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 Kindesunterhalt Meldepflicht von Heinz
:hallo: , hab mal folgende Frage:

Die Höhe meiner Einkünfte dürfen ja von meiner EX, zur festlegung des Kindesunterhalts, alle zwei Jahre neu zur Berechnung angefordert werden. Und wie ich sie kenne wird das auch geschehen.

Was ist wenn ich jetzt statt einer Wohnung, bald ein Haus habe, muss ich das dann vor diesen 2 Jahren, also sozusagen vorzeitig melden, damit neu berechnet wird? Oder wird das dann einfach nur bei der nächsten Berechnung mit einbezogen?

Muss ich dann eventuell Nachzahlen, wenn ich´s nicht gleich melde (wegen geldwerten Vorteil)? Wie hoch wird denn ein geldwerter Vorteil eigentlich angesetzt? Werden die durch das Haus entstehenden Kreditbelastungen dem Geldwerten Vorteil entgegen gesetzt? :help:

Bin über jede Antwort dankbar!!


 Kindesunterhalt Meldepflicht von Heinz
... hat jemand n Tipp auf welcher Seite ich Antworten zu diesen Fragen finde?


 Kindesunterhalt Meldepflicht von hörnchen
Sorry Heinz,



zum Einen versteh ich Deine Frage nicht wirklich, zum Anderen überlege ich gerade ob Du damit sagen willst dass Du alles versuchen möchtest dass Deine Kindern weniger Unterhalt bekommen als ihnen zustünde, kann das sein?



hörnchen


 Kindesunterhalt Meldepflicht von sonnie
hörnchen hat geschrieben:
Sorry Heinz,



zum Einen versteh ich Deine Frage nicht wirklich, zum Anderen überlege ich gerade ob Du damit sagen willst dass Du alles versuchen möchtest dass Deine Kindern weniger Unterhalt bekommen als ihnen zustünde, kann das sein?



hörnchen




Hallo Heinz,



ganz meine Meinung (siehe vorrangegangene Postings von Heinz)



Im übrigen wird der Kindesunterhalt nach Einkommen berechnet, aber diese Antwort hast du ja schon bekommen!!!

Ich verstehe deine Frage nicht, gehe doch einfach zum Anwalt.



Sonja


 Kindesunterhalt Meldepflicht von hörnchen
sonnie hat geschrieben:
gehe doch einfach zum Anwalt.

Sonja




Der wird sich freuen ;) und man streitet sich wos geht.



hörnchen


 Kindesunterhalt Meldepflicht von Moehrenmolch
Heinz hat geschrieben:
:hallo: , hab mal folgende Frage:

Die Höhe meiner Einkünfte dürfen ja von meiner EX, zur festlegung des Kindesunterhalts,

alle zwei Jahre neu zur Berechnung angefordert werden.


Ja, und?

Sie vertritt die Interessen des Kindes.



Manchmal muß das eine Mutter auch gegen den Vater tun.

Gelegentlich sogar gegen Gerichte.





Heinz hat geschrieben:
Und wie ich sie kenne wird das auch geschehen.


Findest Du das irgendwie problematisch?



Oder, anders gefragt:

Stört das jemanden? Außer, er hätte was zu verbergen?





Heinz hat geschrieben:
...Höhe meiner Einkünfte ... zur festlegung des Kindesunterhalts,

...neu zur Berechnung angefordert werden.

Und wie ich sie kenne wird das auch geschehen.


Eigentlich ist es ja sogar Deine Bringschuld, und nicht ihre Holschuld.



Meint: Fred ;)

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Kindesunterhalt Meldepflicht von sonnie
hörnchen hat geschrieben:
sonnie hat geschrieben:
gehe doch einfach zum Anwalt.

