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 Kindesunterhalt von Frosch
Hallo!



Meine Ex hat mir gestern schriftlich mitgeteilt, dass der Kindesunterhalt, nach Wegfall des Ehegattenunterhaltes (sie hat zum Glück wieder einen Dummen gefunden und geheiratet),um mindestens eine Stufe in der Düsseldorfer Tabelle zu erhöhen sei. Da sie schon fast zwei Jahre verheiratet ist, stelle ich mir die Frage, ob sie den Differenzbetrag, nachfordern kann:



Die Kernfrage lautet: erhöht sich der Kindesunterhalt um mindestens eine Stufe wenn der Ehegattenunterhalt wegfällt, oder nicht.



Wäre nett wenn einer eine rechtskräftige Antwort für mich hätte!



Saludos


 Kindesunterhalt von karamia
Frosch hat geschrieben:
Die Kernfrage lautet: erhöht sich der Kindesunterhalt um mindestens eine Stufe wenn der Ehegattenunterhalt wegfällt, oder nicht.




Die Düsseldorfer Tabelle ist auf 3 Unterhaltsverpflichtungen ausgelegt - üblicherweise wird von einem (Ex-)Ehegatten und zwei Kindern ausgegangen. Für jede höhere oder geringere Anzahl von Unterhaltsverpflichtungen wird in der Düsseldorfer Tabelle entsprechend eine Stufe erniedrigt bzw. erhöht.

Hast du also bisher für 2 Kinder + Exfrau insgesamt drei Unterhaltsverpflichtungen gehabt, wird bei Wegfall der Unterhaltsverpflichtung an die Exfrau tatsächlich um eine Stufe angehoben.



Ob das auch rückwirkend nachgefordert werden kann, weiß ich allerdings nicht.



K.


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