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 Kürzung des Unterhalts bei neuem Partner von summer_69
Hallo zusammen,



kurz zu meiner Situation. Ich bin mittlerweile seit 7 Monaten von meiner Frau getrennt. Ich zahle an meine Frau 800,- € Unterhalt, an meine Tochter 396,- € abzgl. 1/2 Kindergeld. Sie arbeitet 10 Stunden die Woche und verdient dort 520,- € im Monat. Das Nebengewerbe meiner Frau (ca. 100 €/Monat) und ihre Beteiligung an der Firma ihrer Eltern haben wir bei ihrem Einkommen nicht eingerechnet. Die Beteiligung besteht nur auf dem Papier, es fließt kein Geld. Wären ca. 300 € im Monat.



Meine Tochter ist 2 1/2 Tage die Woche bei mir, immer im Wechsel Mi.-Fr. die eine Woche und Fr.-So. die andere Woche. Die Ferien werden geteilt.

Wenn meine Tochter bei mir ist, bestreite ich ihren Unterhalt, unabhängig vom EU und dem KU.



Meine Frau hat mir nun mitgeteilt, daß Ihr neuer Lebenspartner ab November bei ihr wohnen wird, steht dann auch im Mietvertrag. Kann ich den Unterhalt meiner Frau anteilig kürzen? Evtl. um die halbe Miete. Die Miete beträgt 700€ (kalt).



Meiner (evtl. sehr subjektiven?) Meinung nach, bin ich meiner Frau soweit entgegen gekommen, wie ich finanziell nur konnte. Habe aber keine Lust, dem neuen Partner die Wohnung zu finanzieren.



Im Voraus besten Dank für eine Antwort.



Grüsse

summer69


 Kürzung des Unterhalts bei neuem Partner von hörnchen
Guten Morgen,



Zitat:

Meine Frau hat mir nun mitgeteilt, daß Ihr neuer Lebenspartner ab November bei ihr wohnen wird, steht dann auch im Mietvertrag. Kann ich den Unterhalt meiner Frau anteilig kürzen? Evtl. um die halbe Miete. Die Miete beträgt 700€ (kalt).




Meines Wissens nach nein. Eine neue Beziehung gilt als gefestigt wenn ca. 2-3 Jahre gemeinsam gewirtschaftet usw. wird.



Zitat:
Habe aber keine Lust, dem neuen Partner die Wohnung zu finanzieren.




Das versteh ich aber: Meinst nicht auch dass Deine Frau dann einen Mietanteil bekommt, wenn er im Mietvertrag steht? Hast Du schonmal mit Deiner Frau darüber gesprochen wie sie sich das weiter vorstellt?



hörnchen


 Kürzung des Unterhalts bei neuem Partner von summer_69
Hallo Hörnchen,



wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist der Mietanteil eine Einnahme und wir auf ihr Einkommen angerechnet, richtig?



Natürlich habe ich meine Frau darauf angesprochen und ihr auch geraten, sich mit ihrer Anwältin zu besprechen. Eine konkrete Antwort habe ich bisher keine erhalten.



Würde ich auf meinen Anwalt hören, bräuchte ich wohl wesentlich weniger Unterhalt für meine Frau zu bezahlen, wenn das Nebengewerbe und der Geschäftsanteil mit eingerechnet wird. Das wäre das Einfachste. Ich habe aber keine Lust zu streiten, da ich froh bin, mein Leben wieder weitestgehend im Griff zu haben. Es würde mir schon reichen, meine Frau käme mir auch mal entgegen.



Grüsse

Summer_69


 Kürzung des Unterhalts bei neuem Partner von hörnchen
Hallo Summer,



Zitat:
wenn ich Dich richtig verstanden habe, ist der Mietanteil eine Einnahme und wir auf ihr Einkommen angerechnet, richtig?




Nicht unbedingt. Gibt es denn einen Mietvertrag UND wie alt ist denn das Kind?



Zitat:

Natürlich habe ich meine Frau darauf angesprochen und ihr auch geraten, sich mit ihrer Anwältin zu besprechen. Eine konkrete Antwort habe ich bisher keine erhalten.




Wie lang ist das her? Und welche unkonkrete Antwort hast Du erhalten?



Zitat:
Würde ich auf meinen Anwalt hören, bräuchte ich wohl wesentlich weniger Unterhalt für meine Frau zu bezahlen, wenn das Nebengewerbe und der Geschäftsanteil mit eingerechnet wird. Das wäre das Einfachste.




Sei vorsichtig, Anwälte verdienen gutes Geld damit wenn 2 sicht streiten und da würde ich es lieber Ex und vor allem Kind zukommen lassen. Google mal nach der Düsseldorfer Tabelle und den Unterhaltsleitlinien für Dein Bundesland.



