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 Nach ehelicher Unterhaltsanspruch Ja oder Nein? von mistah
Hallo
bin neu hier und wollte mich mal dringend erkundigen.
Meine Eltern trennten sich ca. im August 2009
Mein Vater verließ meine Mutter für eine andere,die beiden wohnen jetzt mit ihren Kindern zusammen.
Ich (23) wohne mit meiner Mutter in einer ca 400 euro teuren Mietwohnung,die mein Vater wohl bis Oktober noch zahlen muss,wegen unterhalt.

Meine Mutter hat zwar jetzt einen Freund aber der hat seine eigenen Wohnung

Ich arbeite seid Sommer diesen Jahres und verdiene ca 1000 Netto

Meine Mutter dagegen nur 380 Netto,nichts weiter.

Die Scheidung müsste wie oben beschrieben im Oktober enden,weiß es aber nicht genau

bekommt meine Mutter danach noch Unterhalt oder wie läuft das??


 Nach ehelicher Unterhaltsanspruch Ja oder Nein? von alberich
Ach herje, das fällt euch aber früh ein!
Nachehelichen Unterhalt muß deine Mutter geltend machen und zwar noch vor der Scheidung!
Je nachdem, was dein Vater verdient (wenn die Kinder der neuen Beziehung von ihm sind sind und noch kein Einkommen haben, sind sie vor deiner Mutter unterhaltsberechtigt!).
Nachehelicher Unterhalt ist so gut wie immer weniger, als Trennungsunterhalt und zeitlich begrenzt!!!!
Je nachdem, wie lange die beiden verheiratet waren und ob deine Mutter gearbeitet hat, bzw. berufliche Nachteile durch die Ehe hatte, wird ihr für einen begrenzten Zeitraum Unterhalt zugesprochen.
Deine Mutter wird auf kurz oder lang dazu verpflichtet sein eine Arbeit aufzunehmen!!
Sie sollte sich aber schon in eigenem Interesse um Arbeit bemühen, da sie sonst in absehbarer Zukunft Hartz 4- Bezieherin wird. Da aber du mit einem Nettoeinkommen von 1000 Euro mit in die Bedarfsgemeinschaft fällst, wird sie nichts bekommen und du für sie aufkommen müssen!
Also dringend kümmern!!
Am besten schnell zum Anwalt!

Liebe Grüße
Alberich


 Nach ehelicher Unterhaltsanspruch Ja oder Nein? von HannaMaria
Hallo mistah,

der BGH hat ein neues Urteil zu nachehelichen Unterhalt gesprochen, demnach bekommen Expartner lediglich drei Jahre Unterhalt für sich selbst. Durch bestimmte Rahmenbedingungen kann dies verlängert werden aber auf kurz oder lang muss deine Ma sich wieder einen Job suchen. Hier kannst du nochmal alle Fakten lesen zum Thema Trennungsunterhalt.

Ich wünsche dir und deiner Ma viel Kraft für die Zukunft.

Viele Grüße

Hanna


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