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Hallo ,
die Ex-Frau meines jetzigen Lebensgefährten hat vor mit der gemeinsamen ,ehelichen Tochter ins Ausland zu ziehen (sie hat das alleinige Sorgerecht aufgrund der jetzigen Distanz von 800 km) .
Weiß jemand ob mein Lebensgefährte dann weiterhin Unterhalt für seine Tochter zahlen muss? Welches Unterhaltsrecht greift dann ? Deutsches oder das des Auslands?
Es ist nicht so das er zahlungsunwillig ist , allerdings führt die Ex uns und die Behörden schon seit einigen Jahren an der Nase herum was ihre eigene finanzielle Situation angeht, weswegen wohl unter anderem dieser Umzug geplant ist. Diemal möchten wir wissen was kommt ...
Ich wäre für Hilfe echt dankbar,
LG Salzstange
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