Mannomann!
Leute, macht sowas doch NIEMALS!
Warum wollte er denn die Miete statt des Unterhalts zahlen?
Na? Klingelt's?
Eben.
Das ergibt nur einen Sinn, wenn man die Absicht(!) unterstellt, nicht zu zahlen und
das dann möglichst lange zu verschleiern.
Zwei Sachen dazu:
Erstens: zeig den Knaben ganz schnell an (geht per Fax an die Staatsanwaltschaft)...
...wegen Betruges:
http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html sowie
...wegen Unterhaltsbetruges
http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html
Zweitens: Die Miete aus dem Mietverhältnis schuldest Du selbst.
Es war ziemlich blauäugig, sich auf so einen Deal einzulassen.
Du mußtest den Fehlbetrag also zahlen.
Den kannst Du natürlich nachträglich von ihm fordern bzw. den rückständigen Unterhalt.
Das verjährt erst mal nicht.
Auch wenn er jetzt Insolvenz anmeldet, bleibt der Anspruch Deiner Kinder auf Unterhalt erhalten.
Das Einkommen des neuen Partners spielt erst mal keine Rolle, aber für die Vollstreckung der Schulden könnte das schon eine Rolle spielen.
Hat er denn wenigstens den Unterhalt gezahlt, NACHDEM Du das aufgedeckt hattest?

Fred