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Mehr Geld für die Kinder, weniger für die Ex
Das Bundeskabinett entscheidet am Mittwoch über ein neues Unterhaltsrecht. Die vorgesehenen Änderungen haben weitreichende Folgen für eine Vielzahl von Bürgern: Durch den Unterhalt sollen zuerst die Kinder versorgt werden. An zweiter Stelle kämen die kinderbetreuenden Elternteile. Erst an letzter Stelle bekämen Ex-Partner Unterhalt, die keine Kinder großziehen.
Kinder an erster Stelle
Beispiel: Ein Mann lässt sich nach kinderloser Ehe von seiner Frau scheiden. Später hat er mit einer anderen Frau Kinder. In diesem Fall erhalten erst die Kinder Unterhalt, dann die Eltern. Erst an letzter Stelle käme die Ex-Ehefrau. Gesetzt den Fall, auch aus der ersten Ehe wären Kinder hervorgegangen, hätten zuerst die Kinder aus der ersten und zweiten Partnerschaft Anspruch auf Unterhalt, dann deren Mütter.
Kinderlose Ex-Ehefrau könnte leer ausgehen
Ziel ist des Gesetzes ist vor allem, das Auskommen der Kinder in Fällen zu sichern, in denen das Geld nicht für alle Unterhaltsberechtigten ausreicht. Dies trifft nach Angaben von SPD-Justizministerin Brigitte Zypries auf 80 Prozent aller Fälle zu. Brisant an der Regelung ist: Anders als bisher erhielte vielleicht eine nichteheliche Mutter Unterhalt, während eine kinderlose Ex-Ehefrau leer ausginge.
Union will Ehe besonders schützen
Dagegen regt sich vor allem in der Union Widerstand. "Soweit geplant sein sollte, dass die Ehefrau in ihrem Rang zurückgesetzt wird gegenüber späteren nichtehelichen Partnerschaften, wäre das ein Problem", sagte der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU), dem "Handelsblatt". "Für uns ist klar, dass die Ehe einen besonderen Schutz braucht und deshalb in der Rangordnung nicht zurückgedrängt werden kann."
Nichtverheiratete heute schlechter dran
Nach heutiger Rechtslage haben das unterhaltsberechtigte Kind, die geschiedenen und aktuellen Ehegatten das gleiche Recht auf Unterhalt. Schlechter dran sind nicht verheiratete Elternteile, deren Ansprüche nachrangig sind. Zypries kritisiert, dass wenn das Geld für den Unterhalt aller nicht ausreiche, werde es derzeit umständlich zwischen Kindern und Ehegatten aufgeteilt, so dass es im Ergebnis häufig für keinen ausreiche. Oft müssten dann alle Beteiligten Unterstützung vom Staat beantragen.
Egal ob getrennt oder noch zusammen
Ob es sich um getrennte und aktuelle Partner handelt, spielt bei der neuen Regelung keine Rolle: Wenn sie Kinder betreuen, kommen sie bei der Unterhaltsverteilung beide an zweiter Stelle. Eine Ausnahme gibt es: Ex-Partner, die zwar keine Kinder betreuen, aber mit denen eine sehr lange Partnerschaft bestand, fallen auch in den zweiten Rang. Eheliche und nicht eheliche Partner sollen dabei gleichgestellt sein.
Wer arbeiten kann, muss es auch
Mit dem Gesetz will Zypries auch dafür sorgen, dass die Ehegatten nach der Scheidung wieder mehr Eigenverantwortung für ihren Unterhalt übernehmen. Der Unterhaltsanspruch kann leichter zeitlich befristet werden. Sobald die Geschiedenen wieder arbeiten können, müssen sie es auch. Die Regel, dass bis zum achten Lebensjahr der Kinder überhaupt keine Erwerbstätigkeit zumutbar ist, gilt nicht mehr. Allerdings soll berücksichtigt werden, ob Kinderbetreuungsmöglichkeiten tatsächlich zur Verfügung stehen.
Möglicherweise schon nächstes Jahr in Kraft
"Ich rechne damit, dass das Gesetz Ende dieses Jahres verabschiedet ist und Mitte 2007 in Kraft tritt", sagte Zypries dem "Tagesspiegel". Die SPD-Ministerin hatte bereits in der rot-grünen Bundesregierung mit der Reform des Unterhaltsrechts begonnen, das Vorhaben war aber durch die Neuwahlen gestoppt worden.
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