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 Kindesunterhalt obwohl Sie Mietfrei wohnt ? von c_pohl
Hallo,
weiss nicht wie ich das Thema im Titel anderes beschreiben soll, daher jetzt untenstehend etwas ausführlicher:

Lebe seit ca.2 Jahren getrennt von meiner Frau und den 3 Kindern. Sie wohnt mir den Kindern im gemeinsamen Haus, sämtliche Dahrlensverpflichtungen zahle ich, seit neuestem zahlt sie Strom/ Gas und Wasser selbst.
Das offizielle Trennungsjahr ist nun abgelaufen und sie hat die Scheidung eingereicht.
Sie hat mehrfach angesprochen aus dem Haus ausziehen zu wollen. Ich möchte das nicht und habe angeboten die laufenden Kosten zu übernehmen, damit die Kids im gewohnten umfeld bleiben können.
Nun ist Sie der Meinung sie könne weiterhin Mietfrei wohnen und gleichzeitig den vollen Unterhalt fordern.

Sie ist Beamtin in Pension ist also den ganzen Tag zuhause und bekommt dafür ca 1400,- EUR, Davon Zahlt sie Ihr Auto, Strom/Gas, Wasser und das wars.
Ich zahle die Hypothek sämtliche Versicherungen, Grundbesitzabgaben.
Zusätzlich meint Sie da ich ausgezogen bin hätte ich meinen Besitz aufgegeben und keinerlei Rechte auf gemeinsam im Haus verbliebene Dinge ( habe beim Auszug meinen Computer mitgenommen und das wars !).
Habe schon mehrere Vorschläge gemacht, unter anderem Ihr angeboten Notariell zu vereinbaren, das ich Ihr 1500,-EUR im Monat zahle, Ihr das Hasu das uns jeweils zur Hälfte gehört überschreibe, aber im Umkehrschluss aus den Dahrlehnsverbindlichkeiten entlassen würde und auch darauf verzichte einen Ausgleich für die bereits geleisteten Tilgungen zu erhalten. Die Hypothek wird mit monatlich 1200 EUR abgezahlt.
Mir bleiben bei dieser Rechnung ca 1500,- EUR im Monat von denen ich auch ne Mietwohnung bezahlen und leben muss und auch meinen Kindern was gönnen möchte, bzw. für sie spare.
Sie meint nun sie könne sich das Haus nicht leisten und ich lebe wie die Made im Speck und will zusätzlich noch Kindesunterhalt.

Rechtlich is es doch so das die Verbindlichkeiten geteilt werden und ich Unterhalt bezahlen muss.
Nach Ablauf des Trennungsjahres wird ihr ja eigentlich der übliche Mietzins als Wohnwertvorteil angerechnet - sprich ca.1000EUR müsste sie sich anrechnen lassen.

Optional wäre ein verkauf denkbar, aber mir aus o.g. Gründen nicht so recht ( will eben nicht das meine Kids in ner Mietwohnung leben, umziehen müssen ect ...).
Beim Verkauf wird ein Teil Schulden übrigbleiben ( noch ein Grund der dagegen sprechen würde) von denen meint sie ich müsse diese zu 100% zahlen.
ICh denke die Schulden werden geteilt ?

So... war viel Text, wäre aber schön wenn jemand mir erklären könnte was rechtens ist.
Vielen Dank für eure Hilfe.


 Kindesunterhalt obwohl Sie Mietfrei wohnt ? von hörnchen
Hallo,

du würfelst da unterschiedliche Baustellen durcheinander.

Deine Frage galt dem Kindesunterhalt. Der Kindesunterhalt berechnet sich ganz klar aus den Einkünften des Barunterhaltspflichtigen punktum. Schau dir die Düsseldorfer Tabelle 2010 nebst Anhang an und die Leitlinien deines OLG-Bezirks.

Den Kindesunterhalt kannst du kostenlos beim Jugendamt errechnen lassen und titulieren - damit ist der KU aus dem Streitwert raus.

Wenn diese (die wichtigste) Baustelle erledigt ist kannst du mit den Zahlen neu rechnen und sortieren.

hörnchen


 Kindesunterhalt obwohl Sie Mietfrei wohnt ? von c_pohl
ich denke ( oder hoffe) das die beiden Themen bei der Konstellation nicht ganz einfach zu trennen sind. Die Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt soweit ich gelesen habe auch Kosten für die Unterbringung der Kinder.
Soll ich Unterhalt und die Verbindlichkeiten zahlen ?
Dann kann ich mir gleich nen Strick nehmen...
Meine Ex hat im Jahr der Trennund schon keinen Wohnwertvorteil angerechnet bekommen und nun bin ich seit Anfang des Jahres in die neue Steuerklasse eingruppiert und weiss schon was da auf mich zukommt


 Kindesunterhalt obwohl Sie Mietfrei wohnt ? von hörnchen
Hallo,

wie bereits geschrieben ist Kindesunterhalt vorrangig zu berechnen und zu bezahlen. Danach kann man mit dem verbleibenden Rest rechnen.

Ist die derzeitge Regelung von Anwälten errechnet worden?

hörnchen


 Kindesunterhalt obwohl Sie Mietfrei wohnt ? von c_pohl
ja grundsätzlich haben die Anwälte den Kindesunterhalt für das Trennungsjahr festgelegt, dieser entspricht in etwa der höhe der Verbindlichkeiten die von ihr zu tragen wären (was sie aber nicht tut).
Nur find ich diese Betrachtungsweise leicht einseitig, ich kann doch nicht Unterhalt zahlen und auch noch alle Verbindlichkeiten, Sie müsste sich doch den Wohnwert anrechnen lassen.
Nicht falsch verstehen, ich will mich nicht vorm zahlen drücken, aber wenn ich jeden Monat Miese mache und umgekehrt sehe was sie sich alles leistet weil ich ja artig alles bezahle, ist das wenig ausgewogen.
Mir ist egal ob das eine Kindesunterhalt und das andere Ehegattenunterhalt heissen würde - unterm strich ist das Jacke wie Hose.

Und jetzt wo das Trennungsjahr vorbei ist müsste sie sich den vollen wohnwertvorteil anrechnen lassen und somit mir Unterhalt bezahlen, aber ich muss dem hinterher rennen weil Kindesunterhalt ja immer vor geht.
ICh sorge ja dafür das meine Kinder ein Dach über dem Kopf haben.
nur ich höre an jeder stelle erst das es um kindesunterhalt geht - eigentlich ist nichts mehr übrig um unterhalt zu zahlen.


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