Zitat:
Ich habe aber keine Lust zu streiten, da ich froh bin, mein Leben wieder weitestgehend im Griff zu haben. Es würde mir schon reichen, meine Frau käme mir auch mal entgegen.




Wieviel bleibt Dir denn Übrig?



Zitat:

Meine Tochter ist 2 1/2 Tage die Woche bei mir, immer im Wechsel Mi.-Fr. die eine Woche und Fr.-So. die andere Woche. Die Ferien werden geteilt.

Wenn meine Tochter bei mir ist, bestreite ich ihren Unterhalt, unabhängig vom EU und dem KU.




Sei froh dass das gut klappt. Im Übrigen geht die DD-Tabelle davon aus dass der Umgangsberechtigte das Kind im üblichen Maße betreut, beschenkt und Umgang pflegt. Die Kosten des Umgangs zahlt der Umgangsberechtigte - also nix besonderes.



Zitat:
Meine Frau hat mir nun mitgeteilt, daß Ihr neuer Lebenspartner ab November bei ihr wohnen wird, steht dann auch im Mietvertrag. Kann ich den Unterhalt meiner Frau anteilig kürzen? Evtl. um die halbe Miete. Die Miete beträgt 700€ (kalt).




Den Gedankengang versteh ich nicht. Noch wohnt der noch gar nicht da, es zeigt sich nicht dass das klappt oder ein Mietverhältnis besteht aber Du bist als erstes beim Kürzen. Zu 700€ kommt ne Menge an NK und wenn, sollte der normale Denkvorgang sein Komplettmiete 3teln, sind ja dann 3 Personen, oder? Aber auch so meine ich wird das nicht funktionieren.



Aber erstmal schaun wie alt das Kind überhaupt ist. Scheinbar lebt ihr in einer teueren Großstadt, sowohl Gehalt als auch Miete sprechen dafür.



hörnchen


 Kürzung des Unterhalts bei neuem Partner von summer_69
Hallo Hörnchen,



Zitat:
Nicht unbedingt. Gibt es denn einen Mietvertrag UND wie alt ist denn das Kind?




Den gibt es, ob der neue Partner diesen mit unterschrieben hat kann ich nicht sagen, er wird aber definitiv im November offiziell dort einziehen. Das Kind wird im Januar acht Jahre.



Zitat:
Wie lang ist das her? Und welche unkonkrete Antwort hast Du erhalten?




Ich habe Sie vor zwei Wochen und gestern darauf angesprochen. Die Antwort blieb dieselbe, sie muß das noch mit ihrer Anwältin besprechen.



Zitat:
Sei vorsichtig, Anwälte verdienen gutes Geld damit wenn 2 sicht streiten und da würde ich es lieber Ex und vor allem Kind zukommen lassen. Google mal nach der Düsseldorfer Tabelle und den Unterhaltsleitlinien für Dein Bundesland.




Ich habe kein Interesse, das über einen Anwalt zu regeln. Der Unterhalt für meine Tochter ist auch nicht das Thema.



Zitat:
Sei froh dass das gut klappt. Im Übrigen geht die DD-Tabelle davon aus dass der Umgangsberechtigte das Kind im üblichen Maße betreut, beschenkt und Umgang pflegt. Die Kosten des Umgangs zahlt der Umgangsberechtigte - also nix besonderes.




Ich hätte meine Tochter lieber eine Woche am Stück im Wechsel, aber ich bin schon mal froh, daß es so klappt. Evtl. verstehe ich bei üblichem Maß was falsch. Mein Frau und ich haben das so geregelt, daß meine Tochter jeweils 2 1/2 bzw. 3 Tage die Woche bei mir ist. Bitte nicht falsch verstehen, ist das üblich?



Zitat:
Den Gedankengang versteh ich nicht. Noch wohnt der noch gar nicht da, es zeigt sich nicht dass das klappt oder ein Mietverhältnis besteht aber Du bist als erstes beim Kürzen. Zu 700€ kommt ne Menge an NK und wenn, sollte der normale Denkvorgang sein Komplettmiete 3teln, sind ja dann 3 Personen, oder? Aber auch so meine ich wird das nicht funktionieren.



Aber erstmal schaun wie alt das Kind überhaupt ist. Scheinbar lebt ihr in einer teueren Großstadt, sowohl Gehalt als auch Miete sprechen dafür.




Eine Stadt mit knapp 20.000 Einwohnern würde ich nicht als Großstadt bezeichnen. Warum eine Frau mit Kind unbedingt gleich in eine 5-Zimmer-Wohnung für 700 € ziehen muß, um über sich und unsere Beziehung nachzudenken, habe ich auch nicht ganz verstanden. Mittlerweile schon ... aber das ist ein anderes Thema.



