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 Muss auch die Frau Unterhalt zahlen? von roserose
hallo,

ich lebe seit knapp einem jahr von meiner frau getrennt. sie hat mich wegen eines anderen verlassen und 530 km weggezogen. das nur nebenbei. wir haben ein gemeinsames kind, das 3 jahre alt ist. bis jetzt habe ich nur für das kind den monatlichen unterhalt von knapp 200 euro gezahlt, für die kindesmutter dagegen nichts, weil ich mich wehre. das familiengericht hat ein gutachten wegen des sorgerechts einleiten lassen, das mittlerweile auch fertig ist. in dem 64-seitigen gutachten wird zugunsten meiner person geurteilt, was das aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, d.h. laut gutachten soll ich das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen und das sorgerecht bekommen wir beide.

wenn nun die richterin auch zu meinen gunsten urteilt, und das kind bei mir lebt und nicht mehr bei der mutter, dann brauche ich doch der kindesmutter keinen unterhalt mehr zu zahlen. aber wie sieht es umgekehrt aus? wenn die kindesmutter das kind nicht mehr hat und arbeiten geht, muss sie dann nicht unterhalt für das kind und für mich zahlen? momentan ist sie ein sozialschmarotzer. ich sage das so knallhart, weil sie unser gesamtes geld mitgenommen (gestohlen) hat, als sie in ihrer nacht- und nebelaktion mit dem anderen durchgebrannt ist. falls ich das kind bekomme, werde ich auf teilzeit gehen müssen.

meine anwältin ist leider nicht grad die beste ratgeberin und ich bin auf ausschau nach einem anderen anwalt.

für antworten bin ich sehr dankbar!



liebe grüße


Zuletzt geändert von roserose am 2/11/2006, 23:54, insgesamt 1-mal geändert.

 Muss auch die Frau Unterhalt zahlen? von karamia
Wenn das Kind bei dir lebt, wird deine Frau barunterhaltspflichtig. Die Höhe des Unterhalts bemißt sich dann nach ihrem Einkommen.

Wenn sie kein Einkommen hat, kannst du beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuß beantragen. Dieser ist nicht sehr hoch und auch zeitlich befristet. Deine Frau muß den zurückzahlen, sobald sie wieder Einkommen hat.

Um ihrer Unterhaltspflicht nachzukommen, ist sie verpflichtet, arbeiten zu gehen. Der "Zwang" zu arbeiten ist da dann erheblich höher, als z.B. für den Erhalt von Arbeitslosengeld.



Wenn du deutlich mehr verdienst als deine Frau verdient bzw. verdienen kann, wird der Richter wahrscheinlich entscheiden, daß deine Frau nicht oder nur eingeschränkt barunterhaltspflichtig ist. Dazu gibt es bereits entsprechende Urteile. Möglicherweise kannst/darfst du dann gar nicht auf Teilzeit gehen, weil du verpflichtet bist, genügend Geld zu verdienen, um das Kind zu erhalten.



Bedenke bitte gut, was dieser Schritt für dein Kind bedeutet. Du reißt es nicht nur aus seiner gewohnten Umgebung (immerhin war das Kind das letzte Jahr bei seiner Mutter), du entziehst dem Kind unter Umständen auch die finanzielle Grundlage.

Wenn du nur noch halbtags arbeiten gehst und deine Frau aus welchen Gründen auch immer keine Arbeit findet und damit keinen Barunterhalt zahlen kann, ist dann am Ende einfach zu wenig Geld in der Kasse.



Gruß

K.


 Muss auch die Frau Unterhalt zahlen? von roserose
ich danke dir für deine antwort.

wenn ich der überzeugung wäre, dass das kind seine mutter oder seine neue umgebung bevorzugt, dann würde ich es dem kind zuliebe auch dort lassen. doch dem ist nicht so. ich hole meine kleine jedes zweite wochenende für zwei tage ab und sie blüht bei mir jedes mal auf. meine eltern und geschwister leben in unmittelbarer nähe, wir haben hier viel natur und einen eigenen schrebergarten samt kinderschaukel u.v.m. die kleine hing schon immer mehr an mir und an ihre großeltern, weil ihre mutter sie von anfang an vernachlässigt hat. ich sag das jetzt nicht, um die kindesmutter anzuschwärzen, sondern weil das einfach fakt ist. jedes mal, wenn ich die kleine wieder ihrer mutter zurückbringen muss, kriegt sie die totalen wein- und schreianfälle. die psychologische gutachterin hat nicht aus jux und dalleri im gutachten empfohlen, dass das kind bei mir aufwachsen soll.

wie dem auch sei. ich würde gerne vollzeit arbeiten gehen, aber erst mal die kleine bekommen.


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