Hallo Markus,
markues hat geschrieben:
stelle ich die zahlung einfach ein und warte mal ab?
DAS würde ich keinesfalls machen. Warum redest Du nicht mit ihr darüber wie ihr das löst? Überprüfe mal per aktueller Düsseldorfer Tabelle ob er KU richtig berechnet ist, aktuell. Das andere ist dass man normal um 2 Stufen höher eingestuft wird wenn es nur ein Unterhaltsberechtigtes Kind gibt.
Wenn ein Titel über den Ehegattenunterhalt besteht hat der Gültigkeit, schau mal was da drin steht und ansonsten erst reden und wenn das keine Einigung bringt kannst Du immer noch weitere Schritte einleiten, wobei Du da nichtmal einen Anwalt brauchst, da gehst Du zum Rechtspfleger des zuständigen Gerichts und stellst Deinen Antrag.
Über das Leben Deiner Ex und den damaligen Zugewinn brauchst Du Dich nicht auszulassen, das ist erledigt. Weiterhin solltest Du fein säuberlich trennen was "Deine Ex" bekommt und was Deine Ex für das gemeinsame Kind bekommt
Mit 12 Jahren des Kindes wird sich der Exehegattenunterhalt eh erledigt haben, dafür kommt das Kind in die nächste Altersstufe.
Also, kreide nichts an, führe ein vernünftiges Gespäch oder schreib einen freundlichen Brief und bitte um gemeinsame Erarbeitung einer vernünftigen Lösung.
hörnchen