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hallo,
ich lebe seit knapp einem jahr von meiner frau getrennt. sie hat mich wegen eines anderen verlassen und 530 km weggezogen. das nur nebenbei. wir haben ein gemeinsames kind, das 3 jahre alt ist. bis jetzt habe ich nur für das kind den monatlichen unterhalt von knapp 200 euro gezahlt, für die kindesmutter dagegen nichts, weil ich mich wehre. das familiengericht hat ein gutachten wegen des sorgerechts einleiten lassen, das mittlerweile auch fertig ist. in dem 64-seitigen gutachten wird zugunsten meiner person geurteilt, was das aufenthaltsbestimmungsrecht betrifft, d.h. laut gutachten soll ich das aufenthaltsbestimmungsrecht bekommen und das sorgerecht bekommen wir beide.
wenn nun die richterin auch zu meinen gunsten urteilt, und das kind bei mir lebt und nicht mehr bei der mutter, dann brauche ich doch der kindesmutter keinen unterhalt mehr zu zahlen. aber wie sieht es umgekehrt aus? wenn die kindesmutter das kind nicht mehr hat und arbeiten geht, muss sie dann nicht unterhalt für das kind und für mich zahlen? momentan ist sie ein sozialschmarotzer. ich sage das so knallhart, weil sie unser gesamtes geld mitgenommen (gestohlen) hat, als sie in ihrer nacht- und nebelaktion mit dem anderen durchgebrannt ist. falls ich das kind bekomme, werde ich auf teilzeit gehen müssen.
meine anwältin ist leider nicht grad die beste ratgeberin und ich bin auf ausschau nach einem anderen anwalt.
für antworten bin ich sehr dankbar!
liebe grüße
Zuletzt geändert von roserose am 2/11/2006, 23:54, insgesamt 1-mal geändert.
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