Frosch hat geschrieben:
Die Kernfrage lautet: erhöht sich der Kindesunterhalt um mindestens eine Stufe wenn der Ehegattenunterhalt wegfällt, oder nicht.
Die Düsseldorfer Tabelle ist auf 3 Unterhaltsverpflichtungen ausgelegt - üblicherweise wird von einem (Ex-)Ehegatten und zwei Kindern ausgegangen. Für jede höhere oder geringere Anzahl von Unterhaltsverpflichtungen wird in der Düsseldorfer Tabelle entsprechend eine Stufe erniedrigt bzw. erhöht.
Hast du also bisher für 2 Kinder + Exfrau insgesamt drei Unterhaltsverpflichtungen gehabt, wird bei Wegfall der Unterhaltsverpflichtung an die Exfrau tatsächlich um eine Stufe angehoben.
Ob das auch rückwirkend nachgefordert werden kann, weiß ich allerdings nicht.
K.