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 nachehelicher UNterhalt wg. ehelich bedingter Nachteile von paeule
Hallo,
bei mir liegt folgende Situation vor:
Ich habe im November 2009 das gemeinsam bewohnte Haus verlassen, da ich mich neu verliebt habe.
Die Ehe besteht seit 1985.
Vor dem Finanzamt sind wir seit November 2010 getrennt lebend.
Die Kinder sind:
1.) 23 Jahre alt, mittlere Reife und abgeschlossene Berufsausbildung
2.) 19 Jahre alt, Beginn eines Fachhochschulstudiums im Herbst diesen Jahres
Meine Person: 49 Jahre alt, Nettoeinkünfte circa 2800 €, bis zur Steuerklassenänderung circa 3300 € netto.
Meine Nochehefrau (52 Jahre alt) geht 20 Stunden die Woche arbeiten, Verdienst ist mir nicht bekannt und wird mir auch nicht mitgeteilt.
Unmittelbar nach Auszug hab ich zunächst alles weitergezahlt, u.a. Kreidt für die gemeinsam erworbene Wohnimmobilie, Telefon, Energie, Wasser, Autoversicherung, Darlehen für ihr Auto etc.
Seit Sommer 2010 zahle ich nur noch das Darlehen fürs Haus (300 €/Monat), Gebäudeversicherung, Grundbesitzabgaben, eine gemeinsame Lebensversicherung sowie Unterhalt für das 19-jährige Kind. Dieser beträgt 586 €/Monat, wobei ich freiwillig den vollen Satz bezahle und nicht die Hälfte des Kindergeldes abziehe. Dies mache ich jedoch gerne und freiwillig.

Nun wird mir angekündigt (zunächst nur von meiner Ex und noch nicht von ihrer Rechtsanwältin), dass auch nachehelicher Unterhalt eingefordert wird, da:
Ich auf ihre Kosten Karriere gemacht habe und sie an einer Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit gehindert habe.
Ja, habe ich auch, da ich sonst täglich um 16:00 Uhr den Griffel hätte fallenlassen müssen und beruflich dann ganz bestimmt nicht da stünde, wo ich heute stehe. Jedoch habe ich sie immer wieder ermuntert, sich fortzubilden.
Alles was ich im I-net lesen kann und was mir mein RA dazu sagen kann, ist mir jedoch zu schwammig.

Folgendes ist der Sachverhalt:
Zum Zeitpunkt der Eheschliessung hatte ich eine abgeschlossene Berufsausbildung, sie weder Schulabschluss noch Berufsausbildung.
Durch meinen passablen Verdienst war es ihr möglich, während der Ehe eine Berufsausbildung nachzuholen.
All dies deutet für mich darauf hin, dass ihr in Bezug auf berufliche Qualifikation und damit einhergehende Verdienstmöglichkeiten durch die Ehe keine Nachteile, sondern eher Vorteile entstanden sind.
Versteht mich bitte nicht falsch. Natürlich will ich, dass es ihr gut geht. Ich habe ihr bereits angeboten, dass ich, wenn sie sich damit einverstanden erkläre, keine Anrechte mehr auf das Haus und die in diesem Zusammenhang der Bank überschrieben Lebensversicherung anmelde, sie jedoch die restlichen Zahlungen leistet. Dies hätte geheissen, dass sie noch 10 Jahre ca. 370 € im Monat zahlt und danach ein haus von 120qm ihr eigen nennen kann oder aber das Haus vorher verkauft, den Überschuss einsteckt und in 10 Jahren nochmal 30000 € aus der Lebensversicherung einsteckt. Diesen Vorschlag anzumehmen haben ihr ihre RA jedoch von abgeraten, da dies ein schlechter Deal sei.
Ich bin nun wirklich mit meinem Latein am Ende und frage in die Runde:

Kennt einer der Forumisti einen ähnlich gelagerten Fall und kann mir berichten, wie dieser ausgegangen ist?

DANKE!!!


 nachehelicher UNterhalt wg. ehelich bedingter Nachteile von Sternchen67
Hallo Paeule,

...."mich neu verliebt habe" ist ein Schlag ins Gesicht deiner Nochfrau! Persönlich würde ich einmal darüber nachdenken of du in 24 Jahren diese neue Frau dann immer noch liebst oder ob dann wieder eine Neue fällig ist! Respekt und Verantwortungsgefühl sind mindestens in einer Beziehung genauso wichtig wie das Verliebtsein - kannst du dies nach diesem Verhalten gegenüber dieser Frau haben oder sie dir gegenüber? Meiner Meinung nach kann man sein Glück nicht auf dem Unglück jemand anderem aufbauen. So nun genug den Kopf gewaschen und zurück zu deiner Frage!

Da in deinem Fall von einer nachehelichen Solidarität ausgegangen wird, steht dir folgendes bevor:

1) Deine Frau bleibt im Haus wohnen und ihr wird bis November 2011 ein angemessener Wohnvorteil (Höhe der Miete, die sie sich selbst leisten würde) angerechnet. Ihr Einkommen müsste nachgewiesen werden zuzügl. Wohnvorteil - Differenz zu deinem Einkommen abzügl. KU, abzügl. Darlehen = 3/7 steht davon ihr zu. Das Darlehen ihres Autos ist ehebedingt, d.h. der Darlehensbetrag wird von ihrem Einkommen abgezogen!

