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 Krankenkassenbeitrag und Steuern von kika
Ich bin freiberuflich tätig und verdiene nicht allzu viel, aber immerhin soviel, dass ich selber Krankenkasse zahlen muss. Ich bin bei einer gesetzlichen KK freiwillig versichtert -privat geht aus gesundheitlichen Gründen nicht. Da jetzt aber auch der Unterhalt von meinem Mann zu meinem Einkommen zählt muss ich SEHR viel höher Krankenkassenbeiträge zahlen. jemand der angestellt ist und Unterhalt bekommt, muss dies nicht soviel ich weiß. Gibt es eine Möglichkeit dies von meinem Mann zurückzufordern? Wer weiß von entsprechenden Urteilen? Außerdem muss ich dann ja auch den Unterhalt bei meiner Steuererklärung mit angeben, also muss ich auch da mehr Steuern zahlen während mein Mann den Unterhalt steuermindern angeben kann. Wie ist die rechtliche Lage dort? Wäre nett, wenn mir jemand tipps dazu geben kann. Eigentlich habe ich nichts dagegen Steuern zu zahlen, nur ärgert es mich, dass mein Mann vor der Trennung mich hat sämtliche Steuern nach- und vorauszahlen lassen, obwohl es seine waren. Er hat mir weiß gemacht, es wären meine Steuern. OK, ich geb zu, ich hätte mich vorher mal damit beschäftigen sollen, aber man(bzw. frau) vertraut ja seinem Partner.


 Krankenkassenbeitrag und Steuern von RHW
Hallo,

nach meinem Kenntnisstand sind immer die tatsächlichen Nettoeinnahmen für die Höhe des Unterhalts maßgebend (unter Berücksichtigung von steuern und sozialversicherung).

Vielleicht interessant:

http://www.scheidung-online.de/steuern.html#auswirkung1

Gruß
RHW


 Krankenkassenbeitrag und Steuern von kika
Danke für den Tipp -jetzt fehlt mir nur noch etwas Entsprechendes für die Krankenkasse.
Aber dieser Beitrag hat mir schon für die Steuern geholfen, da ich mich nicht nochmal von meinem Mann über den Tisch ziehen lassen will!!!


 Krankenkassenbeitrag und Steuern von RHW
Hallo,

für den Krankenkassenbeitrag dürfte m.E. nichts Anderes gelten:
durch den Krankenkassenbeitrag steigt der Bedarf und der erhöhte Bedarf führt zu einem höheren Unterhalt (sofern die Grenze der Belastung für den EX-Ehegatten nicht erreicht wird).

Da aber ein höherer Unterhalt wieder zu einem höheren Beitrag führt, kann hier nur durch mehrmaliges Ausrechnen der tatsächliche Beitrag errechnet werden (sogenanntes Näherungsverfahren).

Gruß

RHW


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