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Hallo Ihr,
ich habe ein Frage! Mein Ex hat mir seit unserer Trennung im April 2007 500 Euro Unterhalt gezahlt. Wir waren nicht verheiratet. Haben ein Kind, geb Juli 2006. Zu anfangs zahlte er den Unterhalt bar. Ab November 07 Überweisung. Ich arbeitete von zu Hause aus bis Dez 07 und ging dann in Elternzeit, weil ich es nicht mehr geschafft habe, da der Kleine sehr viel Aufmerksamkeit brauchte und der Vater mich terrorisierte und verfolgte (Kontaktsperre, Stalking usw). Ich beantragte Unterhalt für mich, bei der einstweiligen Anordnung wurde das ohne Anhörung abgelehnt, da ich nach der Geburt ja auch noch garbeitet hätte. Habe nicht weiter geklagt, weil keine Nerven und zu teuer.
Die 500 Euro hat er für mich und den Kleinen bezahlt. Seit Jan 09 bin ich in einer Transfergesellschaft und bekomme 85% meines Gehaltes, da die Abteilung aufgelöst wurde wo ich vor der Elternzeit war.
Nun zahlt der Ex seit Jan 09 nur noch 325Euro. Das wäre wohl der reine Kindsunterhalt. Ist das rechtens?? Er hatte ja auch die 500 von April 07 bis Nov 07 gezahlt wo ich auch Einkommen hatte aber 25% mehr.
In einem Breif von ihm Sep 07 schreibt er, er würde die 500 weiter zahlen. Im Schreiben seiner Anwältin okt 07 schreibt diese auch er würde die 500 weiterzahlen und schreibt auch er hätte in der Vergangenheit bar bezahlt und würde nun überweisen.
Sorry ist lang und kompliziert!! Die Frage ist würde ein Gericht sagen er muss weiter 500 zahlen, weil er das ja immer gemacht hat auch als ich noch Einkommen durch Arbeit hatte und daher neues wenigeres Einkommen kein Grund zur Minderung sein kann?
Vielen lieben Dank
Viele Grüße
Schnecke
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