Sonja




Der wird sich freuen ;) und man streitet sich wos geht.



hörnchen




und Unterhalt wird er so oder so zahlen müssen!!! :ja:


 Kindesunterhalt Meldepflicht von hörnchen
sonnie hat geschrieben:

und Unterhalt wird er so oder so zahlen müssen!!! :ja:




So isses ;D



Lieber wird an Anwälte und Gerichte gezahlt als dem eigenen Kind was zu gönnen.



Ich finde es ein Armutszeugnis wie sich Elternteile selbst so diffamieren können. Hier ist der KU immer noch nicht da. Ich könnte ja jetzt hergehn und sagen: Es gibt nix zu essen.....



Nix da, wird ordentlich gesammelt und irgendwann mal kommt der Tag, da kann ich beweisen was Sache war und da gibbet dann keine Rechtfertigung/Entschuldigung für.



hörnchen


 Kindesunterhalt Meldepflicht von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:
...Hier ist der KU immer noch nicht da.


Wenn Du einen Titel hast, dann hilft eines:

droh eine Kontopfändung an, wenn das Geld nicht bis zum dritten Werktag eines Monats auf Deinem Konto ist.

Der Unterhalt wird im VORAUS geschuldet.

Er muß EIGENTLICH also schon am letzten Werktag eines vorausgehenden Monats verbucht werden.



So eine Kontopfändung ist unangenehm:

der Kontoinhaber kann einfach nichts mehr machen.



Noch besser, wenn er einen Job hat: beim Arbeitgeber das Gehalt/den Lohn pfänden.



Empfehlung von Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Kindesunterhalt Meldepflicht von hörnchen
Hmmmm,



Gerichtsvollzieher macht nix, der iss zu langsam. Das Geld kommt ja irgendwann immer.... Meinst Du ich kann zum Gericht gehen und eine regelmäßige Kontopfändung erwirken damit das irgendwann automatisch geht?



Der gutste ist sein eigener Chef ;) und irgendwann zahlt er ja...



grübelt



hörnchen



das klar nen Titel hat


 Kindesunterhalt Meldepflicht von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:
Meinst Du ich kann zum Gericht gehen und eine regelmäßige Kontopfändung erwirken

damit das irgendwann automatisch geht?


Nein, genau dazu ist ja der Gerichtsvollzieher da.

Das Gericht kann allerdings auf Deinen Antrag hin ein Zwangsgeld festsetzen.



Einen Versuch wär's doch wert.

Lohnt sich allerdings nur, wenn Du



a) ein bißchen Öl ins Feuer gießen willst, und

b) der Verzug regelmäßig UND erheblich ist.



Soll ich Dir mal einen Schriftsatz entwerfen und zu schicken? ;D

Auch bei Selbständigen kann man ein Konto pfänden.

Da ist es ja sogar noch wirksamer....



Herzlichst:

:cool: Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Kindesunterhalt Meldepflicht von hörnchen
Das durchdenke ich mir mal.



Ist der Verzug regelmäßig und erheblich wenn er so gut wie immer am 5ten oder 6ten Werktag kommt? Laut Titel ist er bis spätestens 3ten Werktag zu zahlen.



Ich schreib Dir da nochwas zu.



Liebe Grüße

hörnchen


 Kindesunterhalt Meldepflicht von Moehrenmolch
hörnchen hat geschrieben:
Ist der Verzug regelmäßig und erheblich wenn er so gut wie immer am 5ten oder 6ten Werktag kommt?

Laut Titel ist er bis spätestens 3ten Werktag zu zahlen.


Ja, "so gut wie immer" könnte man als "regelmäßig" bezeichnen.

Aber "erheblich" ist es nicht.



Letztlich entscheidet das mal wieder die Subjektivität des Richters.

Deine Überlegungen sind also okay (finde ich): mal abwarten.

