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 nachehelichen unterhalt....wie lange? von markues
hallo

ich m35jahre bin seit september 2006 geschieden und habe eine 11 jährige tochter.zur zeit lebt meine ex und meine tochter bei ihren eltern, wobei sie nur unsere tochter dort abgibt und immer bei ihrem neuen freund ist.(auch nachts).sie hat damals 63000 euro als zugewinn von mir bekommen und baut gerade ein haus in das sie nächsten monat einziehen wird.ihr neuer freund wird dort auch einziehen und sie erwartet im februar ein kind von ihm.meine ex geht 21,5std. die woche arbeiten und sie bekommt von mir 520 euro unterhalt wobei die hälfte nachehelicher unterhalt ist. jetzt habe ich viele urteile gelesen dass wenn ein eheähnliches verhältnis besteht man nicht mehr zahlen muss (für meine tochter zahle ich natürlich weiter ) aber wie gehe ich jetzt vor?

laufe ich direkt zum anwalt? stelle ich die zahlung einfach ein und warte mal ab? brauche ich irgendwelche beweise dafür dass sie zusammen wohnen? ich habe gehört 2 jahre muss man zahlen stimmt das?


 nachehelichen unterhalt....wie lange? von hörnchen
Hallo Markus,





markues hat geschrieben:
stelle ich die zahlung einfach ein und warte mal ab?




DAS würde ich keinesfalls machen. Warum redest Du nicht mit ihr darüber wie ihr das löst? Überprüfe mal per aktueller Düsseldorfer Tabelle ob er KU richtig berechnet ist, aktuell. Das andere ist dass man normal um 2 Stufen höher eingestuft wird wenn es nur ein Unterhaltsberechtigtes Kind gibt.



Wenn ein Titel über den Ehegattenunterhalt besteht hat der Gültigkeit, schau mal was da drin steht und ansonsten erst reden und wenn das keine Einigung bringt kannst Du immer noch weitere Schritte einleiten, wobei Du da nichtmal einen Anwalt brauchst, da gehst Du zum Rechtspfleger des zuständigen Gerichts und stellst Deinen Antrag.



Über das Leben Deiner Ex und den damaligen Zugewinn brauchst Du Dich nicht auszulassen, das ist erledigt. Weiterhin solltest Du fein säuberlich trennen was "Deine Ex" bekommt und was Deine Ex für das gemeinsame Kind bekommt ;D



Mit 12 Jahren des Kindes wird sich der Exehegattenunterhalt eh erledigt haben, dafür kommt das Kind in die nächste Altersstufe.



Also, kreide nichts an, führe ein vernünftiges Gespäch oder schreib einen freundlichen Brief und bitte um gemeinsame Erarbeitung einer vernünftigen Lösung.



hörnchen


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