Hallo Paeule,
...."mich neu verliebt habe" ist ein Schlag ins Gesicht deiner Nochfrau! Persönlich würde ich einmal darüber nachdenken of du in 24 Jahren diese neue Frau dann immer noch liebst oder ob dann wieder eine Neue fällig ist! Respekt und Verantwortungsgefühl sind mindestens in einer Beziehung genauso wichtig wie das Verliebtsein - kannst du dies nach diesem Verhalten gegenüber dieser Frau haben oder sie dir gegenüber? Meiner Meinung nach kann man sein Glück nicht auf dem Unglück jemand anderem aufbauen. So nun genug den Kopf gewaschen und zurück zu deiner Frage!
Da in deinem Fall von einer nachehelichen Solidarität ausgegangen wird, steht dir folgendes bevor:
1) Deine Frau bleibt im Haus wohnen und ihr wird bis November 2011 ein angemessener Wohnvorteil (Höhe der Miete, die sie sich selbst leisten würde) angerechnet. Ihr Einkommen müsste nachgewiesen werden zuzügl. Wohnvorteil - Differenz zu deinem Einkommen abzügl. KU, abzügl. Darlehen = 3/7 steht davon ihr zu. Das Darlehen ihres Autos ist ehebedingt, d.h. der Darlehensbetrag wird von ihrem Einkommen abgezogen!
2) Will sie nicht ausziehen, braucht sie dies auch nicht! Erst nach einem Jahr wird ihr objektiver Wohnvorteil angerechnet (Höhe der ortsüblichen Miete für das Haus). Berechnung bleibt dann gleich. An deinen Anteil für das Haus kommst du nur mit einer Teilungsversteigerung - dabei braucht sie noch nicht einmal den Gutachter ins Haus lassen oder Fotoaufnahmen zustimmen.
3) Arbeitsstelle: erst nach einem Jahr wird ihr zugemutet eine Vollzeitbeschäftigung auszuüben. Hat sie irgendwelche Krankheiten oder ist bereits seit Jahren dort beschäftigt und man gibt ihr keine Vollzeitstelle, wirst du bis zur Rente weiterzahlen.... Mit 52 Jahren wird man ihr nicht mehr zumuten einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu kündigen...
Du kannst bisher froh sein, dass deine Frau keinen Trennungsunterhalt verlangt. Anfangs habe ich auch darauf verzichtet, aber ich dann später über den Tisch gezogen werden sollte, habe ich die Daumenschrauben angezogen - Next gefiel dieser Geldtransfer nicht.
Inzwischen geht es mir hervorragend und geniesse mein freies Singleleben - trotz gut bezahlter Teilzeitstelle bekomme ich für zwei Kinder Unterhalt und Trennungsunterhalt bzw. später Ehegattenunterhalt, dies natürlich im gemeinsamen Haus - bei mir liegen ehebedingte Nachteile vor!
Mein Ex muss den hohen materiellen Anforderungen von Next genügen, ist notorisch pleite - schließlich hat sie ihn als gut dotierten Manager kennengelernt

. 20 kg schwerer, ständiger Arztbesuch und jetzt auch noch ohne Auto steht er drei Jahre später da - die Scheidung ist noch lange nicht durch. ER VERZÖGERT DIE SCHEIDUNG (sein Scheidungsantrag), DABEI VERMUTE ICH, DASS DIES FÜR IHN DER EINZIGE SCHUTZ VOR DER NÄCHSTEN EHE IST.
Trotzdem viel Glück
Sternchen67