Allerdings würde ich einen höflichen brief schreiben und um frühzeitige Zahlung

entsprechend dem Titel BITTEN. - Nur um es zu dokumentieren. ;D



Danke für die pm



Gruß, Fred :cool:

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Kindesunterhalt Meldepflicht von hörnchen
Moehrenmolch hat geschrieben:

Allerdings würde ich einen höflichen brief schreiben und um frühzeitige Zahlung

entsprechend dem Titel BITTEN. - Nur um es zu dokumentieren. ;D





öööööhm, ob ich das hinbekomme??? Ein Fax in die Firma wäre nach Jahren mal wieder was :cool: Da würde sich jemand ärgern.



So in etwa: PERSÖNLICH/VERTRAULICH



Lust hätte ich ja



hörnchen


 Kindesunterhalt Meldepflicht von Moehrenmolch
Kommt auf Dein Ziel an.

Willst Du (1) Öl gießen oder (2) eine Bitte dokumentieren?



Ich habe so etwas schon öfter gemacht: ein Fax, Persönlich/Vertraulich, das "versehentlich"

als Rundfax an alle infrage kommenden interessierten Personen verschickt wurde...



Kann doch mal vorkommen.

Technische Panne :lach:

Ein Ameisenhaufen, in den man tritt, ist nichts dagegen.



Erinnert sich (genüßlich):

Fred ;D



P.S.

Ab da wurde übrigens das gewünschte Verhalten gezeigt.

Sprich: pünktlich gezahlt.

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


 Kindesunterhalt Meldepflicht von hörnchen
*grinsel*



Zitat:
Kommt auf Dein Ziel an.

Willst Du (1) Öl gießen oder (2) eine Bitte dokumentieren?




Ich will NICHT um etwas BITTEN das dem Kind zusteht. Das Ziel wäre eher dass KU pünktlich und regelmäßig unaufgefordert fließt.



Zitat:

Ich habe so etwas schon öfter gemacht: ein Fax, Persönlich/Vertraulich, das "versehentlich"

als Rundfax an alle infrage kommenden interessierten Personen verschickt wurde...




Rundfaxen will ich gar net, wohin auch. Aber: Kennst du eine Zentrale wo eingehende Faxe nicht gelesen werden? ;D



Zitat:
Ab da wurde übrigens das gewünschte Verhalten gezeigt.

Sprich: pünktlich gezahlt.




O.k., ich muß mir wohl ein "nettes" Fax überlegen, vielleicht hülfts ja diesmal.



hörnchen


 Kindesunterhalt Meldepflicht von Heinz
Hallo??? Geht´s noch?? :willnicht: Ich habe eine einfache Frage gestellt und um Hilfe gebeten und gleich wird wieder so n Mist unterstellt!! Irgendwie solltet Ihr Euch angewöhnen nur zu lesen, was wirklich da steht und nicht gleich alles irgendwie (FALSCH) zu interprätieren! Danke für die Hilfe, dann laßt es doch bitte gleich mit dem Antworten. Ich erklärte bereits, dass ich nicht hier bin um zu diskutieren oder mich zu rechtfertigen sondern einzig und allein weil ich Fragen habe, auf die ich mir eine ordentliche Antwort erhoffe.


 Kindesunterhalt Meldepflicht von hörnchen
Was bist denn so rot Heinz?



Die Antwort hast doch schon lange:



sonnie hat geschrieben:



Im übrigen wird der Kindesunterhalt nach Einkommen berechnet, aber diese Antwort hast du ja schon bekommen!!!

Ich verstehe deine Frage nicht, gehe doch einfach zum Anwalt.



Sonja
oder auch Moehrenmolch hat dir geantwortet.



Überlies doch unsere Diskussionen wenn diese Dich in einem Diskussionsforum stören - nur so als Tipp ;D



Für eine reine Rechtsberatung ist ein Anwalt da :ja:



hörnchen


 Kindesunterhalt Meldepflicht von Heinz
hörnchen hat geschrieben:
Überlies doch unsere Diskussionen wenn diese Dich in einem Diskussionsforum stören - nur so als Tipp ;D



Für eine reine Rechtsberatung ist ein Anwalt da :ja:



hörnchen




Oh Du hast recht, mein Fehler!

