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 TU nach Ablauf Trennungsjahr beantragt von feivel97
Gute Nacht zusammen,

bin seit 14.09.2005 mit tunesischem Staatsbürger verheiratet, seit seiner Einreise in D am 22.05.2005 wurde die Ehe in D geführt.
Am 03.10.2009 bin ich aus der ehelichen Wohnung ausgezogen, da sich Mann um nichts gekümmert hat und der Spielsucht verfallen ist. Offiziell, also Angabe beim EMA, leben wir seit 01.12.2009 getrennt. Am 10.04.2010 hat sich mein Noch bereits mit einer anderen Dame verlobt. Bislang haben wir nur von einvernehmlicher Scheidung gesprochen, diese wurde noch nicht eingereicht und TU hat er auch nicht beantragt und freiwillig habe ich nichts geleistet. Er hatte auch immer betont, dass er nichts will, nur die Scheidung.
Heute erreicht mich Schreiben seiner RAin, in dem ich zum TU aufgefordert werde, da er nur über geringes Einkommen verfügt (Nettolohn ca. 1.600 Euro netto) und er gezwungen war, aufgrund der Trennung einen Kredit aufzunehmen (tatsächlich hat er 30.000 Euro aufgenommen, die er in einem Jahr aufgrund seiner Spielsucht aufgebaut hat).

Meine Frage, kann er jetzt noch nach Ablauf des Trennungsjahres (30.11.2010) noch TU verlangen? Wenn ja, für welchen Zeitraum rückwirkend und zukünftig? Muss ich bei der Scheidung mit Ehegattenunterhalt rechnen?

Danke vielmals im Voraus,
Feivel


 TU nach Ablauf Trennungsjahr beantragt von Senta
Hallo Feivel,

ich bin kein Anwalt. Aber ich gehe schon davon aus, dass du Unterhalt zahlen musst, wenn du deutlich mehr als er an Einkommen hast. Auf jeden Fall muss jetzt die Scheidung anlaufen, damit mal ein Ende da hineinkommt. Ich würde an deiner Stelle deinem Anwalt mitteilen, dass der Mann spielsüchtig ist. Nur wirst du dies gerichtlich nachweisen, beweisen müssen, damit du davon auch einen Vorteil haben kannst.

Versuche also unbedingt, irgendwelche Nachweise für seine Spielsucht zu sammeln. Diese könnte evtl. dafür sorgen, dass er keinen Unterhalt bekommt, weil er ihn ja sowieso verspielen und nicht für einen "angemessenen" Lebensunterhalt verwenden würde.

LG, Senta


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