2) Will sie nicht ausziehen, braucht sie dies auch nicht! Erst nach einem Jahr wird ihr objektiver Wohnvorteil angerechnet (Höhe der ortsüblichen Miete für das Haus). Berechnung bleibt dann gleich. An deinen Anteil für das Haus kommst du nur mit einer Teilungsversteigerung - dabei braucht sie noch nicht einmal den Gutachter ins Haus lassen oder Fotoaufnahmen zustimmen.

3) Arbeitsstelle: erst nach einem Jahr wird ihr zugemutet eine Vollzeitbeschäftigung auszuüben. Hat sie irgendwelche Krankheiten oder ist bereits seit Jahren dort beschäftigt und man gibt ihr keine Vollzeitstelle, wirst du bis zur Rente weiterzahlen.... Mit 52 Jahren wird man ihr nicht mehr zumuten einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu kündigen...

Du kannst bisher froh sein, dass deine Frau keinen Trennungsunterhalt verlangt. Anfangs habe ich auch darauf verzichtet, aber ich dann später über den Tisch gezogen werden sollte, habe ich die Daumenschrauben angezogen - Next gefiel dieser Geldtransfer nicht.

Inzwischen geht es mir hervorragend und geniesse mein freies Singleleben - trotz gut bezahlter Teilzeitstelle bekomme ich für zwei Kinder Unterhalt und Trennungsunterhalt bzw. später Ehegattenunterhalt, dies natürlich im gemeinsamen Haus - bei mir liegen ehebedingte Nachteile vor!

Mein Ex muss den hohen materiellen Anforderungen von Next genügen, ist notorisch pleite - schließlich hat sie ihn als gut dotierten Manager kennengelernt ;) . 20 kg schwerer, ständiger Arztbesuch und jetzt auch noch ohne Auto steht er drei Jahre später da - die Scheidung ist noch lange nicht durch. ER VERZÖGERT DIE SCHEIDUNG (sein Scheidungsantrag), DABEI VERMUTE ICH, DASS DIES FÜR IHN DER EINZIGE SCHUTZ VOR DER NÄCHSTEN EHE IST.

Trotzdem viel Glück
Sternchen67


 nachehelicher UNterhalt wg. ehelich bedingter Nachteile von Sternchen67
...ach und bevor ich es vergesse: auf dein Gehalt werden mindestens 360 Euro aufgeschlagen für "Einsparungen für Zusammenleben", wenn du mit der Neuen zusammen ziehst...


 nachehelicher UNterhalt wg. ehelich bedingter Nachteile von hörnchen
Und im Nachgang..

... ihr solltet euch tunlichst einigen wer die Immobilie behält und den Zugewinn ohne Anwälte und Gerichte per Notar regeln. Sonst verdienen sich nur 3te eine goldene Nase, ich sag nur Streitwert.

Was viele vergessen ist dass Trennungsarbeit, genauso wie Trauerarbeit zu leisten ist (wäre) UND dass man nicht einfach Jahre hinwerfen kann und das wars.

Lese die DD-Tabelle nebst Leitlinien, dann bist du schlauer und überlege gut welchen Krieg du führst und vor allem ob es das Wert ist 3te reich zu machen.

Der Ehebedingte Nachteil ist eindeutig. Oder, wie willst du beweisen dass die Frau ohne Kinder und Göga nicht auch eine Ausbildung gemacht hätte?

Man kann sich auseinanderleben und trennen aaaaber, die Ehe ist numal ein Vertrag und den hat man mit allen Folgen zu erfüllen.

Ich mag dir nur noch mit auf den Weg geben: Trenne sorgfältig neue "Liebe" und die jahrelange Ehe. Die Scheidung wickle bitte alleine ab und das mit Anstand.

hörnchen


 nachehelicher UNterhalt wg. ehelich bedingter Nachteile von hörnchen
Nochwas...

[quote="paeule"
Nun wird mir angekündigt (zunächst nur von meiner Ex und noch nicht von ihrer Rechtsanwältin), dass auch nachehelicher Unterhalt eingefordert wird, da:
Ich auf ihre Kosten Karriere gemacht habe und sie an einer Ausübung einer Vollzeiterwerbstätigkeit gehindert habe.
Ja, habe ich auch, da ich sonst täglich um 16:00 Uhr den Griffel hätte fallenlassen müssen und beruflich dann ganz bestimmt nicht da stünde, wo ich heute stehe. Jedoch habe ich sie immer wieder ermuntert, sich fortzubilden.
Alles was ich im I-net lesen kann und was mir mein RA dazu sagen kann, ist mir jedoch zu schwammig.
[/quote]

Das ist halt das Risiko an welchen Richter ihr ggf. gelangt, aber, du hast es doch schon recht gut bejaht...

hörnchen


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