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Hallo.
Folgende Situation: Meine Ex und ich sind seit Oktober geschieden, unser gemeinsamer Sohn lebt bei ihr. Nach der üblichen Berechnung ergibt sich zwischen unseren Gehältern eine Differenz von ca. 220 Euro. Die Hälfte davon bekommt sie als Aufstockungsunterhalt. Ich habe dazu einen Anwalt befragt, der meinte, ich käme um die Zahlung wohl nicht herum.
Jetzt ist es so, dass meine Ex seit Februar mit ihrem Freund zusammen wohnt. In einem Fachbuch habe ich nun gelesen, dass man zumindest von einer Zweckgemeinschaft ausgehen kann, in der meine Ex eine Ersparnis durch den gemeinsamen Haushalt hat. Diese Ersparnis könne man ihr dann auf das bereinigte Nettoeinkommen draufsatteln - was in diesem Falle heißen würde, dass es mit dem Aufstockungsunterhalt vorbei wäre.
Leider habe ich dazu noch keine Urteile aus RLP gefunden (in diesem Falle hauptsächlich das OLG Zweibrücken, alternativ OLG Koblenz). Kennt jemand Urteile dieser beiden OLGs oder des BGH?
LG
Mick
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