Hast du schon Bafög beantragt? Auch hier müssen beide Eltern ihre Einkünfte offenlegen - evtl. eine Alternative zur Klage

.
Natürlich ist deine Mutter zu Unterhalt verpflichtet - aber wenn sie es nicht kann (jedenfalls du es ihr nicht beweisen kannst), wirst du nichts bekommen! Das Gericht spricht nur Recht - d.h. aber nicht, dass das Urteil GERECHT ist.
...musste ich in all den Jahren nach meinem Abi lernen, das war 1986
Viel Glück fürs Abi - konzentriere dich besser darauf und lasse dich jetzt nicht ablenken, okay? Alles andere verschieb um ein paar Wochen.