Ich dachte hier wird sich geholfen und Fragen werden beantwortet

Soll mir also einen Anwalt suchen?

OK!! :)

Dass das gerade Du sagst wundert mich aber wo doch Deine Worte waren, dass es schäbig (oder so ähnlich) ist, das Geld dem Anwalt statt dem Kind zu geben.:nixweiss:

Im übrigen sagte ich mit keiner Silbe, dass ich nicht oder weniger zahlen will!!

Ich fragte ledeglich, wie es sich verhält wenn ich bald statt Wohnung ein Haus habe!!!


 Kindesunterhalt Meldepflicht von Moehrenmolch
Hallo Heinz, was hat Dich denn so etroffen, daß Du so emotional reagierst?

Ehrlich, mich erstaunt das etwas. Aber egal, auch damit kann ich leben.



Heinz hat geschrieben:
Heinz hat geschrieben:
:hallo: , hab mal folgende Frage:

Die Höhe meiner Einkünfte dürfen ja von meiner EX, zur festlegung des Kindesunterhalts, alle zwei Jahre neu zur Berechnung angefordert werden. Und wie ich sie kenne wird das auch geschehen.

Was ist wenn ich jetzt statt einer Wohnung, bald ein Haus habe, muss ich das dann vor diesen 2 Jahren, also sozusagen vorzeitig melden, damit neu berechnet wird? Oder wird das dann einfach nur bei der nächsten Berechnung mit einbezogen?

Muss ich dann eventuell Nachzahlen, wenn ich´s nicht gleich melde (wegen geldwerten Vorteil)? Wie hoch wird denn ein geldwerter Vorteil eigentlich angesetzt? Werden die durch das Haus entstehenden Kreditbelastungen dem Geldwerten Vorteil entgegen gesetzt?
:help:

Bin über jede Antwort dankbar!!




Hallo??? Geht´s noch?? :willnicht:


Na ja, Deine angekündigte "Dankbarkeit" über jede(!!!) Antwort fiel ja doch eher etwas spärlich aus, findest Du nicht?





Heinz hat geschrieben:
Ich habe eine einfache Frage gestellt und um Hilfe gebeten


Du hattest MEHRERE Fragen gestellt, und so einfach fand ich die gar nicht. - Du offenbar auch nicht.

Sonst hättest Du ja auch nicht extra in einem Forum geschrieben - sondern Dir die Frage selbst beantwortet.





Heinz hat geschrieben:
und gleich wird wieder so n Mist unterstellt!!


Konkret?

Ich jedenfalls habe Dir nichts unterstellt. Allenfalls habe ich etwas in Frage gestellt.

Und mich ernsthaft mit Deinen Fragen befaßt... - vielleicht war das falsch?

Aber Fehler macht jeder mal.





Heinz hat geschrieben:
Irgendwie solltet Ihr Euch angewöhnen nur zu lesen, was wirklich da steht und nicht gleich alles irgendwie (FALSCH) zu interprätieren!


Danke gleichfalls.



Übrigens: je unklarer eine Frage, desto mehr muß man interpretieren.

Das ist halt so.





Heinz hat geschrieben:
Danke für die Hilfe, dann laßt es doch bitte gleich mit dem Antworten.


Meines Wissens gibt es in diesem Forum keine Zensur.

Ganz sicher wirst auch Du keine einführen.





Heinz hat geschrieben:
Ich erklärte bereits, dass ich nicht hier bin um zu diskutieren oder mich zu rechtfertigen sondern einzig und allein weil ich Fragen habe, auf die ich mir eine ordentliche Antwort erhoffe.


Nun, davoh hast Du ja ausreichend bekommen.

Anständig, ordentlich, höflich.



Gruß von Fred :tach:

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