Wie schon oben erwähnt, bin ich meiner Frau beim Unterhalt, aus meiner evtl. auch sehr subjektiven Sicht, mehr als entgegen gekommen, das haben mir sowohl die Anwältin meiner Frau, als auch mein Anwalt bestätigt. Bereits vor der Trennung war es so, daß jeder gleich viel Geld zur Verfügung hatte, daher auch mein Entgegenkommen nach der Trennung.



Ich bin darauf bedacht eine gütliche Regelung zu finden, daher habe ich sie rechtzeitig vorher darauf angesprochen. Wenn wir uns auf ein Drittel der Kaltmiete einigen können, wäre das auch ok. Gekürzt habe ich bisher gar nichts. Was ich definitv nicht möchte, ist, dem neuen Partner die Wohnung zu finanzieren. Er hat in etwa dasselbe Einkommen wie ich.



Grüsse

Summer_69


 Kürzung des Unterhalts bei neuem Partner von hörnchen
Hallo Summer,



zäumen wir das ganze mal anders auf, ja?



Zitat:

Zitat:

Nicht unbedingt. Gibt es denn einen Mietvertrag UND wie alt ist denn das Kind?



Den gibt es, ob der neue Partner diesen mit unterschrieben hat kann ich nicht sagen, er wird aber definitiv im November offiziell dort einziehen. Das Kind wird im Januar acht Jahre.





Also gibt es keinen Mietvertrag mit dem "neuen". Er zieht da ein, erstmal.



Zitat:
Ich habe Sie vor zwei Wochen und gestern darauf angesprochen. Die Antwort blieb dieselbe, sie muß das noch mit ihrer Anwältin besprechen.




Deine Ungeduld bevor sich etwas geändert - geklärt hat wirkt anders als das, was Du schreibst, wie großzügig Du doch bist, nicht böse sein.



Zitat:
Ich habe kein Interesse, das über einen Anwalt zu regeln. Der Unterhalt für meine Tochter ist auch nicht das Thema.




Doch, denn der KU den Du zahlst deckt nicht die Kosten des Kindes, da wären schonmal 700€ Kaltmiete durch 2 die letzte Zeit gewesen.....



Zitat:
Ich hätte meine Tochter lieber eine Woche am Stück im Wechsel, aber ich bin schon mal froh, daß es so klappt. Evtl. verstehe ich bei üblichem Maß was falsch. Mein Frau und ich haben das so geregelt, daß meine Tochter jeweils 2 1/2 bzw. 3 Tage die Woche bei mir ist. Bitte nicht falsch verstehen, ist das üblich?




In annähernd harmonisch geschiedenen Ehen durchaus üblich. Z.B. der Vater der Kinder meiner nachbarin hat den Jungs kürzlich auch nich Ipods geschenkt..... Sponsert Kleidung mit usw.. Großartig ist was Du schreibst nur wenn man von anderen Extremen ausgeht. Und, wie ich vielfach gehört habe ist das Wechselmodell ein Wunschdenken mancher ETs, scheitert aber zumeist weils eben nicht gut für die Kinder ist - ergo, DEINE Wünschen stehen wieder im Vordergrund?



Zitat:

Eine Stadt mit knapp 20.000 Einwohnern würde ich nicht als Großstadt bezeichnen. Warum eine Frau mit Kind unbedingt gleich in eine 5-Zimmer-Wohnung für 700 € ziehen muß, um über sich und unsere Beziehung nachzudenken, habe ich auch nicht ganz verstanden.




Wie habt ihr denn vorher gewohnt?



Zitat:
Wie schon oben erwähnt, bin ich meiner Frau beim Unterhalt, aus meiner evtl. auch sehr subjektiven Sicht, mehr als entgegen gekommen, das haben mir sowohl die Anwältin meiner Frau, als auch mein Anwalt bestätigt. Bereits vor der Trennung war es so, daß jeder gleich viel Geld zur Verfügung hatte, daher auch mein Entgegenkommen nach der Trennung.




Nochmal, ich mag mir das nicht rausfieseln: Wieviel hast Du denn übrig?



Zitat:
Ich bin darauf bedacht eine gütliche Regelung zu finden, daher habe ich sie rechtzeitig vorher darauf angesprochen. Wenn wir uns auf ein Drittel der Kaltmiete einigen können, wäre das auch ok. Gekürzt habe ich bisher gar nichts. Was ich definitv nicht möchte, ist, dem neuen Partner die Wohnung zu finanzieren. Er hat in etwa dasselbe Einkommen wie ich.




Nochmal, dem neuen finanzierst Du gar nüscht aaaaber, es könnte sein dass es Mutter und Kind besser geht, wäre das sooo übel in Deinen Augen?



Worum gehts Dir wirklich?



hörnchen


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