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 Mietzahlung statt Unterhalt von Venezia
Hallo @ alle,

ich bin seit 2004 glücklich geschieden und hatte bis Juni 06 auch ein relativ gutes Verhältnis zu meinem Ex. Seither ist der Familienfrieden gestört, denn wir vereinbarten, dass er die laufende Miete für unser Haus 850 € ,wie bisher ,auch bezahlt, da dies in etwa dem Unterhalt für die beiden Kinder, 16 und 19 Jahre, entspricht. Nun musste ich vom neuen Vermieter(der alte Vermieter vertrat eine Erbengemeinschaft und hatte keinen Überblick über die Mieteingänge)) erfahren, dass mein Ex seit einem!!! Jahr keine Mieten mehr beglichen hat und das ohne mich zu informieren! :< Mein Ex verdient momentan sehr wenig (ca 1500€) , hat eine Pfändung vom Finanzamt von 300 € am Hals und Schulden in den 20000 -er Bereich.Nun meine Frage. geht mein Ex als sogenannter Mangelfall durch und gehen die kids dabei leer aus? :/ Ich habe einen Anwalt beauftragt, eine Klage läuft wegen dem Unterhalt. Kann ich die 8000€, die dem Vermieter geschuldet werden (ich habe sie zähneknirschend beglichen um im Haus wohnen bleiben zu können);-( vom Ex zurückfordern? Er hat richtig vorsätzlich gehandelt, ich war nie über die Nichtzahlung informiert und konnte gar nicht rechtzeitig eingreifen. Und ich kann die Suppe auslöffeln. das ist nicht gerecht. Er wird in zwei Wochen wieder heiraten. Kann das Einkommen der Neuen mit für die Unterhaltsberechnung herangezogen werden?

Freue mich über jeden Tipp

Venezia


 Mietzahlung statt Unterhalt von Moehrenmolch
Mannomann!

Leute, macht sowas doch NIEMALS!



Warum wollte er denn die Miete statt des Unterhalts zahlen?

Na? Klingelt's?

Eben.



Das ergibt nur einen Sinn, wenn man die Absicht(!) unterstellt, nicht zu zahlen und

das dann möglichst lange zu verschleiern.



:boese:



Zwei Sachen dazu:



Erstens: zeig den Knaben ganz schnell an (geht per Fax an die Staatsanwaltschaft)...



...wegen Betruges:

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html sowie



...wegen Unterhaltsbetruges

http://dejure.org/gesetze/StGB/170.html



:ja:



Zweitens: Die Miete aus dem Mietverhältnis schuldest Du selbst.

Es war ziemlich blauäugig, sich auf so einen Deal einzulassen.

Du mußtest den Fehlbetrag also zahlen.



Den kannst Du natürlich nachträglich von ihm fordern bzw. den rückständigen Unterhalt.

Das verjährt erst mal nicht.

Auch wenn er jetzt Insolvenz anmeldet, bleibt der Anspruch Deiner Kinder auf Unterhalt erhalten.



Das Einkommen des neuen Partners spielt erst mal keine Rolle, aber für die Vollstreckung der Schulden könnte das schon eine Rolle spielen.



Hat er denn wenigstens den Unterhalt gezahlt, NACHDEM Du das aufgedeckt hattest?



:eek: Fred

_________________
"Juristen sind Leute, die die Gerechtigkeit mit dem Recht betrügen." (Harold Pinter)


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