um eine Stufe da nur ein unterhaltspflichtiges Kind. Entscheidend ist hier nun die Steurklasse ob 3 oder 4. Wir möchten uns natürlich nicht nötigen lassen, bzw. uns vorschreiben lassen, welche Klasse wir wählen. Deshalb muß es doch möglich sein irgend ein Urteil zu finden, welches klipp und klar aussagt, wie hier gerecht zu verfahren ist. Es wäre doch einfach anhand der Splittingtabelle zu errechnen, wieviel Unterhalt meinem Sohn zusteht und wieviel Unterhalt dem Sohn meiner neuen Frau zusteht,

Meine Ex ist nunmal der Auffassung die Steuerklasse meiner Frau ist unser persönliches Pech und nicht für den von mir zu leistenden Unterhalt maßgeblich..

mfg. Andib


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von hörnchen
Hallo,



Zitat:
Hiernach erfolgt die Einstufung nach der Düsseld. Tab. plus Höhersetzung um eine Stufe da nur ein unterhaltspflichtiges Kind.




Hmmm hier wurde um 2 Stufen höher gestuft bei einem unterhaltsberechtigten.



Zitat:
Meine Ex ist nunmal der Auffassung die Steuerklasse meiner Frau ist unser persönliches Pech und nicht für den von mir zu leistenden Unterhalt maßgeblich..




Kann ich nachvollziehen, das Geld steht ja dem gemeinsamen Kind zu. Aber sag mal, um welchen Betrag gehts denn genau, ich meine die strittige Differenz?



hörnchen


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von andib
Im Prinzip ist die Summe fast lächerlich, da dieses Geld aber nicht meinem Sohn zu Gute kommt, und auch in keinster Weise seine Lebensqualität steigert, da er ja nur Taschengeld bezieht, gönne ich meiner Ex keinen Cent, sorry es klingt hart, aber sie hat versucht mich ausziehen, - rein finanziell !! ;D Es geht monatl. um ca. 35.- Euro


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von hörnchen
Oweia,



Dein Sohn hat also weder Unterkunft, noch Essen oder gar Kleidung. Da ist er ja wirklich arm dran, die böse Ex lebt sicherlich vom Kindesunterhalt in Saus und Braus.



andib hat geschrieben:
35.- Euro




Na, da rentiert sichs doch richtig zu streiten :D vielleicht gehts dann auch noch nach hinten los, dann hat man(n) wenigstens ausreichend Grund zu jammern ;D



Liebe Grüße

hörnchen



Wir reden ja wohl von der 8./9. Stufe der DD-Tabelle. gell?


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von andib
Kann man doch gut ausrechnen, anhand der Angaben.



Blödsinn, natürlich bekommt er all dies. Ich hab bisher immer den Unterhalt gezahlt, welcher gesetzlich vorgeschrieben war. Zusätzlich hat er noch Geld auf einen Sparvertrag bekommen, also knickerig war ich nie. Aber nur soviel: Welche Ex verlangt neben dem Fahrschein für den Zug zum Besuch des Vaters (noch selbstverständlich)auch noch Benzingeld für die Fahrt zum Bahnhof (ca.7 km) damit der Sohn seinen Vater auch mal besuchen kann... und das ganze auch noch in Vorkasse..

:/


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von hörnchen
Tja,



da habt ihr Euch ja ganz schön gezofft.



Davon ab hat normal der Umgangsberechtigte das Kind zu holen und zu bringen und sämtliche Kosten des Umgangs zu tragen ;) und Du bist schon wieder bei der Ex :) wer ist denn verzogen?



Also, das Kind bekommt Wohnraum, Essen und Kleidung und nicht nur 35 € Taschengeld. Übrigens geht die DD-Tabelle davon aus dass das Kind im üblichen Maße beschenkt wird...



Aber wie schonmal erwähnt, es steht Dir frei Dich wegen 35 € zu zoffen.



hörnchen



Mir als Mutter wärs wahrscheinlich ein seelischer Reichsparteitag das dem großen "Kind" dann zu erklären ;)


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von andib
weggezogen bin ich, ich habe auch entsprechend alle Kosten getragen und bin auch meiner Umgangsverpflichtung nachgekommen und dass nicht weil ich mußte sondern wollte. Die Kosten hierfür hab ich nicht mal steuerlich absetzen können, das mit Zahlung des Kindergeldes jegliche Erstattung wegfällt, übrigens in Hessen ist derzeit ein gegensätzliches Urteil gefallen.



Aber nochmal, es geht hier nur um eine gerechte Aufteilung von Unterhaltsleistungen bei zwei Kindern innerhalb einer Patchwork-Familie



Sowie es jetzt läuft, derzeit zahle ich nach Steuerkl 3, erscheint nicht gerecht


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von hörnchen
Jeder nach seinem Gusto.



andib hat geschrieben:

Aber nochmal, es geht hier nur um eine gerechte Aufteilung von Unterhaltsleistungen bei zwei Kindern innerhalb einer Patchwork-Familie





Tut mir leid, dem kann ich mich nicht anschließen. Es geht um popelige 35€ wenn man Dein Einkommen nimmt und es geht darum, was dem Kind von den leiblichen Eltern zusteht. Ergo gehts nur um zoffen. Ich käme im Traum nicht auf die Idee meinem Kind etwas vorzuenthalten.... Wenn ich so denken würde, hätte ich mein Kind schon längst verhungern lassen müssen.



Übrigens werdet ihr ja wohl bei der Steuer gemeinsam veranlagt und scheinbar kennst Du Dich ja auch recht gut mit Rechtsprechung aus, also was willst Du? Zuspruch? Ich glaube den wirst Du von keinem vernünftigen Menschen dafür bekommen dass Du suchst wie Du Deinem leiblichen Kind etwas vorenthalten kannst.



Alles Gute



hörnchen


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von andib
Was soll ich jetzt sagen typisch Frau, nichts verstanden!? Ich versuche nicht meinem Sohn etwas vorzuenthalten. Er soll kriegen was ihm zusteht. Wir müssen jedoch auch sehen wo wir bleiben. Meine Frau bekommt bzw. bekam für zwei Kinder von ihrem Ex weniger KU als ich für ein Kind zahle. sie unterstützt ihren Sohn der anderwo wohnt ebefalls finanziell und wundert sich zurecht, dass ihr zu zahlender KU offensichtlich nur nach Stkl V berechnet werden soll wohingegen ich nach Stkl 3 zahlen darf und dass ist offensichtlich noch einklagefähig.

Danke für Mitleid, da ich hierdurch Streß mit zwei Frauen bekomme, also bitte..


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von hörnchen
:)



andib hat geschrieben:
Was soll ich jetzt sagen typisch Frau, nichts verstanden!?




Soll ich entsprechend antworten? Nö, aber les mal von Anfang an nochmal durch.



Zitat:
Ich versuche nicht meinem Sohn etwas vorzuenthalten. Er soll kriegen was ihm zusteht.




Hattest so ähnlich glaub schonmal geschrieben, dann dass das ja nur Deiner Ex zugute käme..... Was denn nu?



Zitat:
Wir müssen jedoch auch sehen wo wir bleiben.




Nun, Dein Einkomen ist ja so übel nicht.



Zitat:
Meine Frau bekommt bzw. bekam für zwei Kinder von ihrem Ex weniger KU als ich für ein Kind zahle.




Das ist aber wieder ne gaaanz andere Baustelle.



Zitat:
sie unterstützt ihren Sohn der anderwo wohnt ebefalls finanziell und wundert sich zurecht, dass ihr zu zahlender KU offensichtlich nur nach Stkl V berechnet werden soll wohingegen ich nach Stkl 3 zahlen darf und dass ist offensichtlich noch einklagefähig.




Möööönsch, dann klagt doch wegen 35 €! Oder wechselt die Steuerklasse oder was auch immer, aber wie gesagt hier werden Äpfel mit Birnen verglichen.



Zitat:

Danke für Mitleid, da ich hierdurch Streß mit zwei Frauen bekomme, also bitte..




Achsooo, jetzt gehts um Dich? Sagmal? Hast Du denn keine eigenen Werte? Was hat denn Deine Frau an Einkünften wenn Du schon so anfängst? Les mal nach, findest das nicht albern? DU schreibst oben dass DU der Ex nix geben willst... jetzt ist dann eine der Frauen "schuld". Kannst Du nicht zu Deinem Kind stehen und Entscheidungen fällen? Oder sind das nur Rechtfertigungsversuche die eh nicht funktionieren?



hörnchen :rolleyes:


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von Mutsch
Hallo,

wir haben in etwa den gleichen Fall und meine Anwältin meinte, wir sollen Steuerklasse 4 und 4 nehmen, da es einer `neuen` Frau nicht zuzumuten sei, monatlich durch Klasse 5 auf Geld zu verzichten, dass dann in die `alte` Familie fließt.

Über den Jahresausgleich bekommt ihr dann ein schönes Sümmchen wieder ausbezahlt.


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von Sukram
.... Hörnchen.. vergiss doch einfach einmal deine Kommentare abzugeben.. wer deine Kommentare liest , wird feststellen,das du wahrscheinlich zu dem Typ Frau gehört die nur das nimmt was ihr zusteht.. nämlich alles !!!!!!!

Gruss von einem , der sich nicht ausziehen läßt !!!!!


 Kindesunterhalt Berrechnung nach welcher Steuerklasse ? von hörnchen
Sukram,



knapp vorbei ist auch daneben ;)



Aber Du hast scheinbar nichts begriffen. Gerade wenn Kinder im Spiel sind, finde ich es unmöglich wenn versucht wird genau diesen etwas vorzuenthalten.



andib hat geschrieben:
weggezogen bin ich,




Und nochwas: ICH bin der Auffassung dass es die Pflicht der Eltern ist für das Kind zu sorgen, wer das tut wird auch kein Problem haben.



Sei stolz auf das was Du tust, wenn Du meinst. ICH für meinen Teil werde meiner Elternverantwortung gerecht.



Hier, auf dieser Seite, geht es nicht darum dass sich ein ET bereichert oder per Gewalt irgendetwas durchsetzt. Hier geht es um menschliche Verantwortung.



Übrigens wird die Steuerrückstattung ggf. auch berücksichtigt. Denke also kurzfristig wer mag. Und wer versucht Kindern etwas vorzuenthalten hat bei mir eh schon verloren. Beschähmend ist das.



Oder anders gesagt, bleib doch bei Dir :juggle:



hörnchen


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